Alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen

Hallo :)

Kurz zur Situation:
Ich bin vom KV getrennt. Allerdings leben wir noch in einer Wohnung.
Wir haben das gemeinsame Sorgerecht für unser Kind (2 Jahre).
Ich habe nun vor ca 85 km mit dem gemeinsamen Kind, zu meiner Familie zu ziehen. Unser Kind hat eine sehr gute Bindung zu meiner Familie. Und es tut ihr auch richtig gut. Hier im jetzigen Wohnort haben wir niemanden. Ich und mein Kind sind quasi auf uns alleine gestellt.
Leider stellt der KV sich absolut quer und lässt absolut nicht mit sich reden. Auch ein Termin beim JA wo wir beide waren, scheiterte.
Ich habe nun in ein paar Tagen einen Termin beim Anwalt und werde bei Gericht einen Eilantrag auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht stellen.
Die Situation is kaum noch auszuhalten. Dem Kind geht es dabei auch nicht gut.
Der KV hat null Interesse am Kind.
Hatte von euch schon mal jmd sowas ähnliches durch und kann mir Tipps bzw Mut machen ?
Weiß vllt jmd wie lange so ein Eilantrag dauert ?

Lg :)

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Nun ich nehme an, dass es eurem Kind nicht gut geht, weil ihr nicht vernünftig miteinander umgeht. Sowas kann man regeln.

Wie ist denn eure Absprache zur Betreuung nach der räumlichen Trennung?

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Könnte man Regeln, wenn der KV endlich mit sich reden lässt.
Er würde sie aller 2 WE von Freitag-Sonntag zu sich nehmen und kann sie auch so jederzeit sehen wann er will. So zumindest mein Vorschlag.
Wie gesagt, er lässt absolut nicht mit sich reden und stellt sich bei allem quer.

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Ich denke, das wird über ein Gericht laufen müssen.
Bedenke auch, dass du unter Umständen die Kosten für die Fahrten zum Kv und zurück tragen musst.

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Was ist denn mit Deinem Arbeitsplatz? Pendelst Du dann demnächst 85km zurück?

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Hallo,

Ich war vor 3 Jahren in der gleichen Situation wie Du. Familie 80 km weg. Ich wäre aber niemals dorthin gezogen, ich finde es wichtig dass meine Tochter Kontakt zu ihrem Papa hat. Ich hab meinen Vater über 30Jahre nicht gesehen und als ich ihn gesucht habe hab ich erfahren dass er längst tot ist.

Dein Kind ist jetzt noch klein, da ist nicht viel zu regeln ect. Aber es wird größer, wird seinen Vater vermissen.

Du musst bedenken dass es zu Terminen kommen wird die nicht an seinen Wochenenden sind. Kindergarten aussuchen, Feste dort, Schule aussuchen, Einschulung, wichtige Arztbesuche (wir hatten neulich einen wo beide Eltern anwesend sein mussten). Da kommt später sicher noch einiges dazu.

Überlege Dir gut ob Du das wirklich möchtest, wir haben öfter die Situation dass sie ihn sehr vermisst, dann kommt er vorbei und isst mal mit uns zu Abend und spielt mit ihr. Ich finde das sehr wichtig.

Alles Gute und viel Kraft
Sunny

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Kannst du eigentlich lesen? Sie schreibt doch, der KV interessiert sich nicht für sein Kind. Das was er da treibt sind Machtspielchen gegen die Ex. Hier geht es nicht ums Kind. Jedenfalls nicht für ihn.

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Doch ich kann lesen. Das ist die Situation wie sie jetzt ist. Wir haben ein Jahr zusammen wohnen müssen nach der Trennung, da war es natürlich auch angespannt. Erst nach der räumlichen Trennung konnten wir vernünftig miteinander umgehen.

Der Vater möchte nicht dass sie mit dem Kind weit weg zieht. Vielleicht möchte er sich kümmern, kann es aber momentan nicht wegen der Trennung. Das weiß man ja jetzt nicht. Natürlich kann es sein dass er ihr eins auswischen will, das können wir nicht beurteilen.

Es geht aber ja auch nicht um die Eltern, sondern ums Kind. Man muss sich fragen was ist da das beste?

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Hallo,

zunächst gibg ich davon aus, dass der Vater keinerlei Umgang pflegt. Weil keinerlei Interesse.

Ihr lebt aber noch zusammen. Was heißt also keinerlei Interesse konkret?

Und hat sich das geändert oder war immerso?

Gehst du davon aus, dass er bei deinem Auszug keinen Umgang zu Eurem Kind pflegen will? Weil kein Interesse.

Gibt es dafür konkrete Anhaltspunkte.

Erst wenn man die Antworten kennt kann an etwas dazu sagen.

Es ist ja ein Rieseunterschied ob jemand Umgang will und 85 km Entfernung den erschweren oder keinen will.

LG

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85km sind jetzt auch nicht die Welt, der soll sich nicht so anstellen, für mich liest sich das wirklich so, als wolle er dir nur eins auswischen. Schade eigentlich, es ginge auch anders.

Ich würde (Achtung, persönliche Meinung) jedoch von einem Antrag auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht absehen. Warum? Weil es ein mieses Zeichen ist, er erlaubt dir was nicht, also entziehst du ihm ein Recht. Stattdessen kannst du doch einfach nur einen gerichtlichen Beschluss erwirken, dass du umziehen kannst. So hast du was du willst, und er verliert nicht eines seiner fundamentalen Rechte der Obsorge. Sollte er weiterhin Probleme machen, kannst du ja immer noch den anderen Schritt gehen. Aber zu diesem Zeitpunkt, ist es ein bisschen auf Spatzen mit Kanonen geschossen.

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also hättest du lust alle zwei Wochen 320km am Wochenende zu fahren?
Es geht ja nicht nur um die Kosten, sondern um die 4 Stunden die man dann jedes zweite Wochenende im Auto sitzt.

Wenn das ja alles nicht so schlimm ist, kann die Mutter ja das Kind holen und bringen, 85km sind ja nicht die Weltt.

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Ich tue das tatsächlich, monatlich im Wechsel Besuch beim jeweils anderen, Strecke insgesamt 800km, und mittig eben ein Treffen für einen Tag in der Mitte, macht nochmal 400km

Macht hochgerechnet Kosten für 600km im Monat. Ohne Auto.

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