Antrag bei gericht geregelter Umgang

Vorab beim Jugendamt war ich bereits die Damen haben versucht eine Umgangsregelung zu finden was nicht geklappt hat.
An mir liegt es nicht, seit Jahren richte ich mich nach der Lust und Laune des Kindsvaters.

Aktueller Stand ist, das er sie seit Wochen nicht gesehen hat, war erst in Kur und jetzt im Urlaub.

Meine Tochter leidet unter der Situation sehr, weint viel etc....

Jetzt macht mich die Situation zusehends echt stinkig.

Wenn er wieder hier ist wird Job und alles vorgeschoben. Er holt sie seit Jahren ab jedes 2 Wochenende wenn überhaupt für eine Nacht. Von der ferienregelung will ich nicht anfangen, von den 14 wochen gesamt Vllt 3 allerhöchstens 4.

Jetzt überlege ich zum 100x einen Antrag auf Regelung des Umgangs zu stellen. Ich hab aber Befürchtungen das meine Tochter dann auch hin gehen muss obwohl sie nicht will. Das ich eine Lawine los trete usw

Kann mir jemand mal helfen?

1

Wie stellst Du Dir den Umgang vor, wenn der Vater das Kind nur widerwillig abholt? Dass er sie dann z.B. zu Bekannten oder Verwandten schafft, weil sie ihm lästig ist? Das dürfte er ja, immerhin kann er das in seiner Umgangszeit frei entscheiden.

Und wie soll der Umgang geregelt werden, wenn er auf Kur und im Urlaub ist? Er muss dann die Kur am Wochenende unterbrechen und aus dem Urlaub anreisen?

Bin mir nicht so sicher ob Deine Wut Dich da nicht gerade in eine Sackgasse führt. Davon abgesehen kann er auf regelmäßigen Umgang klagen, Du aber nicht. Denn es gibt keine Möglichkeit, einen unwilligen Vater zu sanktionieren, wenn er dann dauernd Krankheit oder Arbeit vorschiebt, um den Umgang nicht wahrnehmen zu müssen.

2

Nein das er in Kur ist ok, er kam aber wieder und ist 2 Wochen später in den Urlaub.

Er kann sie nicht abschieben, weder er noch ich haben Familie.

Er ist schon bemüht sein Kind zu sehen aber eben nur wenn wir nach seinen Regeln das ganze bestreiten, darum geht es mir.

Er arbeitet nicht Vollzeit, geht jedes Jahr mehrwöchig in Kur (psychosomatische Geschichte) hat diverse Hobbies. Er hat sehr oft frei.

4

"Nein das er in Kur ist ok, er kam aber wieder und ist 2 Wochen später in den Urlaub."

Ja, und? Das darf er und das wird ihm auch ein Gericht nicht verbieten.

"Er kann sie nicht abschieben, weder er noch ich haben Familie"

Klar kann er das. Nachbarn, Freunde und Bekannte, Babysitter. Oder er lässt das Kind alleine vor dem TV sitzen. Darf er alles, dagegen kannst Du nichts machen.

"Er ist schon bemüht sein Kind zu sehen aber eben nur wenn wir nach seinen Regeln das ganze bestreiten, darum geht es mir."

Das verstehe ich, trotzdem wird auch das nach einer Gerichtsverhandlung weiterhin der Fall sein. Angenommen das Gericht sagt, wann er das Kind zu holen hat und er sagt dann eben jedesmal vorher ab. Dann passiert ihm genau gar nichts. Kann er tun.

"r arbeitet nicht Vollzeit, geht jedes Jahr mehrwöchig in Kur (psychosomatische Geschichte) hat diverse Hobbies. Er hat sehr oft frei."

Dann würde ich das mal meiner Tochter so langsam verklickern, damit sie nicht weint, wenn er wochenlang an seiner Gesundheit arbeitet. Das ist nämlich ein viel härterer Job, als man denkt und ich wundere mich, dass er das Kind überhaupt holt. Das tun viele Väter mit z.B. depressiven Erkrankungen nämlich nicht, weil sie es psychisch nicht schaffen.
Deine Tochter sollte also genauso wie Du wissen, dass sie ihm wichtig ist und dass er sie holt, wenn er kann. Vielleicht wäre ein Kompromiss, dass sie ihn öfter anrufen oder ihm schreiben (lassen) darf? Das ginge auch auf Kur und im Urlaub.

