Besuche beim Vater - Wer bringt die Kinder hin und her?

Hallo Ihr Lieben,
mich würde mal interessieren, ob es wirklich - so wie mein Ex behauptet - ein Gesetz gibt, dass besagt, dass die Fahrten zum anderen Elternteil hälftig aufgeteilt werden müssen.
Ich hab das bis jetzt immer brav so gemacht.
Ab September werden wir allerdings kein Auto mehr haben.
Der Vater meiner Großen wohnt 8 km von uns entfernt und hat ein Auto. Für ihn dauert die Fahrt einfach etwa 10 - 12 Minuten.
Nun will er, dass ich die Kinder mit öffentlichen Verkehrsmitteln bringe. Von uns bis zum Bahnhof sind es 25 Minuten Fußweg, der Zug braucht 5 Minuten, dann noch einmal etwa 30 Minuten Fußweg. Die gleiche Strecke müsste ich dann wieder zurücklaufen. Mit etwas Glück würde ich dann auch gleich den Zug zurück erwischen, sonst müsste ich noch eine Stunde auf den nächsten Zug warten.
Aber das kann doch nicht sein, dass ich dazu verpflichtet bin? Zwei bis drei Stunden für ein Besuchswochenende???? Und meine Kleine müsste ich auch mitnehmen....
Ich hatte dem Vater angeboten, ihm 5 Euro zu zahlen, wenn er beide Strecken mit seinem Auto übernehmen würde. Aber er weigert sich.
Was soll ich tun? Oder wo finde ich diesen Gesetzestext, der das festlegt?
#danke im voraus.
Liebe Grüße
Elisa

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Lt Gesetzgebung gilt folgendes:
Wer trägt die Kosten des Umgangsrechts?

Die Kosten des Umgangsrechts trägt der Umgangsberechtigte. Der andere Elternteil braucht sich nicht zu beteiligen. Er kann sich darauf beschränken, das Kind zum verabredeten Zeitpunkt an der Wohnungstür zu übergeben.

So habe ich es auf scheidung-online.de gefunden.

Gruß
Ray.

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Guten Morgen Elisa,

wie ich hier rauslese habt ihr den Umgang unter euch geklärt?
Bei meinem Mann wurde das Umgangsrecht über Gericht ausgetragen, von daher kann ich dir mit Gewißheit sagen, das festgehalten wurde, das mein Mann verpflichtet ist das Kind abzuholen und auch wieder zurückzubringen zur KM. Natürlich im Ausnahmefall wenn "mal was dazwischen kommt" kann die KM mal übernehmen, aber ansonsten ist es die Sache vom KV. Die Mutter muß einzig und allein nur dafür sorgen den Kontakt zwischen Vater und Kind aufrecht zu erhalten....so hieß es mal bei uns #kratz
Also so einfach wie er sich das bei euch vorstellt, ist ja wohl die Krönung #gruebel

LG Elchwomen

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Ist ja der Hammer...*lach....lass dir nix einreden...wenn du das Kind tatsächlich selber hinbringst, ist das reine Gefälligkeit von dir...eigentlich ist er verpflichtet die Kinder selber zu holen und zu bringen...du gehst allenfalls mit vor die Haustüre...

Ne, was die Kerle sich so manchmal einfallen lassen ist wirklich der Brüller schlechthin...zum totlachen wenns nicht so traurig wäre....#augen

Also lass ihn sich in Zukunft selber um seine Besuchswochenende kümmern...das wäre ja noch schöner, dass die Wochenendväter die Kinder noch geliefert bekommen....#schock

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Hallo!

Muss dazu schreiben das es zwar ein Gesetz dazu gibt dies gilt aber nur wenn die KM sehr weit weggezogen ist!

Ansonsten ist der Vater für die Wochenenden zuständig! Bei uns ist es schon immer so gewesen das wir die Kinder holen und wieder heimbringen und ich finde diese regelung sehr gut so! Lass dir nix einreden denn er ist für die WE`s verantwortlich das er die Kinder holt und bringt!

MfG kuschlerin

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Es reicht aber nicht aus, dass die Kindesmutter weit weggezogen ist, sondern sie muss dann ins Ausland gezogen sein. Innerhalb Deutschlands muss der Umgangsberechtigte voll und ganz die Kosten tragen bwz. selbst die Kinder holen und bringen.

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Das stimmt so auch nicht.

Es gibt diverse richterliche Entscheidungen, in denen klar festgelegt wurde Mütter müssen die Kosten tragen, da durch ihren Wegzug der Umgang zwischen Kind und Vater erschwert wurde.

