Unterhalt bei neuer Heirat

Hallo Ihr Lieben,

wenn der unterhaltspflichtige (Unterhalt für 2 Kinder) neu heiratet, hat das Auswirkungen auf den Unterhalt den die Kinder erhalten? Bzw. wird das Einkommen des neuen Ehegatten mit zur Berechnung hinzu gezogen?

Beispiel: Vater zahlt Unterhalt für 2 Kinder, heiratet neu, die neue Frau ist voll berufstätig, keine Kinder, auch keine gemeinsamen.

Wird zur Berechnung des Kindsunterhaltes der beiden Kinder das Einkommen des neuen Ehegatten hinzugerechnet?

Sorry für die blöde Frage, aber die konnte durch google nicht wirklich geklärt werden.
Ergo: Steht der Unterhaltspflichtige dann schlechter da, bzw muss die neue Partnerin dann mitbezahlen für die Kinder obwohl sie aus der vergangenen Ehe des Mannes stammen?

DAnke Euch!

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Hallo,

zahlt er den MKU, dann ist das Einkommen der neuen Ehefrau "egal" - zahlt er weniger als den MKU kann sein Selbstbehalt gekürzt werden, was dann zu höheren KU-Zahlungen führt.

Soweit die generelle Regelung - von "herbeikonstruierten" Spezialfällen mal abgesehen.

LG

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Hallo

Nein, wird es nicht. Nur wenn der den Mindesunterhalt nicht zahlt, kann der Selbstbehalt gesenkt werden und er dann evtl mehr Unterhalt zahlen. Aber das kann nur ein Gericht.
Er ist aber mit Heiratb 3 Personen zum Unterhlat verpflichtet und somit könnte sich die Stufe in der DD Tabelle ändern ud er weniger zahlen müssen.

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Hi, bei Heirat sollte der Unterhalt allein aufgrund des wechsels der Steuerklasse neu berechnet werden. Das Einkommen des neuen Partners ist im Normalfall irrelevant. Unterhaltsanspruch des neuen Partners ist zweitrangig, da Kinder unter 18 bei der Berechnung vorgehen bis der Mindestunterhalt gezahlt ist und der Selbsterhalt ggü Partnern höher ist.
Lg

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Trotz allem zählt der Ehepartner mit bei der Unterhaltsberechnung, auch wenn die Ansprüche erst nach den minderjährigen kommen.

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Stimmt. Aber die neuen Ehepartner zählen für die Anzahl der Berechtigten mit. Wenn der Unterhalt wg. nur einem Kind vorher eine Stufe hoch gestuft wurde, würde bei einer Neuberechnung diese Höherstufung nicht mehr erfolgen.

So kann das schnell ein Schuss ins Knie werden: der Vater wechselt die Steuerklasse von 1 auf 4 und verdient nicht mehr als vorher. Gleichzeitig wird wg. zwei Berechtigten eine Stufe herabgestuft und ZACK gibt's weniger Unterhalt.

Es ist ein Irrglaube, dass eine Heirat ein signifikant höheres Einkommen für die Unterhaltsberechnung schaffen muss.

LG

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