Zweite Schwangerschaft...erstgeborene - Notar?

Hallo,

leider ist mir kein guter Titel eingefallen und das passende Schlagwort für Google fehlt mir.

Ich habe eine 6 Jährige Tochter. Von ihrem Papa bin ich schon länger geschieden. Nach der Trennung ist er in ein anderes Bundesland gezogen. Regelmäßige Besuche bei uns, gab es nur im ersten Jahr. Kontakt über Handy ist da. Also sie war noch nie bei ihm und er hat dort auch keine Familie.

Nun bin ich Schwanger und mein jetziger Partner träumt oft davon, dass ich wieso auch immer, den Kaiserschnitt nicht überlebe.


Nun möchte ich vorsorgen.

Meine Sorge ist, dass meine große Tochter zu meinen exmann ziehen muss, er hat das Sorgerecht behalten. Ich möchte, dass sie auf jeden Fall hier bleibt. Er hat hier auch noch einen Teil seiner Familie.

Das Problem ist, dass ich selber niemanden hätte, wo sie stattdessen leben könnte. Also familiär, meine Mutter ist schon verstorben, mein Vater zu alt und meine Schwester wohnt weiter weg. Zu der Familie väterlich Seite, hat sie überhaupt keine Bindung und sie kennt da auch niemanden so wirklich.

Also, ich möchte gern, dass mein Exmann im Falle des Falls zurück in seine Heimat zieht. Er hat sowieso geplant irgendwann mal wieder zurück zu kommen. Kann man mehrere Personen einttagen, die in Frage kommen?

Reicht es, das schriftlich festzuhalten? Oder muss ich zum Notar oder Jugendamt?

Danke

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Das du ihn zwingst nach deinem Tod in die Heimat zu ziehen läuft nicht.

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Danke für deine Antwort. Bitte richtig lesen, er äußert selber den Wunsch wieder in seine Heimat zu kommen. Finanziell schafft er den Umzug schon alleine nicht, mit Kind wird es npch schwierig. Hat also nichts mit zwingen zu tun 😉

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Wovon er redet und wie es in seinem Leben weiter läuft sind 2 Paar Schuhe.
Wäre ich der Vater würde ich einen Vertrag mit so einer Klausel (falls überhaupt möglich) nicht unterschreiben.

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Ich denke solange der Kindesvater kein Drogenabhängiger Gewalttäter ist wird das große Kind zu ihm gehen, im schlimmsten falle was wir ja nicht hoffen. Du kannst den Wunsch wohl soweit ich weiß äussern aber denke ein Richter entscheidet dann.

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Da er keinen Bezug zu ihr hat, wäre er dort alleine auf jeden Fall überfordert. Hier hätte er noch einen Teil seiner Familie.

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Korrekt. So lange der Vater nicht richtig dick was auf dem Kerbholz hat, wird ihm das Kind zugesprochen.

TE, du kannst jedoch beim Notar eine Vorsorgevollmacht mit deinen Wünschen erstellen lassen. Diese wird im Fall der Fälle auch vom Gericht in Betracht gezogen. Aber siehe oben, wenn der Vater keine Kindeswohlgefährdung darstellt, wird ihm das Kind nicht abgenommen.

Eine Vorsorgevollmacht muss immer beim Notar gemacht werden, am besten meldest du dich dort einmal und lässt dich beraten.

Ich war in einer ähnlichen Situation, wollte nicht, dass mein Kind zu ihrem Vater muss, falls mir was passiert. Und mein Notar hat das so weit irgend möglich für mich in einer entsprechenden Vollmacht eingetütet. Bei mir war der Kindsvater jedoch gewalttätig, alkoholabhängig, hatte jahrelang keinen Kontakt zum Kind, zahlte keinen Unterhalt und lebte im Ausland. Da hätte das Gericht vermutlich gegen ihn entschieden.

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Ich möchte ja nicht, dass er sie nicht bekommt. Im Gegenteil. Er würde gerne wieder in seine Heimat kommen. Finanziell ist ihm das so schon nicht möglich. Wenn meine Tochter einfach zu ihm geschickt wird, wo er eh niemanden hat, wird er mega überfordert sein. Daher ist mein Wunsch, dass sie hier bleibt und er hierher kommt, wird aber auch nicht von jetzt auf gleich gehen. Logischerweise hat er dann nicht aufeinmal mehr Geld zur Verfügung.