Dies sind Richterentscheidungen und am besten schaut ma, welche Entscheidungen in seinem zuständigen OLG-Bereich gefällt wurden zu dem Thema, dem folgen die Familiengerichte am Amtsgericht meist. (I.d.R. landet das Thema sehr schnell bei Gericht :-()

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Hallo
bei der Unterhaltsberechnung für meine 2. Exfreundin, wird die Aufwendung des Besuches des 1. Kindes mit angerechnet. Ich würde daher sagen das es daher dem Vater zusteht.

Allerdings wäre es eine Schweinerei wenn du plötzlich zu deinem neuen Lover nach ... "500 Km weit weg" ziehst und er soll diese Kosten dann immer allen tragen.

Bei einem Bekannten ist es so, das der Junge nur für die Sommerferien nach Deutschland kommt. Er zahlt dann die Flugtickets von England nach Deutschland und hat ihn dann für die 6 Wochen.

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Hallo Elsa!

Ohh man, wenn ich das lese... Das ist ja alles reine Schikane von Deinem Ex. Du sollst ihm die Kinder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln bringen nur weil er keine Lust hat, diese abzuholen und zu bringen. Was ist denn bei schlechten Wetter? Da sollen die Kinder fast eine Stunde bei Regen o.ä. durch die Gegend laufen, nur weil der gnädige Herr zu fein ist? Oder was ist wenn deine Kleine krank ist? Und 8 km mit den Auto ist ja nun wirklich kein Problem. Selbst als du ihm Geld angeboten hast, macht er es nicht.

Ich würde Dir raten, wenn dein Ex nicht einsichtig wird, es übers Jugendamt klären zu lassen und deinem Ex somit auch Grenzen zu setzen. Ich weiß nicht wie es rechtlich aussieht, aber es geht ja "um das Wohl der Kinder" und das ist ja wohl sicherlich nicht, dass die Kinder bei jedem Wetter diese Strecke in Kauf nehmen müssen, weil Dein Ex seine Machtspielchen über die Kinder austragen will.

LG Claudia

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Wie schön daß es Gesetze gibt, so daß die Eltern sich darum streiten können wer wann wo das Kind zu wem bringt. Der reinste Kindergarten, wer zieht die A*****karte? Das Kind.

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Danke für Eure Antworten.
Ich hoffe mal, dass wir uns nun auch aufgrund dieser Antworten und Ratschläge einigen können.
Liebe Grüße
Elisa

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hm.. ich habe lediglich von einem urteil gehört - aber gesetz?? nö!


es wurde in einem urteil festgelegt:

DAS die km von ihrer positions mit zuarbeiten hat, das der zusammenkunft des kindes mit dem vater nichts im weg steht.

unter umständen kann es von der km verlangt werden das sie entsprechend ihrer möglichkeiten dem kv das kind zubringen hat - und endet nicht an der übergaben an der haustüre oder wohnungstüre.

ansonsten ist es regelmässige pflicht des kv das kind abzuholen und zu bringen - zu dem vereinbarten ort.


gilt im übrigen auch, wenn väter das sorgerecht haben und die mütter die zahlervariante ausüben.

warum ich das von mir geben? tja - als ich schwanger war, besuchte mich eine bekannte just an einem sonntag an dem im ard GENAU das thema behandelt wurde - und sie mir kurz davor als nicht betroffene mir erzählen wollte was ich als al (und ehemalige scheidungswaise) für pflichten hätte und eben dieses keine meiner pflichten seien... 10 min später widerlegte ihr die sendung "ard radgeber recht" diese fatale falsch annahme...eben mit der info - DAS das ein urteil ergangen ist. das war vor 4 jahren - wie es jetzt ist, ob dieses urteil revidiert wurde oder mittels einem weiteren urteil "verfeinert" - kann dir bestimmt ein versierter familienanwalt - oder evtl. das jugendamt sagen.

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ps - ein urteil ist keine gesetzesschreibung - dient lediglich zukünftige ähnlich oder gleiche fälle "schneller" zu erledigen und zwar einzelfall betrachtet. ABER nicht als per gesetz hat der bürger zu machen im allgemeinen und gesellschaftlichen sinne.

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Guten morgen,

mein Ex und ich wohnen seit dem 1. Juni 130 km auseinander und er ist verpflichtet unsre Tochter bei mir abzuholen und wieder zurück zu bringen. das macht er auch. Zwar mit murren, aber er tut es.

Gruß Lissy