Sorgerecht zurück

Hallo, ich hoffe ich bin im richtigen Forum, wenn nicht, bitte verschieben.

Dem Vater meiner 2 jungs wurde mit meiner Zustimmung das geteilte Sorgerecht zugesprochen.

Wenn jetzt Änderungen eingetreten sind, die zumindest bei einem Kind das wohl gefährden, kann man das Sorgerecht auch wieder zurück bekommen?

Das man da einen formlosen Antrag stellen muss, weiß ich.
Vielleicht hat jemand damit schon Erfahrungen gemacht.

LG Heaven

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"Formloser Antrag" - naja.
Es ist eine Formelle Klage auf alleiniges Sorgerecht erforderlich.

Diese muss schon gut und stichhaltig begründet sein wenn sie erfolg haben soll.
Ganz ehrlich gesagt fällt mir jetzt aber spontan keine Begründung ein warum für ein Kind das GSR jetzt plötzlich Kindeswohlgefährdend sein soll, für ein weiteres Kind des selben Vaters aber gleichzeitig nicht ....

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Ich habe das so aus dem Internet übernommen. Meine Begründung ist 2 Seiten lang.
Mir geht es um Vermögensfürsorge und Gesundheitsfürsorge.
Einer meiner Söhne ist schwer behindert. Der Fond den ich für ihn eingerichtet habe, dient dazu ihn finanziell abzusichern wenn ich nicht mehr bin. Dieser soll nicht seine Spielsucht finanzieren. Und momentan hätte er uneingeschränkten Zugriff darauf.
Ich möchte gesundheitlich das Beste für meinen Sohn, aber nichts unnötiges. Beispiel: Er bekommt zum schlafen Melatonin .da werde ich als Drogengeberin beschimpft.
Der KV hat in allem mitsprachrecht.

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Um die Regelung zum das gemeinsame Sorgerecht aufzulösen und Du bekommst das alleinige zugesprochen wird das sicher nicht ausreichen. Dein Antrag kommt ja vor ein Gericht und da kann man möglicherweise schon eine Regelung finden, dass er, wenn eine Spielsucht belegbar ist, keinen Zugriff auf diesen Fond mehr hat.

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Arg...
Schon mal rein formell...Der Vater der Kinder hat nicht das geteilte Sorgerecht, sondern ihr habt beide das GEMEINSAME Sorgerecht. Da du das Sorgerecht schon zu 100% hast, ebenso wie der Vater, kannst du es nicht „zurückbekommen“. Du kannst nicht einen „formlosen Antrag“ stellen. Das Sorgerecht kann nur ein Gericht per Urteil wieder entziehen.

Wende dich an das Jugendamt. Die Kindeswohlgefährdungen müssen jeweils immer akut aktenkundig gemacht werden. Wurde das immer der Polizei o.ä. gemeldet? Du wirst ggf. Probleme mit Beweisen haben, wenn du im Nachhinein sagst, der Vater hat das Kindeswohl die letzten 5 Jahre durchgehend gefährdet.

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Polizei wurde bisher nicht gebraucht. Kindeswohl wird ja nicht nur durch Gewalt gefährdet. Gibt ja noch andere Dinge.
Und Beweise gibt es für die angegebenen Sachen, keine Sorge.

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Dann wäre es im Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eher geboten, die alleinige Sorge im Teilbereich Vermögenssorge zu beantragen.

Für den kompletten Entzug des Sorgerechts sehe ich aus deiner Schilderung keinen Grund.

LG

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Ein Teilbereich, gerade bei der Vermögenssorge, würde mir ja schon helfen.
Ich warte mal ab was passiert.

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Ist gar nicht nötig. Läuft das Konto auf den Namen des Kindes sind die Eltern nur Verwalter des Vermögens. Entnimmt einer der beiden Geld, kann der andere Sorgeberechtigte im Namen des Kindes das geld zurückfordern ( Unterschlagung). Die Erfolgsaussichten sind nahe bei 100 Prozent.

Dafür braucht man keine vermögensdingsbums.

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