meine Freundin hat ein Kind bekommen. Sie alleinerziehend und wohnt alleine mit dem Kind.
der Vater war bei der elterngeldstelle und hat sich Elternzeit genommen 2 Monate.
das wurde genehmigt. so meine Freundin hat das Baby dem Vater gegeben. so jetzt kommt's das Baby wurde krank war 8 Tage im Krankenhaus und dem ging es gar nicht gut . die Mutter war mega besorgt könnte kaum schlafen weil das Baby bei dem Vater ist sie ist dahin gegangen und hat es zu sich geholt weil logisch das Baby 3 Monate braucht die Mutter.. dann kommt so ein Brief den kein Mensch versteht ist das Verboten sein Kind zu helfen !
wichtige Frage
Das Kind wird ja bei der Mutter gemeldet sein, ich denke, das deine Freundin und der Papa das Kind für 2 Monate hätten ummelden müssen. Und wenn das Kind in den 2 Monaten Krank wurde und sich dann die Mutter wieder gekümmert hat, hat der Papa das Kind ja keine 2 Monate betreut. Somit ist es doch berechtigt das der Papa kein Elterngeld bekommt, da er sich nicht voll 2 Monate selbst um das Kind gekümmert hat.
Es ist natürlich nicht verboten zu Helfen, aber wenn man Elterngeld bekommen will, muss man sich eben auch an die Voraussetzungen halten.
Es ist nicht verboten zu helfen (noch dazu dem eigenen Kind - das sollte eigentlich etwas selbstverständliches sein). Es ist verboten, sich für die Hilfe bezahlen zu lassen...obwohl man nicht die das Recht auf diese Gelder hat, weil man nicht die Voraussetzungen erfüllt.
Wenn er also solche halbgaren Dinge machen will, sollte er wenigstens seine Hauptwohnung in den 2 Monaten auf die Adresse der Ex ummelden und seine Wohnung als Nebenwohnung laufen lassen. Niemand verlangt von der Mutter, dass sie ihr Kind 2 Monate lang nicht mehr sieht nach der Geburt, nur weil der Vater Elternzeit macht.
der Vater hat es nicht nötig er verdient sehr gutes Geld er hat es fürs Kind getan was für Leistungen er verdient sehr gutes Geld Dauer Nacht Schicht er hat es nicht nötig
Diskussion stillgelegtWarum hat er das Geld dann beantragt...ohne offenbar die ganz genauen Bedingungen und Voraussetzungen zu lesen?
Diskussion stillgelegtSorry, wenn ich es so direkt ausspreche. Für mich klingt es nach Erschleichen von Leistungen und nun ist euer Konstrukt aufgeflogen.
Diskussion stillgelegtder Vater hat es fürs Kind gemacht er hat diese Leistungen nicht nötig
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Und der Außendienst war bei dir? Ich nehme an, er hat alles vorgefunden, was du für das Baby benötigst? Also Bettchen, Windeln, Klamotten, Fläschchen etc?
Wenn die Mutter in der Zeit kein Elterngeld erhält, wovon hat sie dann gelebt und dir Unterhalt gezahlt?
Ich verstehe nicht ganz geht es nur um.die 8 Tage im Krankenhaus?
Diskussion stillgelegtJa 8 Tage kranken Haus und danach war er 5 Tage bei der Mutter der Vater hat sich gekümmert die Mutter hat ihn nur unterstützt
Diskussion stillgelegtNa ich glaube da gab es noch andere gründe.
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Vielleicht hilft ja die Broschüre euch weiter.....
https://www.bmfsfj.de/blob/93614/ae836eac57176f0e284865bdacb456ec/elterngeld-elterngeldplus-und-elternzeit-data.pdf
das heißt jetzt das Kind darf bei der Mutter bleiben 1/ 3 der Zeit? oder wie versteht man das sorry 🤔
Diskussion stillgelegtkann Link nicht öffnen
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