Vater hat kein Interesse am Kind und will gemeinsames Sorgerecht

Hallo,
Mein ex freund hatte mich im 8. Monat hochschwanger verlassen weil er eine andere hat. Meine Tochter ist mittlerweile 5 Wochen alt. Leider zeigt der Vater kein Interesse am Kind. Unsere wöchentlichen Treffen sehen so aus, das wir uns in einer Bäckerei auf einen Kaffee treffen weil er das so will. Bei diesen Treffen geht es nie um die kleine er interessiert sich für gar nichts, geschweige denn erkundigt er sich darüber wie es ihr geht. Letztens hatte ich einen Termin für die u3 Untersuchung er wusste wann der Termin ist. Hat sich aber natürlich nicht erkundigt. Desweiteren droht er mir mittlerweile das wenn ich ihm meine Tochter nicht einmal wöchentlich gebe (er allein) dann wird er auch das gemeinsame Sorgerecht holen und wird in Zukunft zu allem nein sagen was ich machen möchte mit der kleinen. Es sind mittlerweile mehr Dinge vorgefallen aber es läuft alle darauf hinaus das er mir Schaden möchte und nicht mehr an das Wohl unserer Tochter denkt. 😢Ich bin schon im Kontakt mit dem JA aber irgendwie können mir die Angst nicht nehmen das er das gemeinsame Sorgerecht nicht bekommt.

Hat von euch vielleicht jemand Erfahrung wie das ist wenn der Vater keinerlei Interesse am Kind zeigt. Ob er dann das gemeinsame Sorgerecht trotzdem bekommt? Ist das ein Grund?

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Dann stell dich die Treffen in der Bäckerei ein. Frage das Jugendamt, ob sie Möglichkeiten für betreuten Umgang sehen. Oder warte ab, ob er für den Umgang klagt.

Grundsätzlich hat er einen Anspruch auf das gemeinsame Sorgerecht, wenn du nicht beweisen kannst, dass das GSR dem Kindeswohl schadet.

Seine Einflussmöglichkeiten würden sich auf große Entscheidungen erstrecken. Kita- und Schulanmeldung, größere medizinische Eingriffe, später mal Ausbildung, Kontoeröffnung.

Aber den Alltag gestaltest du auch bei GSR so wie du willst, da kann er nicht mitbestimmen.

Dokumentiere die Umgänge.

Was sich widerspricht: er interessiert sich nicht für die Kleine, will sie aber mitnehmen?

LG

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Hi,
Ja er interessiert sich nicht für Sie, ich war vor 2 Wochen beim Anwalt wegen meinem Unterhalt, seitdem spinnt er total. Er hatte mir angeboten das er mir einen Betrag von 700€ für die kleine und mich einfach monatlich überweist. Aber meine Anwältin sagt er müsste viel mehr zahlen alleine für mich schon. Der Unterhalt für meine Tochter wird ja eh nach der Düsseldorfer Tabelle gerechnet. Auf jedenfall passt ihm das nicht das ich das jetzt übern Anwalt klären lasse. Davor hat er nicht gefragt ob er meine kleine Maus alleine haben kann. Er macht das jetzt nur damit er mir weh tun kann. Weil er weiß das ich sie ihm noch nicht alleine geben würde. Er hat mir ja auch gesagt: du weißt schon das wenn er das gsr bekommt das ich in Zukunft allem nein sagen werde“. Davor war alles ok, aber seitdem ich beim Anwalt war ist es Schluss mit lustig.

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Der Vater überschätzt seinen Einfluss maßlos. Während der Stillzeit kannst du den Umgang sowieso auf ein Mindestmaß reduzieren. Selbst wenn er irgendwann das gemeinsame Sorgerecht bekommt (was bei den vollen Familien Gerichten sowieso dauert), hat er wie Küstenqueen sagt, sowieso auf deinen Alltag mit dem Kind kaum Einfluss. Außerdem sind Richter nicht blöd und bekommen mit, wenn es dem Vater nur um‘s Geld und nicht um das Kind. Er ist ja auch schön blöd, hat sich ja durch sein Verhalten selbst in die Situation gebracht. Mach dir bewusst, dass DU am längeren Hebel sitzt. Selbst wenn er die notwendigen Zahlungen verweigert, wird er vomAmt sowieso dazu verdonnert. Und wann er die Kleine sieht, bestimmst DU!

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Hallo ramona304,

grundsätzlich darf er das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Wenn keine schwerwiegenden Gründe dagegen sprechen, wird er das auch bekommen.

Das sollte dir jedoch keine Kopfschmerzen machen, Alltagsentscheidungen triffst weiterhin du. Verweigert er die Zustimmung zu wichtigen Entscheidungen, muss er diese auch begrunden, notfalls sogar vor Gericht.

Er will dich unter Druck setzen und erpresst dich, das sehen Richter nicht so gerne.

