Alleiniges Sorgerecht bekommen!?!

Hallo,
kann ich das alleinige Sorgerecht beantragen, wenn ich schwanger aber noch verheiratet bin!?!
Danke für die Hilfe.

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Hallo, beide Ehepartner haben für die ehelichen Kinder das Sorgerecht.

Gruß Sol

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D.h, wenn ich mich trenne in der Schwangerschaft bekommt mein Mann automatisch das Sorgerecht 😲?

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Ja bekommt er trotzdem, das hat ja nichts mit euch als paar zu tun, nur weil ihr euch trennt ist er ja trotzdem der Vater und hat seine Rechte.
Wenn du dich in der Schwangerschaft trenbst würde ich aber jetzt noch schnell ausziehen und alles regeln weil wenn das baby erstmal da ist kann er verweigern das du mit kind gehst, jetzt darfst du z.b auch noch bis ans andere ende der welt ziehen wenn das kind da ist brauchst du seine Genehmigung das du mit kind gehn darfst.

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Das gemeinsame Sorgerecht habt ihr beide, aber das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat eine Mutter, wenn sie nicht verheiratet ist und der Vater bei der Geburt versäumt hat, dass Aufenthaltbestimmungsrecht zu beantragen. oder vorzeitig getrennt vom Vater ist, ob das irgendwo jedoch aufgenommen werden muss, dass man getrennt ist oder eine räumliche Trennung reicht, weiß ich nicht.

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Das ist falsch. Beide Ehepartner (auch wenn sie getrennt leben) haben das gemeinsame Sorgerecht, also haben auch beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht, da dies ein Teil der gemeinsamen Elterlichen Sorge ist.
Die Mutter hat nur das alleinige Sorgerecht sofern sie unverheiratet ist. Der Kindesvater kann das gemeinsame Sorgerecht jedoch jederzeit bei Gericht beantragen und bekommt dieses immer zugesprochen, sofern keine Kindeswohlgefährdenden Aspekte vorhanden sind.
Bei gemeinsamen Sorgerecht kann das alleinige Sorgerecht nur vor Gericht beantragt werden und impliziert einen Sorgerechtsentzug auf seiten des anderen Elternteils. Ein Sorgerechtsentzug ist nicht einfach durchzusetzen.

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Alleiniges Sorgerecht sieht schlecht aus.
Selbst wenn du geschieden wärst kriegt er das standardmäßig auf Antrag.
Der Tipp mit dem aus- und umziehen ist aber sehr wichtig wenn du Argrr befürchtest. Sobald das Kind da ist kann er das blockieren und du machst dich im Zweifel strafbar. Also wenn dann jetzt...

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Beantragen (vor Gericht) kannst du grundsätzlich Mal alles. Aber du wirst das alleinige Sorgerecht nicht bekommen.

LG

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Hallo,
grundsätzlich habt ihr erstmal beide das Sorgerecht. Du kannst das alleinige Sorgerecht dann beantragen und bekommen, wenn es einen triftigen Grund gibt. Da muss aber schon die Gefahr da sein, dass das Kindswohl massiv verletzt wird (z.B. durch schwere Körperverletzung, Vernachlässigung usw.). Das Gericht entzieht das Sorgerecht erst als letztes Mittel.

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Natürlich wirst du auch mit Baby ausziehen dürfen. Du als Mutter bist für ein Neugeborenes Bezugspersonen Nr1 und da kann ein Vater einfach nicht mithalten. Er hat aber ein VETO-Recht. D.h. er darf, auf Antrag, einen Umzug untersagen. Aber glaub mir... kein Richter der Welt wird einem Vater das Kind zusprechen, weil die Mutter nach der Trennung die gemeinsame Wohnung verlässt. Wie gesagt, es geht um einen Säugling, der sein Nahrungsbedürfnis normalerweise ausschließlich durch die Mutter befriedigt. Und da mit abpumpen und Flasche anzufangen... no way. Saugverwirrung etc...

Es wird Gründe für die Trennung geben.

Gemeinsame Personensorge bedeutet übrigens nicht nur "das andere Elternteil um Erlaubnis fragen" sondern auch gemeinsame Verantwortung und somit geteilte Sorgen, Arbeit und Entscheidungen. Andere Blickwinkel und Meinungen bereichern uns oft in der Findung des richtigen Weges.