Darf er das kind behalten?

Hallo zusammen,
Ich stecke im Moment in folgender Situation fest und hoffe das ich hier ein paar Antworten finde:
Ich habe mich vom Vater meines 1 jährigen Sohnes getrennt. Wir besitzen beide das Sorgerecht. Gründe für die Trennung gab es einige, diese gehören aber nicht hier her. Allerdings ist es so das ich meinen Exfreund auch unter anderem wegen einem anderen Mann verlassen hab. Da die aktuelle Wohnung zu teuer für mich wäre, habe ich gesagt das ich mit meinem Sohn ausziehe.
( zumindest dachte ich das es so leicht geht). Nun war mein Exfreund aber beim Jugendamt die wohl gesagt haben das ich keinerlei Rechte hätte unseren Sohn mitzunehmen, da ich diejenige wäre die auszieht. Und da unser Sohn seinen Wohnsitz natürlich in der aktuellen Wohnung hat wäre es das Recht des Vaters das er ihn behalten dürfte. Egal Mit wem ich mich darüber unterhalte, jeder sagt das sie sowas noch nie gehört haben. Zumal ich die meiste Zeit Mit ihm verbracht habe und auch nicht in ein anderes Bundesland sondern lediglich 8 km weiter weg ziehen will.
Um nicht noch mehr Wut zu entfachen hab ich das erst mal so hingenommen und bin alleine ausgezogen. Was den Umgang betrifft haben wir uns relativ gut geeinigt. Ich darf meinen Sohn jeden Tag abholen und 2x die Woche darf er auch bei mir schlafen. Jedoch immer nur wenn es dem Papa gerade reinpasst. Allerdings bricht es mir das Herz ihn wieder abgeben zu müssen, deshalb hab ich nun auch einen Termin beim Jugendamt gemacht. Dieser ist aber erst in 2 Wochen und im Internet finde ich nur vereinzelt Informationen über diese Situation.
Ich möchte aber noch anmerken das es dem Papa als auch mir sehr am Herzen liegt eine friedliche Lösung zu finden.
Hat jemand von euch Erfahrung ?
Ganz liebe Grüße

13

Erst einmal: es ist EUER Sohn, nicht DEINER.

Aber die Frage, die sich mir als erstes aufgetan hat: warum bist überhaupt so überstürzt ausgezogen, ohne alles zu regeln, wenn dir euer Sohn so am Herzen liegt???

Anscheinend war er ja doch nicht wichtig genug, im Gegensatz zum anderen Kerl.

Zudem ist der Aspekt mit der Elternzeit auch wichtig: bist du noch in Elternzeit? Auf diese hättest du nämlich jetzt keinen Anspruch mehr!

Man sollte nicht blindlings handeln sondern sich erstmal allen Konsequenzen bewusst sein!

15

Danke für eure bisherigen Antworten, die ich zwar teilweise nicht ganz verstehen kanns aber dies auch daran liegt das ihr nur Teil infos habt.
Als erstes zum Thema Elternzeit: ich hab schon nach nem halben Jahr wieder angefangen zu arbeiten und tu die immer noch allerdings nun in Teilzeit. Von daher bin ich von niemand abhängig!
Viele meinten auch das ich es mir vorher überlegen hätte sollen und in diesem Punkt habt ihr teilweise auch recht. Es war zum Schluss nur so eine verfahrene Situation das ich es einfach nicht mehr konnte. Und da ich davon ausgegangen bin das ich meinen Sohn mitnehmen kann hab ich mich darüber auch nicht informiert (Was im Nachhinein ziemlich dumm war).
Jetzt ist es auch so das der Papa gerne wieder wollen würde das ich zurück komm, und seine Freundin anscheindend sofort verlassen würde. Und obwohl es mir eigentlich sehr gut geht in der neuen Beziehung bin ich schon kurz davor, einfach weil ich meinen Sohn so schrecklich vermisse.

17

Also hast Du ja keine Elternzeit mehr, dann hat sich der Punkt ja bereits erledigt.

Ein Kind ist aber kein Grund, mit dem Kindsvater eine Beziehung führen zu müssen. Wohnst Du eigentlich bei Deinem neuen Freund oder hast Du Dir eine eigene Wohnung gesucht? Stehst Du noch im Mietvertrag der alten Wohnung und wo bist Du wohnhaft gemeldet?

