Unterhalt ohne den Kindsvater zu kennen..?

Meine Freundin sitzt neben mir und heult sich die Augen aus. Sie ist schwanger und kennt ihren ONS Partner nicht mal gut, der sei schon weg ins Ausland, weil er hier Urlaub machte und naja, ich kann ihr keinen Rat geben, weil ich davon keine Ahnung habe..

Sie möchte wissen, ob sie Unterhaltsvorschuss bekommt oder nicht??
Ich tippe auf nein, da KV nicht auffindbar/greifbar.
Dass sie sich in diese Situation brachte ohne auf korrekte Verhütung zu achten (ja, beide sind Schuld), habe ich ihr schon an den Kopf geworfen. Aber sie ist meine Freundin und ich versuche ihr zu helfen ihre Gedanken zu ordnen. Profamilia steht auch an demnächst.

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Klar kann sie UVG bekommen, wieso auch nicht? Sie muss dem Jugendamt alle ihr bekannten Angaben über den Kindsvater geben, damit die versuchen können, ihn ausfindig zu machen. Welche das genau sind, erklärt dann der entsprechende Sachbearbeiter.

Das Jugendamt zahlt ihr dann den Vorschuss, versucht aber auf der anderen Seite, diesen beim Kindsvater wieder einzutreiben. Wie sie das machen ist egal.

Wichtig ist, dass sie jetzt noch versucht, möglichst an seinen vollen Namen und an seinen Wohnsitz zu kommen. Klappt das nicht sollte sie alle ihr bekannten Informationen über ihn notieren, bspw. wo er sich in Deutschland zuletzt aufgehalten hat. Hat sie vielleicht sogar seine Handynummer oder ein FB Profil?

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Danke für deine Antwort. Wie gesagt, ich kenne mich da nicht aus. Gebe ich weiter, damit sie alles sammeln kann was sie hat.

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Und was, wenn sie es nicht rausfindet? Sie ihn nicht in die Geburtsurkunde eintragen läßt? Ok, das ist weit vorgegriffen, aber was würde dann passieren?

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Hallo

Rein von ihrem Verhalten her dürfte sie nichts bekommen.(der Steuerzahler muss für deren Blödheit zahlen).
Sie muss beim Ja alles angeben, was sie weiß, sonst macht sie sich strafbar. Die kümmern sich fann um alles weitere.

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Na du bist ja ein Sonnenschein.

Sie ist schwanger, wird ein tolles Kind bekommen.

Der Staat gibt für so viel Blödsinn Geld aus.
Da ist die Förderung von Kindern sicherlich sinnvoller.

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Würd mich jetzt echt interessieren, welches strafbare Verhalten das wäre.....

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Profamilia
Jugendamt

dort informieren.

Dabei geht es nicht nur um Unterhaltsvorschuss, sondern um alles, was noch so kommt.

- Sorgerecht
- Bescheinigung, dass sie das alleinige Sorgerecht hat (Bescheinigung, dass es kein gemeinsames gibt). Diese braucht man so ziemlich überall, wo sonst beide Elternteile unterschreiben müssten
- Leistungungen aller Art

Die Paragraphen und Regelungen wann es Unterhaltsvorschuss gibt, kenne ich nicht.

Die Frage ist u.U. auch, wie viele Angaben sie machen kann und tatsächlich macht.
Ob sie zur Findung beiträgt oder abblockt.

Ob er dann greifbar ist oder nicht, zeigt sich ja erst mit den Angaben. Bis zu welchem Punkt geforscht werden muss/darf etc.


Ausführlich beraten lassen.
Nicht in Panik verfallen (auch wenn es schwer ist)
Fragen aufschreiben und mitnehmen
Beraten lassen in allen! Punkten, die Finanzen, Sorgerecht, Folgen etc. betreffen.

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Einfach mal eine Rechtsgrundlage:

§1 Abs. 3 UhVorschG:
"Anspruch auf Unterhaltsleistung nach diesem Gesetz besteht nicht, wenn der in Absatz 1 Nr. 2 bezeichnete Elternteil mit dem anderen Elternteil zusammenlebt oder sich weigert, die Auskünfte, die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlich sind, zu erteilen oder bei der Feststellung der Vaterschaft oder des Aufenthalts des anderen Elternteils mitzuwirken."

https://www.jurion.de/gesetze/uhvorschg/1/?from=1%3A139692%2C1%2C20170818

Ergo: Vater nicht kennen schadet nicht, Mithilfe verweigern schon.

LG