Unterhalt - Konsumschulden und Luxusmiete des KV relevant?

Hallo Ihr Lieben,

jetzt muss ich mal nachfragen. Der KV hat seit der Scheidung hohe Konsumschulden angehäuft und lebt in einer teuren Wohnung (gemeinsam mit seiner Freundin). Er verdient sehr viel Geld (Oberarzt und diverse Zusatztätigkeiten), ich weiß aber, dass er diese zumindest in der Steuererklärung sicher nicht angibt, das hat er schon nicht getan, als wir noch zusammen waren.

Mittlerweile sind 3 Jahre vergangen, seit der Unterhalt festgelegt wäre, es wäre also möglich, das Einkommen neu feststellen und den Unterhalt neu berechnen zu lassen. Bisher habe ich das nicht getan aus Sorge, dass vielleicht weniger rauskommt als bisher bezahlt wird.

Hat jemand von Euch Erfahrung, ob ein Gericht private Konsumschulden und eine hohe Miete abzugsfähig berücksichtigt? Meine Anwältin ist da sehr vorsichtig.

LG und vielen Dank

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Hallo,

Unterhalt geht vor. Eigentlich.
Wenn der KV Summe X verdient, so ist nach Düsseldorfer Tabelle Betrag Y zur Unterhaltszahlung fällig. Egal ob Schulden, eine hohe Wohnungsmiete etc. besteht.
Allerdings ist die Düsseldorfer Tabelle nicht verpflichtend. Sie dient eher zur Findung der Unterhaltshöhe.
Unter Umständen können solche Verpflichtungen anerkannt werden, dies entscheidet aber im Rechtsstreit das Gericht.
Meist wird bei Gericht, wenn Mindestunterhalt bereits gezahlt wird, ein "mehr" an Unterhalt verhandelt. Dies kann zu mehr an Unterhalt führen, muß es aber zwangsläufig nicht. Der Oberarzt hat ja auch gewisse Kosten, die er für die Berufsausübung inkl. Nebenerwerbe benötigt.

Hast du den KV denn mal angesprochen bezügl. des Unterhalts? Vielleicht zahlt er ja freiwillig mehr, wenn du ihn auf die Nebeneinkünfte mal ansprichst.
Allerdings darfst du ihn damit nicht erpressen. Sonst machst du dich strafbar.
Ein unverbindliches Gespräch bewirkt vielleicht etwas. Schließlich geht es ja um euer Kind (er?)

Und dann:
Wenn der Ex Zusatzeinkommen hat und dieses Einkommen nicht angibt, verkürzt er Einkommenssteuer. Dies ist strafbar und sicherlich nicht förderlich in so einer Position.
Wenn es denn so ist....

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Na ja, ich weiß ja auch nur, wie er das vor der Trennung gehandhabt hat mit den Nebeneinkünften.

Mit ihm sprechen bringt nix, er versucht auch, die Nebentätigkeiten zu verheimlichen, lügt dafür die Kinder an etc. ich weiß nur über gemeinsame Bekannte, dass er nach wie vor Notarzt fährt, Rückholflüge aus Dubai begleitet usw.

Er zahlt ja Unterhalt und andere Alleinerziehende stehen sicher schlechter da. Aber mein Leben wäre natürlich ein bißchen leichter, wenn ich nicht immer schauen müsste, ob das und jenes Extra für die Kinder geht. Die hatten vor der Trennung Ballett, Reiten, Englisch usw. Sowas geht jetzt nicht mehr. Das ist nicht schlimm, reiten geh ich mit ihnen und der Rest ist sicher nicht zwingend notwendig. Aber ihr Status hat sich natürlich schon geändert. Er zahlt pro Kind knapp 400 Euro + einen pauschalen Sonderbedarf von 90 Euro. Das ist natürlich schön, aber im Verhältnis zu seinem Gehalt (weit über 7.000 netto) ein Witz, wenn ich sehe, was Geringverdiener an Unterhalt zahlen.

Ach, wenn ich in die Zukunft sehen könnte... Ich hab auch null Lust auf Streitigkeiten, davon hatten wir echt genug.

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Hmh, wenn der Status sich verändert hat, was ja nichts ungewöhliches ist in dieser Situation, und ihr trotzdem einigermaßen zurecht kommt, würde ich es dabei belassen.

Die Aussicht auf mehr an Unterhalt sieht wohl nicht so rosig aus.
Du kannst ja zwischendurch immer mal anfragen wie es mit ein wenig mehr Unterhalt aussieht.

Die 7000.-€ oder weit darüber sind jetzt auch nicht so relevant, wenn davon schon monatlich ein Batzen drauf geht, um Wohnung und Konsum zu finanzieren.
Tja, manchmal ist der Schein ein anderer als Sein.

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Wenn er Dir richtig blöd kommt, dann würde ich unverhohlen darauf hinweisen, dass Du dem Finanzamt die nötigen Tipps geben könntest... Steuerstraftaten gelten auch noch 7 Jahre rückwirkend. Vielleicht möchte er ja dann gerne mehr zahlen, oder ein Sparkonto für die Kids anlegen oder so...

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Für Steuerhinterziehung ist in Deutschland der Zoll zuständig. Hauptzollamt, nicht Finanzamt.

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Das stimmt doch gar nicht.

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Die Frage ist arbeitest Du selbst auch und wie hoch ist dein Nettoeinkommen?

Vom Alter der Kinder dürftest Du ja schon wieder voll berufstätig sein.