Eltern/Kindergeld ohne Vaterschaftsanerkennung

Hallo Ihr Lieben,

Frage steht ja eigentlich schon oben. Ich bin derzeit in der 34ssw. Der Vater des Kindes war von Anfang an gegen die SS und für Abtreibung. Er sagte auch immer das er nicht in der Geburtsurkunde stehen wolle sondern ich Vater unbekannt angeben soll. Es gab schon viel Zoff deswegen und trotzdem haben wir uns die letzten Monate wieder zusammengerauft. Jetzt ist es aber so, je näher der Termin rückt desto mehr zieht er sich zurück und hat den Kontakt zu mir sogar schon abgebrochen.
Nun mache ich mir natürlich Gedanken wie es werden Soll wenn der Wurm da ist. Kann Ich überhaupt Gelder beantragen ohne das die Vaterschaft schon vorher anerkannt ist?

LG Isabell

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Du solltest auf keinen Fall " Vater unbekannt" angeben wenn der Vater bekannt ist.

Machst du es trotzdem, so ist es eine Personenstandsfälschung die strafbar ist.

https://dejure.org/gesetze/StGB/169.html

Ich denke du kannst auch Gelder beantragen wenn die Vaterschaft noch nicht anerkannt ist.

Freundliche Grüße

blaue-Rose

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Danke für deine Antwort. Das habe ich mir nämlich auch gedacht. Bei uns kommt das Standesamt ins Krankenhaus. Nur wird er sicher seine Geburtsurkunde nicht rausrücken. Kann Ich ihn dann trotzdem eintragen lassen?

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Gib ihn als möglichen Vater an. Ich denke um alles andere werden sich die Ämter kümmern.

In meinen Augen will er sich nur um seine Verpflichtungen drücken .


Freundliche Grüße

blaue-Rose

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Ich kopiere einen Teil meiner Antwort an eine andere Userin mal ein:

>>> Nein, so lange die Vaterschaft nicht anerkannt ist, sollte sie ihn bei der Anmeldung beim Standesamt keinesfalls angeben ... das Feld "Vater" einfach leer lassen.
Das Standesamt kennt nur "ehelicher Vater/anerkannter Vater" oder eben "kein Vater" ...
... gibt sie einfach einen Namen an (da könnte ja jeder kommen), bekommt sie die Abschriften zur Geburtsurkunde nicht, die sie für Elterngeld & Co. benötigt, nicht, weil eben der Status ungeklärt ist.

Die Vaterschaftsanerkennung, auf welchem Wege auch immer, kann man im Nachgang klären, und der Vater wird dann nachgetragen ... sei es, dass er noch freiwillig anerkennt oder es über eine Vaterschaftsfeststellungsklage laufen muss. <<<

Also ... bei der Anmeldung beim Standesamt gibst Du beim derzeitigen Stand der Dinge gar keinen Vater an ... NICHT "Vater unbekannt", sondern das entsprechende Feld einfach leer lassen.
So bekommt Du direkt die Geburtsurkunde und die Abschriften, die Du z. B. für die Anträge für Elterngeld und Kindergeld benötigst.

Des weiteren richtest Du nach der Geburt entweder eine Beistandschaft beim Jugendamt ein, die sich um die Vaterschafsenerkennung oder Vaterschaftsfeststellung (wenn es übers Gericht laufen muss) kümmern ...
... oder Du beauftragst dafür gleich einen Anwalt ... das geht erfahrungsgemäß schneller ... sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, kann der Anwalt die Unterhaltsklage gleich dranhängen, so dass der Unterhalt auch tituliert wird. Außerdem kümmert sich der Anwalt auch um Unterhalt für Dich.
Wenn Du nach der Geburt direkt die Behörden/Anwalt involvierst, um eine Vaterschaftsenaerkennung zu erreichen, kannst Du auch sofort Unterhaltsvorschuss beantragen ... der springt direkt ein, bis die Unterhaltsansprüche offiziell geklärt sind.

Wenn Du noch Fragen hast. immer gerne.

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Für Kinder- und Dein Elterngeld ist es meines Wissens egal, ob und wer als Vater eingetragen ist. Nicht mehr egal ist es, wenn Du irgendwann Sozialleistungen (ALG2, Wohngeld) beantragen musst. Schliesslich ist der Vater vorrangig unterhaltspflichtig.

Grüsse
BiDi

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Warum willst du das nicht machen, weil er nicht zahlen will?

Ich würde seinen namen da eintragen und mich nach der geburt beim Jugendamt melden, vllt schon davor, die Situation schildern.
Verschweigen würde ich ihn nicht. Wer soll denn Unterhalt für das Kind bezahlen?
Die Allgemeinheit?