Die Frage, die ihr euch als Eltern immer stellen müsst, ist, wo es euer Sohn aus eurer Sicht am besten hat. Wenn Du beispielsweise die Betreuung hauptsächlich übernommen hattest und ihr findet, dass das auch weiter so sein soll, weil ihm Fremdbetreuung noch nicht gut tut, dann bleibt auch dabei. Dann könnte man es vielleicht so machen, dass Du ihn Montag und Dienstag komplett hast, Mittwoch betreut ihn der Vater nach der Arbeit und ab Donnerstag bis Freitag wieder Du. Freitag Abend wechselt das Kind zum Vater und bleibt das Wochenende dort, außer ihr sprecht euch anders ab (z.B. auch hier 14tägig Wechsel). Da muss man aber sehr genau beobachten, ob solche häufigen Wechsel dem Kind nicht doch schaden!

weitere Kommentare laden
1

Das Jugendamt hat insofern Recht, als dass Du jetzt mit Deinem Auszug bereits eine Ausgangssituation geschaffen hast. Du wolltest nicht mehr in der Wohnung verbleiben und hast das Kind nicht mitgenommen, was Du auch nur mit Einverständnis des Vaters hättest tun dürfen. Das Kind wohnt weiter in seinem Zuhause und es wird in der Hauptsache vom Vater betreut (oder wer kümmert sich tagsüber hauptsächlich um euren Sohn? Arbeitet der Vater nicht?). Aus welchem Grund sollte man das jetzt ändern? Es gibt ja aus Kindersicht gar keinen. Und für das Wechselmodell ist das Kind eigentlich noch zu jung.

Ein wenig anders sieht die Situation aus, wenn das Kind jetzt immer fremdbetreut werden muss, weil der Vater arbeitet und Du noch Elternzeit hast. Dann könntest Du zumindest darauf bestehen, dass Du das Kind tagsüber betreust. Google mal "Nestmodell" dazu.

2

Doch der Vater arbeitet, in dieser Zeit passe ich auch auf unseren Sohn auf. Ansonsten müsste er fremdbetreut werden. Da ich dies aber auf keinen Fall möchte, bin ich natürlich immer da. Aktuell ist die Situation natürlich sehr schwierig aber insofern akzeptabel da ich weiß das es meinem Sohn bei seinem Papa gut geht. Es sieht meistens so aus das ich unseren Sohn um 10.00 Uhr abhole und mit ihm dann in das neue Haus fahr. Mein Exfreund holt ihn dann meistens gegen 15.30 Uhr ab. Und 2x die Woche darf er bei mir schlafen und ist dann auch den ganzen Tag da.
Ich mache mir nur Gedanken wie es funktionieren soll wenn der kleine älter wird, zumal es ja jetzt schon mit viel Auto fahren verbunden ist. Dazu kommt auch das der Papa eine neue Freundin mit Kindern hat und sich überlegt mit ihr zusammen zuziehen, in eine neue Wohnung.

4

Der Vater kann genauso wenig einfach mit Kind umziehen, wie Du. Wenn die Wohnung nicht in unmittelbarer Nähe zum alten Zuhause ist, dann braucht er Dein Einverständnis. Vor allem dann, wenn die Entfernung zwischen Dir und dem Kind dann noch vergrößert wird.

weiteren Kommentar laden
3

Also rechtlich gesehen habt ihr beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht durch das gemeinsame Sorgerecht. Allerdings solltet ihr das ja gemainsam ausüben zum Wohle des Kindes. Es klingt ja schön, dass ihr euch so schön abwechselt aber ich finde er übernachtet zu wenig bei dir wenn man bedenkt dass ein Kind in dem Alter meistens sehr an die Mutter gebunden ist und das bei euch ja wahrscheinlich auch so ist wenn du bisher zuhause warst. Arbeitet der Vater nur von 10 bis 15.00?

Besorg dir doch mal dies: http://fruehe-kindheit-online.de/product_info.php?language=de&info=p46_wegweiser-fuer-den-umgang-nach-trennung-und-scheidung.html
Das hat finde ich ganz gute Ansätze um zu erklären worauf man in welchem Alter achten sollte damit der Umgang fürs Kind am besten ist.

Ich wünsche euch, dass ihr beim Jugendamt dann eine Vereinbarung treffen könnt, so dass dein Sohn auch bei dir wieder mehr Alltag erleben kann.

5

Würdest du das auch einem Vater in der Situation wünschen?