Ich hatte mit meinen exmann vor Jahren das Thema und unter Tränen hat er mir schon gesagt, dass er angst davor hat, dass ich sterbe, weil er nicht weiss was er dann machen soll. Ist also nicht sodass ich ihn ärgern will, sondern helfen.

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Er will nachhause aber hat das Geld nicht? Wo lebt der denn, im Ausland? So ganz versteht man dein Problem nicht..

Falls er zurück soll und will im Falle seines Todes und das Geld dafür braucht berücksichtige ihn einfach in deinem Testament und vermach ihm die Kohle, interner Auflage das sie zum Zwecke des Umzuges vermacht wird.

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Hey

Ich kann deine Sorge verstehen. Die eins A Lösung dafür hab ich nicht.
Ich kann dir berichten wie wir es machen, da unsere Konstellation eurer ähnelt.

FALS mir etwas passieren würde, bleibt mein Sohn bei meinem jetzigen Mann. Da waren sich auch beide einig. Der Vater meines Sohnes lebt 600 km von uns weg. Hat auch so gut wie kein Bezug zu ihm. Besucht ihn einmal im Jahr.

Das haben wir damals schriftlich gemacht und alle haben unterschrieben. Natürlich kann mein Sohn auch zu seinem Vater, wenn er das ausdrücklich möchte.

Hier hat mein Sohn noch eine Schwester.

Wie es im Endeffekt abläuft, keine Ahnung 🤷‍♀️ zum Glück, ich bin noch hier.

Voraussetzung ist halt das die Männer sich kennen und verstehen. Da hatte ich mehr als Glück gehabt.

Alle liebe Wünsche ich dir

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Ich kann deine Sorge absolut verstehen. Eine Regelung für so was zu finden.
Allerdings habe ich rausgelesen, dass ihr gemeinsame elterliche Sorge habt. In diesem Fall ist es so, dass beim Tod eines Elternteils der andere automatisch die alleinige elterliche Sorge erhält.
Da nützt auch eine Vollmacht ect. nichts.
Vielleicht kannst du mit dem Kindesvater gemeinsam etwas aufsetzen und eine Lösung für den Lebensmittelpunkt eures Kindes finden.

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Würdest du dich denn wohler fühlen, wenn deine Tochter bei deinem jetztigen Mann bleiben würde? Könnte der Vater das Sorgerecht abgeben und dein Mann sie adoptieren? Also ich frage das jetzt, keine Ahnung ob das rechtlich möglich ist.. Vorausgesetzt alle würden das wollen? So wie ich lese haben die beiden ja praktisch Null Kontakt ausser mal eine SMS und wenn er damals schon Tränen vergossen hat in der Vorstellung, einmal für sein Kind sorgen zu müssen... naja evtl. wäre ihm das ja nur noch so Recht?🤷‍♀️ die 2-3 SMS pro Jahr könnten sie ja beibehalten..

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Ich glaube dazu müsste dein aktueller Partner deine Tochter adoptieren mit komplettem Sorgerecht. Da muss dein Exmann zustimmen. Ansonsten wird es wohl eher dein Exmann, wenn es ein Familiengericht entscheiden kann. Aber dazu solltest du dich von einem Notar oder Anwalt beraten lassen, der kann dir auch sagen was für weitere Voraussetzungen du nennen könntest und was noch so möglich ist.

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Hallo,
Wenn ihr alle Angst habt vor der Situation falls du stirbst, warum unterstützt du deinen Ex jetzt nicht, vor der Geburt deines 2. Kindes,, in die Heimat zu ziehen?

Ich scheint doch guten Kontakt zu haben.
Er will zurück.
Du willst, dass er zurück zieht.
Der Notar kostet auch Geld.

Ist es da nicht sinnvoller ihm beim Umzug jetzt zu helfen? Außerdem hätte er dann auch mehr Chancen auf Kontakt mit seiner Tochter.

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Äh, blöde Frage. Bist du eigentlich mit deinem jetzigem Partner verheiratet?