Unterhalt über Anwalt

Hallo an alle,

ich bekomme Grundsicherung da ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann.
Nun habe ich mich vor 3 Monaten vom Kindsvater getrennt. Das Sozialamt hat mich jetzt aufgefordert einen Anwalt einzuschalten um den genauen Unterhalt zu berechnen.

Muss ich das? Genügt es nicht das mein Noch Ehemann freiwillig Unterrhalt zahlen möchte nach der Tabelle?

Vielen Dank
Jd

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Hallo! Dafür muss sein Verdienst bekannt sein. Wahrscheinlich will das Amt, dass das offiziell berechnet wird. Frag doch, ob es auch über das JA geht. Dort kostet es dich nichts.

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Hallo
für deinen Ex ist es besser, wenn der Unterhalt genau berechnet wird und er dann diesen Betrag bezahlt.
Es gibt eben Fälle - bitte dass jetzt nicht auf dich beziehen - wo die Kindesmutter nach Jahren eine Nachforderung verlangte, da der Vater all die Jahre zu wenig bezahlte. Und nicht, weil er nicht zahlungswillig war, sondern sich einfach verschätzte beim "Selber-ausrechnen".
Lasst es offiziell ausrechnen, und ihr seid beide auf der sicheren Seite.
Lg#blume

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Nun,
ganz so ist es dann doch nicht.

1. "Einfach mal so eine Nachforderung" aus dem Nichts geht natürlich nicht. Mann kann nur das NACH-Fordern, was man überhaupt mal gefordert hatte.

2. Eine "offizielle" und verbindliche Berechnung gibt es nur bei Gericht. Ein Anwalt rechnet immer das aus, was für seinen Mandanten am günstigsten ist. Das kann genau so gut oder schlecht für die Gegenseite sein wie das was man selber berechnet hat.

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Das ist dann Pech! Man kann nicht Jahre Unterhalt nacgforfern, wenn zu wenig gezahlt wurde.
Der Unterhaltsempfänger kann alle 2 Jahre Gehaltsnachweise einfordern und neu berechnen lassen.
Tut er das nicht, ist das sein Pech. Deshalb muss nicht nachgezahlt werden.

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Es gibt eine extra Stelle im Sozialamt, die nennt sich "Unterhaltsgeranziehung" und wäre in dem Fall zuständig zu ermitteln was er zu zahlen hätte.

Du kannst aber auch zum Jugendamt gehen. Die berechnen in jedem Fall den Unterhalt für euer Kind. Nicht jedoch für dich. Das müsste dann entweder die oben genannte Stelle machen oder ein Anwalt.

Liebe Grüße

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danke für Deine Antwort

ja sowas ähnliches hab ich auch gehört (dass das Jugendamt auch so eine Berechnung durchführt).

Ausserdem finde ich es ziemlich unpassend von dem Sachbearbeiter mich aufzufordern bis zum 4.5 einen Anwalt aufzusuchen. Zumal ein Anwalt dies bestimmt nicht umsonst macht. Beratungsschein beim Gericht könnte man zwar holen, aber jetzt in der Zeit wo jeder unter Quarantäne ist, ist auch nicht ganz so in Ordnung, zumal der SB weiß dass ich gesundheitlich gefährdet bin um mich durch die Weltgeschichte zu schicken.

Lieben Gruß
Jd

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Dem SB kannst du ja mitteilen, dass du aufgrund deiner Krankheit derzeit nicht sie Mögluchkeit siehst einen Termin beim Anwalt wahrzunehmen. Wahrscheinlich würdest du auch keinen Termin bekommen... mal ganz davon abgesehen.

Und dann weise ihn auf die Möglichkeit der Berechnung des Unterhaltes durch das Sozialamt hin.

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