Frage zum Sorgerecht

Erst mal zur Klärung der aktuellen Lage:

Vater hat bis jetzt keinen Kontakt zum Kind (1J.) möchte dies aber nun und auch das Sorgerecht.

Wenn die Mutter ihm das geteilte Sorgerecht nicht freiwillig gibt und es vor gereicht geht, wer trägt dann die Kosten?

Wie liegen die Chancen des Vaters das Sorgerecht zu bekommen?

(Ich bin in dieser Konstellation keine der Personen)

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Da Hier niemand sagen kann, wie das vor Gericht ausgeht und über die Kosten am Ende des Verfahrens entschieden wird, kann dir niemand sagen, wer die Gerichtskosten zahlen muss. Die Anwaltskosten zahlt allermeistens jeder für sich selbst.

Ob der Vater das Sorgerecht bekommt, kann dir hier auch niemand sagen.

Definitiv wird er den Umgang regelmäßig wahrnehmen dürfen und wenn er das tut steigen seine Chancen auf das GSR ungemein. Vielleicht wird ihm der Richter auch erstmal einen Zwischenschritt anbieten, damit er beweisen kann, dass er es ernst meint. Ein Kind kann man nicht mal so ein Jahr „vergessen“.

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Juristen sagen bei solchen Fragen immer: es kommt darauf an.

In dem Fall u.a. darauf, ob zwischen den Eltern eine Kommunikationsebene besteht oder hergestellt werden kann.

Ein Jahr des sich nicht kümmerns sollte schon gut begründet sein.

Wenn dieses Verhalten ein Ausdruck fehlender Erziehungsfähigkeit ist und die Kindesmutter entsprechend argumentiert, wird der Antrag vor Gericht scheitern.

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Diese Kenntnisse sind aber massive veraltet.

Der aktuelle Stand ist: Wenn das GSR keine Gefahr für das Kind darstellt, dann ist es zu gewähren.

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Hallo,

die Formulierung ist zwar so nicht ganz richtig, aber vom Sinn her stimmt das.
Was aber "riskanteshalbwissen" geschrieben hat stimmt auch - es kommt tatsächlich darauf an ....

Das Argument "fehlende Kommunikation" ist in Teilen der Richterschaft ein Grund den Antrag abzulehnen, in anderen Teilen der Richterschaft aber eine nicht zu berücksichtigende Argumentation in der Stellungnahme zum Antrag.

Problematisch ist, dass nicht zwischen K-Fähigkeit und K-Bereitschaft unterschieden wird, was im Ernstfall dazu führen kann, dass das GSR an der mangelnden Bereitschaft (nicht Fähigkeit) eines Elternteils scheitert - und genau das sollte ja nicht so sein

LG

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Grundsätzlich ist es so, dass von den Gerichten im Allgemeinen eher pro geteiltes Sorgerecht entschieden wird, sofern es nicht dem Kindeswohl widerspricht.
Ich schätze, es wird in diesem Fall vor allem darauf ankommen, wie beide Parteien jeweils darlegen (und wie GLAUBHAFT sie dies tun!), warum 1 Jahr kein Kontakt bestand.
-Wusste der Vater bis dato gar nichts von dem Kind?
-Hat die Mutter dem Vater das Kind vorenthalten und den Kontakt verhindert?
-Hat der Vater sich aus wichtigen Gründen im letzten Jahr im Ausland aufgehalten?
oder hat es ihn bisher schlichtweg nicht interessiert? Und aus welchen Gründen dann der Sinneswandel nach einem Jahr?

Grundsätzlich würde ich ja allen Beteiligten in dieser Konstellation empfehlen, erstmal den Kontakt zum Kind aufzubauen bzw. zuzulassen und sofern dieser regelmäßig und zuverlässig besteht in 1-2 Jahren über gemeinsames Sorgerecht diskutieren (oder stehen akut wichtige Entscheidungen an, bei denen ein verbrieftes Mitspracherecht des Vaters wichtig wäre??).

Zu den Kosten kann ich leider auch nur googeln, habe aber auf der Homepage eines Rechtsanwaltes folgendes gefunden:

5. Wer trägt die Kosten des Verfahrens?
Die Gerichtskosten muss der Antragssteller (Vater) zunächst vorschießen. Verläuft das Verfahren für ihn erfolgreich, muss ihm die Mutter in der Regel die Hälfte der Kosten erstatten. Anders ist es hingegen, wenn er das Verfahren verliert. Dann muss er die gesamten Kosten tragen. Wenn der Vater die Kosten nicht aufbringen kann, besteht möglicherweise ein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe.

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In Familiensachen ist die Erstattung von Kosten des Gegners eher unüblich. Meist trägt jeder seine Kosten selbst.

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Also mir wurde gesagt, dass sowas im Regelfall gar nicht mehr vor Gericht entschieden wird, sondern lediglich noch ein Formular ist, das der Vater ausfüllt.
Dann wird die Mutter angeschrieben, bekommt eine Widerspruchsfrist..... und da zählen eigentlich nur Gewalt, Drogen etc....

Ansonsten kommt das GSR.

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Das ist nur ein Teil der Wahrheit. Denn der „Widerspruch“ findet in einem gerichtlichen Verfahren statt.

Fehlende Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Kindeseltern können das Kindeswohl gefährden.

Es kommt auf den Einzelfall an und den prüft das Gericht.

Mag sein dass einige Richter sorgfältiger sind als andere, eine reine Formsache ist die Einrichtung der gemeinsamen elterlichen Sorge gegen den Willen der nichtehelichen Mutter keineswegs.

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ich geb nur wieder, was mir das JA gesagt hat.
Zum Glück musste ich mich damit bisher nur theoretisch auseinander setzen.

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