Trennung dem Finanzamt mitteilen

Hallo,

mein Mann und ich haben uns getrennt, leben aber derzeit noch zusammen, da er noch keine Wohnung gefunden hat. Beim Anwalt zwecks Scheidung ist das Trennungsjahr schon bekannt gegeben, oder wie man das nennen soll.

Jetzt habe ich beim Finanzamt angerufen und die sagten mir, dass ich einen Antrag auf Steuerermäßigung ausfüllen soll. Wir sind derzeit IV/ IV und ich würde dann in II gehen, weil unser Kind auf jeden Fall bei mir bleiben wird.

Nun habe ich mir den Antrag angeguckt und auch noch eine Erklärung über das Dauerhafte getrennt leben gefunden und bin verwirrt.

Kann ich das jetzt schon beantragen und in Steuerklasse II wechseln obwohl wir derzeit noch zusammen leben? Ich weiß nicht, ob ich am Telefon richtig verstanden wurde.

Hat das zufällig vor kurzem jemand gemacht? Ich wohne in Niedersachsen, weiß nicht, ob das ggf. von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist.

Wäre für Eure Hilfe Dankbar.

Liebe Grüße

1

Hallo,

tut mir leid , dass ihr den Schritt gehen müsst.
Also du kannst nur in stkl. 2, wenn du mit deinem Kind alleine gemeldet bist - und nicht mit einem anderen erwachsenen Familienmitglied. Als ich bei meinen Eltern lebte, konnte ich auch nicht in die stkl. 2 wechseln - weil eben unter einem Dach mit den Eltern...
Das Kalenderjahr in dem man sich trennt veranlagt man eh noch zusammen. Erst das darauf folgende macht dann jeder für sich. Und dafür reicht ihr einer Erklärung beim FA ein, in der steht, dass ihr getrennt seid und auch bestenfalls nicht mehr zusammen lebt.

Viele Grüße

2

Meiner Meinung nach kannst du erst in 2, wenn du auch alleine lebst.
Der Steuerklassenwechsel soll ja Unterstützung sein, weil sämtliche Lebenserhaltungskosten alleine gestemmt werden müssen.

3

Ich würde den Anwalt fragen wenn ihr schon einen habt. Oder euren Steuerberater. Nachdem was hier geschrieben wurde, müsstest du ja darauf warten bis sich dein Mann umgemeldet hat. Sehr unwahrscheinlich... besser Rat von kompetenter Seite einholen ist mein Tipp.

4

Oder einfach das Gesetz lesen:

§24b Abs. 3 S. 1 EStG
Allein stehend im Sinne des Absatzes 1 sind Steuerpflichtige, die nicht die Voraussetzungen für die Anwendung des Splitting-Verfahrens (§ 26 Absatz 1) erfüllen oder verwitwet sind und keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bilden (...).

6

Was bitte soll dein Beitrag der TE bringen? Soll sie unter das Formular schreiben, dass Küstenqueen das mit dem Gesetzesauszug begründet hat? Ich finde es nicht hilfreich einige Passagen vor ... zu zitieren, die der TE nicht weiterhelfen. Ist ja toll dass du Gesetzestexte googeln kannst.. sie dann auf den jeweiligen Fall anzuwenden würde ich immer Fachleuten überlassen.

weiteren Kommentar laden
5

Eigentlich kannst du die Steuerklasse erst im Jahr NACH der Trennung ändern! Wenn ihr euch dieses Jahr getrennt habt gibts erst 2020 eine neue Steuerklasse! Bei 4/4 ist es eigentlich egal für dich, 2 ist wie 4!
Ich hatte letztes Jahr noch 3, da passt mir das mit 2 dieses Jahr gar nicht 🤷‍♀️