Das GSR hat keinen Einfluss auf den Umgang. Deine Tochter ist mit 5 Wochen noch viel zu klein fur eine Mitnahme durch den Vater. Er muss erstmal eine Beziehung zu der Kleinen aufbauen. Das bedeutet: je kleiner das Kind, desto haufiger und kürzer der Umgang.
In eurem Fall also mindestens dreimal in der Woche fur ca. eine halbe Stunde in der gewohnten Umgebung des Kindes. Will er das nicht, dann gibt es noch begleiteten Umgang.

Kaffeetrinken im Cafe ist kein Umgang.Umgang bedeutet dass er sich mit der Kleinen beschäftigt, sie wickelt, füttert (falls du nicht stillst), sie trostet usw. Nur wenn das alles zuverlassig klappt und deine Tochter ihn als Bezugsperson sieht, kommt eine Mitnahme
infrage. Das beginnt aber dann auch erstmal mit einer halben Stunde spazierengehen.

Da er dich manipulieren will, musst du stark bleiben. Schlage ihm feste Umgangstage und -zeiten vor, die bei dir daheim stattfinden werden.Ich gehe mal davon aus, dass ihm das nicht gefallen wird. Dann wendest du dich an das Jugendamt und bittest um Termin zur Mediation. Dann wird der Umgang dort vor Zeugen besprochen und euch bei Unstimmigkeiten beratend geholfen und dokumentiert.

Er ist nicht der erste Expartner der glaubt über das Kind Druck auf die Mutter ausüben zu können. Das sind dumme Spielchen die nichts mit dem Kindeswohl zu tun haben und sowohl Jugendamt als auch Richter nicht gerne sehen.

Warte einfach mal ab was er wirklich tun wird. Vieles ist oft nur leeres Gerde, das spätestens beim Jugendamt oder Gericht als solches entlarvt wird.

Ich wunsche dir viel Kraft und starke Nerven, vor allem aber alles Gute fur deine Tochter und dich,

omamufu

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Das mit dem Unterhalt habe ich zu spat gelesen. Ein feines Fruchtchen, der Herr ;)
Sobald es um Pflichten oder gar Geld geht, werden manche nur fies und dumm.

Unterhalt hat nichts mit Umgang oder Sorgerecht zu tun. Soll er mal ruhig versuchen.

Du hast es richtig gemacht, lasse den Unterhalt genau berechnen und titulieren, fertig.
Er muss bezahlen, selbst wenn er keinen Umgang oder GSR hat.

Liebe Grüße

omamufu

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Ich hoffe ihr habt recht.
Treffen bei mir zuhause kommen nicht infrage, ich habe auch schon mit dem Jugendamt gesprochen ob es möglich ist das die treffen in Zukunft mit dem Jugendamt stattfinden können. Ohne mich, nur im Beisein einer Jugendamt Mitarbeiterin. Das wird ihm mit Sicherheit auch nicht gefallen und ich denke das er das auch ablehnen wird und ich denke dAs er dann beim Jugendamt noch schlechter da steht. Ich hab mir eigentlich wirklich gewünscht, das er für die kleine wenigstens da ist. Ich hab ihm die Chance gegeben das er ein guter Vater sein kann, aber momentan glaub ich nicht mehr dran. Seitdem sie auf der Welt ist hatte er sie einmal auf m arm, habe ihn schon mehrmals bei unseren treffen gefragt ob er sie nehmen mag seine Antwort war nein ich mag nicht. Als ich ihn mal gefragt hab ob er spazieren gehen will kam auch nein treffen wir uns auf einen Kaffee. Außerdem hat er auch nur einmal wöchentlich Zeit, wenn überhaupt.

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Hallo Ramona,


so wie du schreibst geht es ihm wirklich nur darum dir das Leben schwer zu machen. Heutzutage ist es nicht so einfach das er das Gemeinsame Sorgerecht nicht bekommt. Da er aber im Vorfeld schon sehr offen seine Absichten ausspricht könntest du gute Chancen haben das alleinige Sorgerecht zu behalten. Versuch wenn es möglich ist seine Drohungen festzuhalten und als Beweise zu sichern. Solltet ihr viel telefonieren und er dir dabei drohen versuch das telefonieren zu unterbinden und verkehre in Schriftform mit ihm. Dadurch kannst du den ganzen Schriftverkehr sichern und notfalls vor Gericht verwenden. Den Umgang würde ich auch versuchen als Betreuten-Umgang durchzuführen. Dann kann er dich nicht in irgendeiner Art beeinflussen und Dritte sehen wie es sich seinem Kind gegenüber verhält.

Ich wünsche dir viel Glück

blaue-Rose

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Sieh zu, dass Du das schriftlich von ihm bekommst, dass er das GSR nur haben will, damit er zu allem Nein sagen und Dir das Leben schwer machen kann. Alleine, dass er regelmäßig nach Treffen mit Dir und seiner Tochter fragt, reicht als "Interesse zeigen" aus. Du wirst nämlich nicht nachweisen können, dass er dann nicht nach ihr fragt. Das Sorgerecht sollte er aber nur dann bekommen, wenn das auch im Sinne des Kindeswohls zielführend ist. Wenn Du dokumentieren kannst, dass er das als Druckmittel nutzen will, wird er wenig Chancen haben.

