Kind zieht von Vater zur Mutter- was alles erledigen?

Hallo,
Mein Sohn 7 Jahre ist nach der Trennung beim Vater geblieben. Jetzt steht auf Grund einiger Sachen der Umzug zu mir, der Mutter an.
Was muss ich alles erledigen? Hab Angst etwas Wichtiges zu vergessen. Also bisher hab ich gedacht an:
-Ummeldung
-KK neue Adresse mitteilen
-Schule anmelden
-Unterhaltsvorschuss beantragen
-Vermieter informieren

Ist das alles? Geht das Aufenthaltsbestimmungsrecht automatisch auf mich über? Oder muss man das irgendwo melden/beantragen?
Wir haben gemeinsames Sorgerecht, sind uns einig. Als Umzugszeittaum stehen die Sommerferien im Raum.

Vielen Dank
Lg dani

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Kindergeld ummelden?

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Hallo,

wenn der Vater vorher das Aufenthaltsbestimmungsrecht alleine hatte, dann behält er das auch. Wenn dazu nix vereinbart wurde habt ihr es Beide.
Das muss sonst geändert werden.
Falls ihr zur Miete wohnt musst du euren Vermieter informieren, wegen der Nebenkostenabrechnung.
Sonst eben allen Versicherungs- und Leistungsträgern die neue Adresse mitteilen und der Kindergeldkasse eure Kontonummer, damit ihr das Geld dann bekommt.

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Hallo,
Nein beim Aufenthaltsbestimmungsrecht wurde nichts festgelegt. Ich dachte einfach das das automatisch der hat, bei dem das Kind wohnt. Ja kindergeld, stimmt. In dem Fall muss ich das meinem Arbeitgeber melden. Da ich städtisch angestellt bin, bekomme ich das Kindergeld von denen.
Lg u danke

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Hallo,

Nein, das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teilbereich der elterlichen Sorge und wird bei gemeinsamem Sorgerecht auch gemeinsam ausgeübt, unabhängig vom Wohnort des Kindes.

Unterhaltsvorschuss bekommt man nur bis zu einer Heirat, auch wenn der Ehemann nicht der Vater des Kindes ist.

Liebe Grüße

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Wenn die Familienkasse beim Kindergeld gleich bleibt, dann brauchen die nur die Ummeldung. Ändert sich jedoch auch der Zuständigkeitsbereich, muss der Vater das Kindergeld erst abmelden und dann bekommt er eine Bescheinigung. Mit dieser Bescheinigung, dem neuen Antrag und der Ummeldebescheinigung beantragst du neues Kindergeld.

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Eventuell Finanzamt wegen der Steuerklasse, wenn du alleinerziehend ohne Partner bist.

Wie sieht es denn mit Unterhalt aus? Ist der Vater nicht leistungsfähig?

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Hey,
Der Vater bezieht schon immer hartz4, dann kann er keine unterhalt zahlen, oder?
Alleinerziehend bin ich nicht.
Lg

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Vollmacht des Vaters für alle Formalitäten, die mit dem Umzug zusammenhängen , gerade wenn gemeinsames Sorgerecht besteht.

Ansonsten wollen alle 2 Unterschriften sehen
und Du hast neben der eigentlichen Lauferei
noch die Aufgabe die Unterschiften des Vaters auf diversen Blättchen einzusammeln.

Wenn der Vater das mitmacht, würde ich mir allgemein eine umfassende Vollmacht für alle Eventualitäten ausstellen lassen.
Alltagsdinge kannst Du natürlich alleine regeln, aber schon beim ersten Schulausflug können plötzlich 2 Unterschriften verlangt.

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Hey,
Gut das du das sagst. Von mir hatte er allerdings nie eine solche Vollmacht u brauchte sie auch nicht..
Aber da wir weiter auseinander wohnen, ist das wirklich sinnvoll. Vorsicht ist besser als Nachsicht. Ich denke er würde mir das unterschreiben, wenn ich es vorformuliere.
Wie genau muss so etwas aussehen, bzw was muss alles darin stehen?
Reicht:

Hiermit erteile ich xxx, wohnhaft in xxx, meine Exfrau u Kindsmutter xxx eine Vollmacht aus, über alle Dinge die unseren gemeinsamen Sohn ××× betreffen, regeln zu dürfen.
Bei etwaigen Rückfragen stehe ich tagsüber gern telefonisch unter xxx zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Xxx

Ist das so ok? Oder muss es konkreter formuliert sein?

Vielen Dank für deine mühe

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Du schreibst das du nicht alleinerziehend bist .
Solltest du verheiratet sein, gibt es allerdings keinen Unterhaltsvorschuss

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Hallo,
Ich bin in einer festen Partnerschaft, aber nicht verheiratet.
Dazu hab ich allerdings noch eine Frage. Kennst du dich aus?
Also wenn wir heiraten würden, würde der Unterhaltsvorschuss wegfallen, was wäre wenn der Vater unterhalt zahlen würde, u wir dann heiraten würden. Müsste der Vater dann auch nicht mehr zahlen? Rein aus Interesse?
Wir werden langfristig auf alle Fälle heiraten. Der Steuervorteile überwiegt den Unterhaltsvorschuss bei weitem.
Lg

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Das ist das Ding. Wenn ihr heiratet fällt der Vorschuss weg, würde der Vater zahlen muss er weiter zahlen.


Liebe Grüße

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