Sparbuch eröffnen, nur mit Unterschrift des Vaters?

Hallo,
ich war heute bei der Bank und wollte für meine Kleine ein Sparbuch eröffnen. Die Bankangestellte teilte mir dann mit das ich das Sparbuch nur eröffnen könnte wenn der Vater des Kindes mit unterschreibt, da ich nicht das alleinige Sorgerecht hätte könnte ich alleine kein Sparbuch auf den Namen des Kindes eröffnen! Hä? Ich meine klar teilen wir uns das Sorgerecht, aber das Kind wohnt/lebt bei mir und er holt sie nur jedes zweite Wochenende und ICH will ja für sie das Sparbuch eröffnen und ICH will ihr Geld darauf überweisen und nicht ER! Wenn er mit unterschreibt dann kann er doch theoretisch auch Geld abholen wenn er will, es ist aber MEIN Geld bzw. dann gehört es ja meiner Kleinen. Wieso muss der Vater da mit unterschreiben? Das verstehe ich jetzt nicht so ganz.
Könnt ihr mir helfen?
Danke
LG

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Hallo,

ja, es ist so, dass der Vater bei gemeinsamen Sorgerecht mit unterschreiben muss.
Wenn du das Sparbuch auf den Namen deines Kindes eröffnest, kann er 1. nur mit deinem Einverständnis Geld abheben und 2. muss er dafür das Sparbuch haben.

Gruß,

Ariane

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Guten Morgen,

stimmt leider alles, der Vater muss mit unterschreiben, aber das ist erst der Anfang.

Der Vater muss eigentlich bei allem anderen was noch kommt immer mit unterschreiben.

Sei es die Anmeldung zum Kindergarten, Schule, später dann den Ausbildungsvertrag, Eröffnung eines Girokontos, Beantragung von Kinderausweis, Personalausweis...

Ich persönlich finds ne Scheißregelung, vor allem bei uns, da der Vater seit der Trennung "erst" 3 mal unbekannt verzogen ist :-( (mochte die Gerichtsvollzieher nicht, die den Kindsunterhalt eintreiben wollten) und seine Kinder (heute 17 + 19 Jahre) zuletzt vor 6 Jahren gesehen hat.

Gruß Tina

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hallo

und wie bekommst du dann immer die unterschriften?

"darfst" du immer darauf warten und was ist wenn du sie dringend benötigst?

mein ex ist nicht auffindbar,aber davon abgesehen hat mir bis jetzt auch noch nie jemand was verweigert oder so wo eine unterschrift benötigt wurde.

würde eigentlich jemand erfahren das ich nicht das alleinige sorgerecht habe,wenn ich es einfach behaupten würde?...
z.b. beim ausbildungsvertrag?!

lg nadine

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Hallo schnassel,

ich selbst bin sehr froh darüber, das es das gemeinsame Sorgerecht gibt. Leider war es doch vor dieser Reglung für den Vater nicht möglich in die Entscheidung der Mutter einzugreifen, sie konnte tun was sie wollte, einzige ausnahme, er sollte und mußte nur bezahlen.
Und nun mal ganz ehrlich; das hat mit Kindeswohl nichts zu tun.
So kann das gemeinsame Sorgerecht auch nur ein Einstieg in eine grundlegende Reform des Familienrechts sein.
Die Willkür der Mütter wird damit ein Riegel vorgeschoben, sie muß wissen, das alles was das Kind betrifft vom Vater mitgetragen werden muß. Schließlich hat man sich ja gemeinsam für das Kind entschieden, oder gibt es hier jemanden der das bestreiten möchte.

Ich gehe noch einen Schritt weiter. In Deutschland herscht der Gedanke der Vollkaskomentalität, die Mitnahmekultur der Betroffenen ist zu stark ausgeprägt.

Die Kinder haben sogar einen Doppelten Hauptwohnsitz, welcher von Behörden sehr gern unter den Tisch gekehrt wird, stehts nach dem Motto "Mehr Rechte für Kinder, desto weniger Rechte für die Mütter". Auch das ist Deutschland.

Hier ein Link für alle, die nicht wissen, auf welche Gesetze sie sich berufen können.
http://www.vaeter-aktuell.de/musterschreiben/Stadt-Meldeamt.rtf
Die Gesetze sind aber von Bundesland zu Bundesland etwas unterschiedlich, so das jeder das für seinen Wohnort noch einmal gesondert prüfen lassen muß.
Ich selbst schreibe das für meinen Wohnort entsprechend um. Wer intresse hat das fertige Schreiben zu sehen oder sonst noch fragen dazu hat, kann mich über meine Visitenkarte eine E-Mail zu kommen lassen.

So, Fettnäpfchen, wo seit ihr.

mfg

Ostseebär

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Vor der Situation stand ich auch vor Kurzem.

Und ich hab das alleinige Sorgerecht (Gott sei Dank).

Ich hätte die Papiere von der Gerichtsverhandlung vorlegen müssen, um ein Konto zu kriegen, aber das klemm ich mir! Was geht die Bankleute das an???

Ich hab keine Veranlassung gesehen, mich da nackig zu machen!

Kriegt er halt vorläufig kein Konto!

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wenn du schon immer allein sorgeberechtigt bist brauchst du beim JA nur eine Bescheinigung nach SGB VIII.

Die Bankleute geht das insoweit was an, dass sie gesetzlich dazu verpflichtet sind.
Du wirst noch bei vielen anderen Dingen die Unterschrift des Vaters benötigen oder halt den schriftlichen Nachweis, dass du allein sorgeberechtigt bist.