Guten Abend! Ich bin alleinerziehend und lebe mit meiner 13-jährigen Tochter zusammen. Sie hat einen anderen Nachnamen als ich. Mit Kindesvater besteht gemeinsames Sorgerecht. Ich habe aber alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht. Verhältnis zum KV ist angespannt. Ich möchte dieses Jahr mit meiner Tochter in den Sommerferien in die Türkei fliegen. Leider ist der KV damit nicht einverstanden. Ich habe das alleinige ABR. Brauche ich seine Erlaubnis um mit meiner großen in den Urlaub zu fliegen? Es liegt keine Kindeswohl Gefährdung vor, weil die Touristenregionen in der Türkei sicher sind. Das Auswärtige Amt hat für die typischen Urlaubsziele keine Warnung ausgegeben. Ich bin etwas ratlos. Ich will keine Reise buchen, die wir dann nicht antreten können! Danke und viele Grüße an Euch!
In die Türkei mit 13-jähriger Tochter, ohne Einverständnis des Vaters
Definitiv nein, so einfach ist das nicht bei gemeinsamen Sorgerecht. Sonst könnte ja jeder beliebig mit Kind ein- und ausreisen.
Wir sind auch Patchwork und wurden bisher oft am Flughafen gefragt nach der Einverständniserklärung der Mutter wenn wir mit dem Kind meines Mannes im Urlaub waren. Mein Mann wurde sogar schon mal angerufen von der Bundespolizei am Flughafen ob er weiß, dass sein Kind in Urlaub fliegt.
Auch ich bin mit unseren Kindern schon alleine geflogen und musste das Schreiben vorzeigen. Und deine Tochter hat noch einen anderen Nachnamen.
Warum ist er dagegen?
Ich war letztes Jahr und vorletztes Jahr, und wir haben gleichen Vornamen, vor 2 Jahren fragte keiner, letztes Jahr wäre ich fast nicht durchgekommen, werde für dieses Jahr definitiv was mithaben vom KV, denn wenn deshalb der Urlaub ausfällt wäre sehr doof oder?
Ich bin ganz oft mit meinem Sohn geflogen, unter anderm auch Türkei. Er heisst auch nicht wie ich mit Nachnamen, gefragt hatte mich nie jemand. Im Reisebüro wurde immer gesagt für die USA bräuchte ich die Einverständnis, aber so nicht. Also wie gesagt bei uns wurde das nie kontrolliert, ich würde aber tatsächlich auf Nummer sicher gehen, da andere ja anscheinend kontrolliert wurden.
Wenn du offiziell das alleinige ABR hast, wird es dazu sicher eine Urkunde geben. Nimm diese (als beglaubigte Kopie) mit zum Flughafen und gut.