Unterhalt

Ihr lieben, ich lebe in der Schweiz u bekomme für meine 18 jährige Tochter im 2. Lehrjahr von ihrem Vater aus Deutschland 300 Euro kindergeld. Kann mir jemand sagen was eigentlich der Mindestsatz wäre den er zahlen sollte? Muss er bis Ende Ausbildung zahlen?
Merci vielmals Emni

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Naja, du bekommst in D nichts mehr da deine Tochter volljährig ist. Vielmehr wären nach deutschem Recht beide Elternteile barunterhaltspflichtig - gequotelt nach dem jeweiligen Einkommen und auch nur, wenn das Kind den Unterhaltsbedarf nicht selbst decken kann.
Wie es in der Schweiz aussieht, kann ich dir nicht sagen.

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Es muss aber keiner mehr zahlen als nach seinem eigenem Verdienst.

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Hallo

Das kann dir keine genau sagen. Nach deitschem Recht wird das KIndergeld VOLL angerechnet, die Ausbildungsvergütung bis auf 90 Euro ebenfalls. Unter Umtänden bekommst du( bwz ab 18 steht es deine Tochter zu, dir nicht mehr) gar nichts mehr.

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Der VAter kann auch Auskunf über ihre EInkünfte verlangen!

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Hallo,

deinem Kind steht Unterhalt bis zur ersten abgeschlossenen Ausbildung zu. Also jetzt bis ans Ende ihrer Lehre (ca 1 1/2 Jahre?!).

Ihr Unterhalt ist bis auf eine Pauschale von 100€ anzurechnen. Wenn sie in einer eigenen Wohnung lebt stehen ihr ca 740€ zu und hiervon wird das Lehrgeld abgezogen.

Wie das mit dem Kindergeld in der Schweiz ist weiß ich nicht. Dies stünde im deutschen Recht jetzt auch dem Kind zu.

Viele Grüße