3

Hallo,
die Arbeit ist immer ein Grund, wenn ein Umgangstermin ausfällt oder sogar verschoben werden muss. Hier erwartet das Gericht sogar Nachsicht von dir und dem Kind. Das als Grund anzuführen wäre eher ein Eigentor.
Die Kur hatte einen gesundheitlichen Hintergrund. Du schreibst selbst, er hat psychosomatische Probleme. Wenn ihm das ein Arzt bescheinigt (und umsonst bekommt er nicht JÄHRLICH(!) eine Kur genehmigt, das geht nämlich nur mit sehr, sehr guter Begründung in Ausnahmefällen) wird das auch ein Eigentor.
Psychosomatische Probleme haben es an sich, dass sie nach 3 Wochen Kur nicht vorbei sind, die bestehen jahrelang, vielleicht auch ein Leben lang. Der Arzt wird also sicher auch bescheinigen können, dass der darauffolgende Urlaub nur zum wiederherstellen der Gesundheit diente. Das ist übrigens etwas, was sehr viele Menschen nach einer Kur machen... Noch ein Eigentor...
Hast du jemals versucht, deiner Tochter die Situation zu erklären? Hast du dem Vater angeboten, am Wochenende in der Kur samt Kind mal vorbeizukommen (mein Ex hat das damals gemacht)?
Von den Ferien verbringt er auch den allergrößten Teil seines Urlaubs mit seiner Tochter... das sehe ich jetzt nicht negativ. Bedenke, dass der Mann offenbar nicht gesund ist und ein Teil seiner Urlaubstage vielleicht auch deswegen genutzt werden um sich einfach wieder zu erholen.
Hobbies können gut helfen zu einem normalen Leben zurückzukehren. Die sind nicht verboten.
Niemand kann deinen Mann zum Umgang zwingen und trotzdem musst du das Kind an jedem festgelegten Umgangstag wieder bereithalten...ich weiß, dass die Enttäuschung oft schlimm ist. Wichtig in meinen Augen wäre hier eine bessere Kommunikation zwischen euch. Kann er dir nicht vorher Bescheid geben und sagen, dass er nicht kommt. So kannst du reagieren und regelt das doch so, dass Umgangstermine nur verschoben werden...vielleicht verbessert es sich dann.

5

Da bist du falsch gewickelt, egal in welcher Situation ich mich befinde, um meine kinder habe ich mich immer zu kümmern.
Mache ich doch auch so seit vielen vielen Jahren.

Ich hab sie ihm nicht aufs Auge gedrückt, wir wollten beide ein Kind.

Sein Interesse ist erst mit den Jahren gegangen, vor allem mit der Partnerin.
Er bekommt die kur wegen seines Jobs, da steht ihm 1 x im Jahr eine zu.

Ich sage nichts wenn er wegen einer Kur seinen Umgang nicht wahr nehmen kann, ist ja logisch. Sich seitdem aber gar nicht zu melden ist nicht ok.
Meine Tochter hat Whatsapp und kann jederzeit mit ihm kommunizieren, er muss da gar nicht über mich gehen.

6

Ich verstehe nicht genau wo du hin willst.

Willst du jetzt Umgang in einer gewissem Regelmäßigkeit erzwingen?
Das Gericht wird keinen Umgang ausurteilen, von dem der Umgangsberechtigte sagt, dass er ihn nicht will oder nicht leisten kann. Das würde nicht im Sinne des Kindeswohls sein.

Oder willst du den Umgang komplett ausschließen?
Auch da wirst du keine Chancen haben, wenn der Vater das Kind nicht misshandelt.

Kurzfassung: auf dem Klageweg kannst du nicht viel erreichen.

Auch wenn ich dir hinsichtlich seines Verhaltens nach der Kur Recht gebe: du kannst nichts erzwingen. Versuche dem Kind beizustehen, dabei nicht schlecht über den Vater zu reden und ihr einfach zu vermitteln, dass du auch nicht weißt, warum der Vater so handelt und SIE nichts falsch gemacht hat.

Halte die Tür offen, überlasse dem Kind, ob sie den Vater an sich heran lassen will. Sie wird ihre eigenen richtigen Schlüsse ziehen, wenn du ihr Halt und kooperativ bist und der Vater nicht durch die offenen Türen geht.

LG

weitere Kommentare laden
13

Du hast hier schon viele Tips bekommen.

Ich kann verstehen wie du doch fühlst. Aber es ist leider wirklich so

Will ein Vater sein Kind nicht sehen muss er nicht .

Will ein Vater sein Kind sehen, das Kind will nicht musst du als Mutter aber alles in deiner Macht stehende tun um den Umgang zu ermöglichen.

Die Väter ( oder eben auch Mütter wenn das Kind beim Vater lebt ) befinden sich in einer Machtsituation. Die einzige die sie noch haben. Alle anderen Bereiche im Leben der Kinder sind von ihnen kaum noch zu kontrollieren. Bei uns äußert es sich derzeit so, dass mein Expartner das alleinige ABR beantragt hat, weil ich meine derzeitige Schwangerschaft nicht mit ihm abgesprochen habe. Er sieht darin eine Verletzung der Mitteilungspflicht ihm gegenüber und möchte nun unsere Tochter zu sich nehmen, da er findet meine Wohnung sei zu klein für 2 Kinder. Einem Umzug in eine größere Wohnung hat er aber nicht zugestimmt ^^

Dein Ex ist ja nun psychisch angeschlagen. Ich finde, das ist keine Entschuldigung. Denn er hat ja von 14 Tagen dann immerhin 12 Tage ohne Kind in denen er tun und lassen kann was er will.
Du hast in 14 Tagen 2 Tage ohne Kind um dich zu entspannen oder oder oder.

Ich wünsche dir jedenfalls alles Gute und sei gewiss, du bist nicht allein.

14

Meine Tochter ist 8,5 Jahre alt und wir sind seit 6,5 Jahren getrennt! Das Baby jetzt ist natürlich nicht seins. Habe mich da etwas seltsam ausgedrückt.