7

@landkind2015 Du meinst würde ich einem Vater der sich nur um sein Kind kümmert und nicht arbeitet wünschen, dass die Mutter ihn zwingt auszuziehen, weil sie mehr Geld hat durch ihre Arbeit und er das Kind dann nur noch 2 Nächte die Woche haben darf? Nein, würde ich nicht.

Und vor allem würde ich es dem Kind nicht wünschen!! Vor allem nicht einem 1-jährigen bei dem die Mutter eine sehr wichtige Rolle im Leben spielt - zumindest bei Kindern die keine getrennten Eltern haben. Bei getrennten Kindern scheint die Entwicklung anders zu verlaufen. Da geht es nur um Rechte der Eltern. Die Pflicht ihr Kind altersgerecht zu betreuen scheint da ausgesetzt zu sein so lange dadurch das Gerechtigkeitsempfinden der Erwachsenen gestört ist.

weitere Kommentare laden
6

Dein Ex und das Jugendamt haben insoweit Recht, dass du bei gemeinsamem Sorgerecht nicht einfach MIT Kind ausziehen kannst. Dass das Kind auszieht, damit muss der Vater einverstanden sein.

Möglichkeit 1: ihr einigt euch auf einen Betreuungsschlüssel, zB so wie ihr es jetzt macht oder ein Wechselmodell

Möglichkeit 2: ihr einigt euch nicht, dann entscheidet auf Antrag das Gericht.

Selbstverständlich ist auch Fremdbetreuung kein Grund, dass einer von euch das Kind nicht "bekommt".

Aktuell bist du Umgangselternteil und als solcher auch unterhaltspflichtig. Euer gegenwärtiges Modell hat ihm die bessere Ausgangslage geschaffen, wenn es um den dauerhaften Verbleib des Kindes geht.

LG

14

Ein Kind gehört zu seiner Mutter. Ich würde dir vorschlagen schnellstmöglichst alles zu klären, sollte das Jugendamt nicht helfen wollen ab zum Gericht. 2 Tage die Woche mal übernachten ist doch wirklich nichts, wie konntest du das bis jetzt akzeptieren?

Wenn du dann bei Gericht bist solltest du auch gleich Unterhalt klären lassen, der steht dir nämlich dann zu, genauso wie das Kindergeld!

16

"Ein Kind gehört zu seiner Mutter."

Was für ein altertümlicher Quatschsatz.

18

Konsequent wäre es, wenn du der TE jetzt aber auch schreibst, dass sie natürlich bis zur gänzlichen Klärung des Falles auch Unterhalt zu zahlen hat.

weitere Kommentare laden
37

Da ich diese Diskussion ins Leben gerufen habe, dachte ich beantworte ich die Frage, nachdem ich nun endlich alle Infos habe, doch nochmal selbst.
Eigentlich hätte der Termin erst nächste Woche statt gefunden aber nun durfte ich doch heute kommen. Dies waren die Aussagen von Jugendamt:

1. Es ist ganz egal wo das Kind seinen ursprünglichen Wohnsitz hatte, zu erst einmal haben beide Eltern da gleiche recht, insofern das Sorgerecht geteilt ist.
Dies bezieht sich auch auf die Betreuungszeiten. Da unser Sohn weder einen Kindergarten noch eine Schule besucht, ist es egal wer ausgezogen ist, der Wohnsitz kann mit Einverständnis beider Eltern Teile geändert werden. Stellt sich ein Elternteil quer, läuft dies über das Gericht. Auch hier ist es vollkommen unwichtig wer aus der Wohnung ausgezogen ist!
Da wir eine 50 - 50 Betreuungsmodell gemacht haben, betrifft das genau die gleiche Anzahl an Tage bzw. Stunden.
Selbst wenn ein Elternteil nicht mit diesem wechselnodell einverstanden ist, müssen schon driftife Gründe vorliegen warum dies nicht klappen sollte.

2. Beim durchlesen der Kommentare ist mir ein Fehler meinerseits aufgefallen. Mein Sohn ist nicht privat versichert sondern gesetzlich. Der jenige Elternteil bei dem das Kind gemeldet ist, egal wie viele Stunden es sich dort aufhält, muss das Kind versichern. Andere Absprachen so wie bei uns sind natürlich trotzdem möglich.

Ich bin sehr froh das ich heute da war, haben für nächste Woche einen Termin mit dem Papa ausgemacht, damit eine klare Umgangsregelung ausgemacht werden kann.
Euch vielen dank für die Kommentare!