Du solltest also alles notieren, was da bisher an "Dingen vorgefallen" ist und auch weiterhin Protokoll führen, wie sein Interesse tatsächlich aussieht. Eine Zwischenlösung wäre tatsächlich auch der begleitete Umgang, dabei würde ja ein Mitarbeiter vom Jugendamt anwesend sein und auch bezeugen können, wie das Interesse wirklich aussieht.

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Reicht es denn auch wenn er jedesmal nur schreibt treffen wir uns auf einen Kaffee?

Wenn er schreibt steht da kein Wort davon das er seine Tochter sehen will.

Nur :“treffen wir uns auf einen Kaffee?“

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Aus welchem Grund solltest du dich mit ihm auf ein Kaffee treffen?

Wenn er was über seine Tochter wissen will kann er es auch so schreiben.

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Hallo Ramona,

deine Geschichte ist natürlich alles andere als schön! Ich verstehe, dass es dich ärgert wie er sich verhält und dass es dir Sorge bereitet wenn du dir vorstellst dass du dir das Sorgerecht in Zukunft "teilen" musst.
Aber: Nur weil er "kein Interesse zeigt" (und das ist leider auch sehr stark subjektiv, da gibt es keine "Messlatte" für) wird der Antrag auf gemeinsame Sorge nicht abgelehnt! Ich habe in meiner Arbeit schon viele Entscheidungen von Familiengerichten gesehen, die ich nicht verstehen muss (aber auch Empfehlungen von Jugendämtern die unter aller Kanone sind).
Inzwischen ist die Regelung, zum Glück!(und das meine ich nicht auf dich und deine Situation bezogen, sondern auf die Väter, die sich dumm und dusselig kämpfen aber der Gunst der Mütter hilflos ausgesetzt wären) so, dass der gemeinsamen Sorge nur dann widersprochen wird durch das Familiengericht, wenn Gründe vorliegen die das Kindeswohl gefährden. Das wäre nach deiner aktuellen Schilderung aber nicht der Fall... Aber ich würde an deiner Stelle erstmal abwarten und gucken ob er das überhaupt macht. Oftmals sind es ja auch nur leere Drohungen. Aber selbst wenn: die gemeinsame Sorge hat auf den Alltag von dir und deiner Tochter im Grunde keinerlei Einfluss. Normalerweise brauchst du die Unterschrift nur bei der Anmeldung zur Kita, Schule, Kontoeröffnung und solche Dinge. Bei der Kita und bei der Schule hat bei uns z.B. schon niemand nachgefragt...bei der Kita waren wir noch zusammen, zur Schulanmeldung waren wir getrennt und hätte ich nicht gefragt ob sie eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht brauchen, hätte gar keiner was gesagt (Unterschrift vom KV hatte ich keine, aber die Bescheinigung).
Zum Thema Unterhalt: Lass dich nicht einschüchtern! Lass dir ausrechnen was dir, vor allem aber eurer gemeinsamen Tochter, zusteht und bleib dran. Unterhalt und Umgang sind aber zwei verschiedene Dinge und die solltet ihr (beide) nicht vermischen. Beantrage begleiteten Umgang durch das Jugendamt wenn du kein gutes Gefühl hast ihm das Baby kurze Zeit alleine zu überlassen. Ansonsten sollte in dem Alter der Umgang auch öfter als einmal wöchentlich stattfinden, damit die Kinder überhaupt eine Bindung aufbauen können.

Liebe Grüße und starke Nerven!

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Erstmal wird das Jugendamt vermutlich keinen Sinn darin sehen, das ein Vater, der bisher nur einmal pro Woche Zeit hat, ein so kleines Kind ohne die Mutter sieht.

Dann ist es prinzipiell so, das du ihn nicht dran hindern kannst das Sorgerecht zu beantragen, da es ihm zusteht. Damit es nicht dazu kommt, müssen richtig schlimme Dinge vorgefallen sein und dann der Richter auf der Seite des Kindes stehen, was leider nicht unbedingt so ist.

Zu deiner eigenen Sicherheit, schadet es aber nie, Protokoll zu führen und regelmäßig dem Jugendamt in Kopie zukommen zu lassen. Also wie oft sich der Erzeuger meldet, wie oft er sich nach eurem Kind erkundigt, wie er sich bei Treffen mit dem Kind befasst und natürlich auch alle Forderungen und Vorkommnisse darin festhalten.
Den Tip habe ich vom Jugendamt bekommen und bei uns wird es kein geteiltes Sorgerecht geben und der Vater darf niemals unbeaufsichtig mit seinen Kindern sein, also mit ihnen was unternehmen.
Allerdings besteht hier akute Entführungsgefahr durch die Exschwiegermutter und mein Ex hat eingeräumt das er sich nicht in der Lage sieht sich gegen seine Mutter zu stellen um seine Kinder zu schützen, sondern sie ihr aushändigen würde, damit sie endlich Ruhe gibt. Du siehst, es muss wirklich heftige Gründe geben damit ein Vater nicht ans Sorgerecht kommt.