Unterhalt

Hallo ihr Lieben,

Ich wusste nicht so recht wohin mit meinem Beitrag und da hier wahrscheinlich auch viele getrennt Lebende vertreten sind dachte ich, ich versuchs mal hier.

Folgendes: mein Ex und ich sind seit 4,5 Jahren getrennt. Ich lebe in einer neuen Partnerschaft und unser 13 jähriger Sohn lebt bei mir. Er ist wieder verheiratet, hat ein Stiefkind, ein leibliches Kind mit seiner neuen Frau und das Nächste ist unterwegs.

Die Vaterwochenenden waren schon immer ein nerviges hin und her. Oft wurde abgesagt, aber jetzt hat er für mich den Bogen überspannt.

Aufgrund von Corona teilte er mir vor 2 Wochen mit, dass er unseren Sohn erstmal nicht mehr holen will. Sie möchten keine sozialen Kontakte, weil seine Frau ja auch schwanger ist. Gut und schön, damit gerechnet hatte ich schon vorher.

Nun habe ich allerdings herausgefunden, dass er einem Kollegen auf der Baustelle hilft. Ich weiß nicht ob dort noch mehr sind, aber ich weiß, dass der Kollege auch noch weitere soziale Kontakte pflegt.

Es kann doch nicht sein, dass man sein Kind wegen dem Virus nicht zu sich holen möchte, aber dann fleißig andere Menschen trifft 😠

Nun zu meiner eigentlichen Frage der Überschrift entsprechend: der Unterhalt wird ja nach dem Einkommen berechnet und dort wird nochmal die Hälfte vom Kindergeld abgezogen. Wenn mein Ex unseren Sohn nun über mehrere Wochen nicht bei sich hat, ist es ja eigentlich nicht richtig, dass die Hälfte vom Kindergeld noch abgezogen wird. Kennt sich eventuell jemand aus?

Danke fürs Lesen 🌻

1

Ja, leider kenne ich mich da aus. In dem Fall hat man als Mutter Pech gehabt.
Nervig ohne Ende! Aber versuche deine Nerven zu schonen und dich nicht über Dinge aufzuregen, die man nicht ändern kann.
Ich fühle mit dir! Mein Ex war 12 Wochen mit der neuen Familie im Urlaub (Elternzeit). Nachgeholt oder finanziell ausgeglichen wurde nichts. Er wollte noch weniger Unterhalt zahlen, weil er ja weniger verdient hat in der Zeit.

2

Hattest du dich da informiert?
Ich finde es eine Frechheit wenn es wirklich so ist.

Wenn das mit dem Corona endlich vorbei ist, werde ich mich definitiv informieren 😫

7

Es ist rechtens, dass der unterhaltspflichtige Vater in Elternzeit geht und dementsprechend für diese Zeit der Unterhalt geringer ausfällt.

weitere Kommentare laden
3

Es gibt keine rechtliche Handhabe, ihn zum Umgang zu zwingen. Das liegt einfach daran, dass es nicht dem Kindeswohl entspräche, wenn das Kind gegen den Willen des Erwachsenen bei ihm sein müsste.

4

Es geht nicht um den Umgang, sondern ums Geld, das er sich spart, wenn er keinen wahrnimmt.

5

Stimmt, Satz vergessen.

Kindergeld ist eine rechnerische Steuerersparnis vom Staat, wenn man Unterhalt zahlt und das tut er ja weiterhin.

weitere Kommentare laden
11

Verstehe ich richtig, dass du mehr Unterhalt möchtest, weil er das Kind momentan am Wochenende nicht holt?
Welche enormen Mehrkosten entstehen dir denn hierbei?

12

Es geht mir darum, dass die Hälfte vom Kindergeld dem Unterhalt angerechnet wird, weil er ja eigentlich 14 tägig unseren Sohn bei sich hat und ihm dadurch eventuell mehr Kosten entstehen.

Mir geht es nicht darum, dass ich mehr Kosten zu tragen habe, sondern dass er KEINE Mehrkosten hat.

13

Das halbe Kindergeld wird selbst bei Vätern abgezogen, die ihre Kinder noch nicht einmal kennen. Dass der Kindergeldabzug was mit dem Umgang zu tun hat steht also höchstens auf dem Papier.

weitere Kommentare laden
17

Hallo

Doch, auch das ist richtig.

Bedenke auch, wenn das Baby kommt, wird der Unterhalt für euren Sohn weniger. Er hat dann 3 Kinder und eine Frau, denen er zu Unterhalt verpflichtet ist.

19

Nicht unbedingt. Er zahlt so wieso laut letzter Einkommensstufe, könnte also nicht herabgesetzt werden. Es sei denn, er verdient zu wenig dass das mit dem Selbstbehalt nicht mehr passt, aber er ist bei der Bundeswehr 🤷🏻‍♀️