Umgangsrecht

Hallo,

wir haben zur Zeit ein Umgangsrecht von einmal die Woche für 2 Std, wo der Vater seine Tochter sehen kann.

In näherer Zeit wird sich einiges ändern und für meine Tochter beginnt der Tag um 6 Uhr.
Nun sollen die Umgänge von 16:15-18:15 Uhr stattfinden.

Ich finde das zu spät für meine Tochter da Sie um 18 Uhr ins Bett geht. Sie würde im Auto einschlafen und zu Hause quängeln und so weiter und sofort.

Der KV versteht das nicht, der Caritas Verband sagt mir das zwei Stunden auf dem Zettel stehen und ich werde dargestellt als wenn ich es verbieten würde.

Was kann ich machen? Jemand gleiche Erfahrung?

Danke

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Welche Alternativen kannst Du denn anbieten?

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Stellt sich auch die Frage, ob die Alternativen bieten kannst, die für den KV auch machbar wären.

Ja, ein quengelndes Kind ist ätzend, aber einmal die Woche ist das sicher auch aushaltbar, wenn es nicht anders geht. Wie alt ist sie denn?

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Hallo,
Ich sehe dich da ehrlich gesagt auch ein wenig in der Bringschuld. Soll heißen, wenn dir die Umgangszeiten nicht recht sind (was ich im übrigen, je nach Alter des Kindes verstehen kann), solltest du andere Alternativen aufzeigen. Wie wäre es bspw am Wochenende, da muss dein Kind doch sicher nicht so früh aufstehen, oder?
Lg Kokosmilch

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Meine Tochter wird nächstes Jahr 3 Jahre und ich kam ihn in jeder Art und Weise entgegen.

Egal ob er schlimme Dinge sagte oder getan hat in Bezug auf meine Tochter oder mir gegenüber.

Mittlerweile habe ich eine Lösung gefunden und nun das nächste Theater.

Alles ein schlechter Alptraum. Vielen Dank für eure Antworten 😊