Gerichtskosten / Vaterschaftstest

Ich habe eine Frage:
Der Vater meiner Tochter hat die Vaterschaft bestritten. Deshalb landeten wir vor Gericht, wo ein Test angeordnet wurde.

Oh Wunder - er ist der Vater.

Nun kam ein Bescheid vom Gericht, dass ich die Hälfte der Sachverständigenkosten übernehmen soll.
Ist das die Regel? Was für Chancen hat ein Widerspruch?

Es geht mir darum, dass wir dort ja nur gelandet sind, weil er die Vaterschaft nicht anerkennen wollte und vor Gericht dann auch noch erwiesener Maßen gelogen hat.
Ihm zufolge kann er nämlich gar nicht der Vater sein, weil blaaaaaa....

Ich würde einfach gerne wissen, ob diese Kosten grundsätzlich geteilt werden und nur mein Gerechtigkeitssinn mit mir durch geht, oder ob man bei so einer gerichtlichen Kostenaufteilung "auf Menschenverstand" hoffen kann?!

Es ärgert mich doch ziemlich, dass ich nun rund 400€ zahlen soll, nur weil er ein Lügner ist.

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google doch mal... http://www.rechtskanzlei.org/familienrecht/vaterschaftstest-kosten.html

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demnach müsste er die Kosten tragen. 🤔

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Das ist ärgeelich. wurde die kostenverteilung bei der verhandlung angesprochen?
Ich würde widerspruch einlegen. leider bin ich nicht vom fach.

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Hallo,

grds. können die Kosten eines derartigen Verfahrens "nach billigem Ermessen" des Gerichts den Parteien auferlegt werden. Eine Beschwerde (falls zulässig wegen des "geringen" Betrages) müsste sich also gegen dieses "Ermessen" des Gerichtes richten.

Ob das Sinn macht hängt von den genauen Umständen ab, wer hat Veranlassung zur Klage gegeben, wer hat wann was "gemacht" usw. und lässt sich hier sicher nicht beurteilen. Der Bescheid/Beschluss müsste am Ende eine entsprechende Belehrung enthalten, was Du (rein rechtlich) tun kannst.

So weit ich informiert bin könntest Du Beschwerde einlegen, das Gericht gibt dieser statt ("hilft dieser ab") und die Kosten werden anders verteilt, oder die Beschwerde wird zurück gewiesen und Du müsstest dagegen vor der OLG klagen.

LG

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Ja.. da steht dass man widersprechen kann.... aber was kann ich denn da anführen, ohne einfach nur verbittert zu klingen?
Aus dem Stand würden mir 5 DIN A4 Seiten Argumentation einfallen - aber ich glaube so viel Prosa will kein Richter lesen 🤣

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Hallo,

ja, davon kannst Du ausgehen. Ein einfaches "kann ich ja nichts für" wird aber auch nicht ausreichen, Du müsstest Deinen Einspruch schon "juristisch" begründen.

Ich meine kürzlich gelesen zu haben, dass man hier nicht mehr verlinken darf, deswegen frag G***** mal nach 4 WF 259/12 - das ist ein Urteil des OLG Frankfurt in einer ähnlichen Sache, darin sind die juristischen "Fallstricke" ganz gut erläutert.

Grundsätzlich sind Vaterschaftsfestellungen keine "streitigen Verfahren" mehr, also nicht mit "Sieger" und "Besiegtem" und eindeutiger Schuld- und Kosten-Zuweisung.

In Deinem Fall würde ich ! mich auf -Zitat- "Es soll die Kosten des Verfahrens nach § 81 Abs. 2 Nr. 1 FamFG ganz oder teilweise einem Beteiligten auferlegen, wenn dieser durch grobes Verschulden Anlass für das Verfahren gegeben hat." berufen.

Ob das für Dein Verfahren zutrifft musst Du natürlich selbst beurteilen, ggf. nochmal mit dem Jugendamt besprechen - aber pass auf, dass die Frist für den Einspruch nicht abläuft.

LG

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Mir ist es leider beim Unterhalt passiert, dass ich mich auf einen Vergleich #klatsch eingelassen habe. Und natürlich hat mich vorher keiner auch nicht die Anwältin :-[ aufgeklärt, dass man da natürlich die hälftigen Kosten und nochmal seine Anwaltskosten zu tragen hat. :-[ So da durfte ich dann ca. 1.2T Euro hinlegen. Das war richtig blöd. :-( Aber in deinem Fall wurde er doch sicher "verurteilt", dann hat er doch auch die Kosten zu tragen. Es wird vor Gericht immer im Nachgang über die Kostenverteilung gesprochen, was wurde denn da gesagt? #zitter

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Es gibt bei Ger eine Entscheidung zur Hauptsache und eine Kostenentscheidung.
Beide müssten doch in der stattgefundenen Verhandlung besprochen und begründet worden sein?!
Wie das im jeweiligen Fall aussieht, kann dir ja hier keiner sagen...
Du warst dabei bei der Verhandlung? Oder aber dein Anwalt, falls du einen hattest?
Dann frag den.
Aber irgend einen Grund muss es für das Gericht geben, den haben sie aber mit Sicherheit auch genannt...in der Verhandlung eben...

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Bei Gericht

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Es gab nur eine Verhandlung - alles danach schriftlich per Post...

aber ich versuche mal die Frau vom JA zu erreichen, die mit mir vor Gericht war...


Es ist einfach so nervig.... 😠
Finde wirklich, der Alltag ist kein Problem.... aber alles was so dazu kommt.... raubt so viel Energie....

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Hallo,

das Gericht hat wohl festgestellt, dass die vorgetragenen Zweifel des Vaters berechtigt gewesen sind, auch wenn trotzdem er als Vater festgestellt wurde.

Ergo Kostenteilung

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Dankeschön 😁


Klingt einleuchtend, dass das Gericht seine Zweifel als bestätigt ansieht, nachdem die Vaterschaft und seine Lügen nachgewiesen wurden. 😅

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Die einzige mögliche Lüge wäre ja gewesen dass er keinen Sex mit dir gehabt hatte.

Da du aber sicherlich behauptet hast, er sei der Vater warst du in der beweispflicht.

Seine Zweifel wurden eben als begründet angesehen. Kann an vielen liegen. Zum Beispiel wenn du eine Affäre warst, ein ONS oder einfach mehrere als Väter in Frage kommen macht die Anfechtung auch wirklich Sinn.

Zwar ist es nach billigem Ermessen aber es ist jeder Einzelfall zu prüfen und wäre die Anfechtung ungerechtfertigt gewesen hätte er alle Kosten aufgebrummt bekommen. Genauso wie du wenn der vaterschaftstest negativ gewesen wäre. Wobei dann sogar meist geteilt wird.

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