Unterhalt nachzahlen?

Hallo Community,

Ich bin schon seit der Geburt meiner Zwillings Jungs allein erziehend.
Sie sind jetzt fast 5 Monate.
Der KV und ich wollten uns außergerichtlich wegen den Unterhalt einigen.

Ich habe etwa ein Monat nach der Geburt trotzdem Unterhaltsvorschuss beantragt.
Der mir bis heute nicht bewilligt wurde.
Angeblich wären 3 Anträge an der Zahl nie angekommen.

Der Kindsvater hat laut Aussage, mehrmals beim JA angerufen,
um nach zu fragen wie er den Unterhalt ohne Beschluss zahlen kann.

Nun schrieb er mir,er hätte es so geregelt mit den JA:

Das Amt zahlt mir für die Monate Mai-Juli Unterhaltsvorschuss.
Nur für Juli überweist er mir die Differenz zwischen seinen Unterhalt und Unterhaltsvorschuss.

Aber was ist mit den Monaten März-Juni?
Muss er da nicht auch mir den Unterhalt nach zahlen?

Ich meine das ist doch ungerecht das er so gesehen 4 Monate mir nichts zahlen muss,und ich alleine für die Versorgung aufkommen musste.

Mein Beistand ist diese Woche noch im Urlaub.
Beim JA konnten die anderen Mitarbeiter mir auch nicht weiter helfen.

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Wen Ihr Euch außergerichtlich einigen wolltet, wieso meint der KV dann, er würde einen Beschluss benötigen?

Und wieso Unterhaltsvorschuss, wenn er offensichtlich zahlen kann und will?

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Weil er nicht in die Pötte kam,
und ich dann doch entschloss lieber ein Unterhaltsvorschuss zu beantragen.
Wir waren 15 jahre zusammen, ich war einfach naiv und ihn vertraut

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Das geht so aber nicht. Frau kann sich das nicht aussuchen, ob sie den Unterhalt vom Vater ihrer Kinder haben möchte, oder doch lieber das Amt zahlen soll.
Kann der Vater zahlen (hat er also genug Einkommen), so muss er dies auch tun. Wenn er sich dann weigert, klar, dann tritt das Amt erstmal ein.

witch hat recht, er sollte eigentlich ganz normal nach der Düsseldorfer Tabelle zahlen, auch rückwirkend.

Notfalls würde ich mir an deiner Stelle einen Anwalt holen bzw den Unterhalt gerichtlich festlegen lassen. Kein Gemauschel mit "mein Ex hat mit dem Amt etwas geregelt" - du brauchst die Sachen SCHRIFTLICH. Denn das ist DEINE Sicherheit (und somit die Sicherheit deiner Kinder).

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Warum zahlt der Vater Deiner Kinder nicht den Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle an Dich direkt? Man braucht dafür weder einen Beschluss noch eine offizielle Berechnung. Du musst ihn dringend schriftlich zur Zahlung auffordern, sonst siehst Du das Geld ja nie. Und es steht euren Kindern zu, ob er will oder nicht.

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Hallo,

es gibt einige Möglichkeiten um den Unterhalt zu "prellen".
Wichtig ist als erstes einmal, kann er überhaupt für zwei Kinder nach der Düsseldorfer Tabelle bezahlen?
Das sind ja immerhin mindestens knapp 700.-€. Hinzu käme eventuell noch Ehegattenunterhalt.
Abzüge sind möglich, hälftiges Kindergeld zB.

Zuerst muß also das Einkommen vom Kindsvater bekannt sein.
Natürlich sollte der Unterhalt schon nach der D.Tabelle gezahlt werden, wenn es denn geht. Der Kindsvater darf mindestens 1080.-€ als Eigenbedarf von seinem Einkommen (Netto) behalten, wenn er arbeitet und dafür Geld erhält. Alles was darüber hinaus geht, muß zum Unterhalt aufgewendet werden.
Aber es gibt auch Tricks, um den Eigenbedarf zu erhöhen, und das dadurch der Unterhalt geringer ausfällt.

Wenn ihr euch ohne Rechtsanwalt, Jugendamt oder Gericht einigt, solltet ihr das auf jeden Fall schriftlich tun. Ich würde dort auch eine "Pfändungsklausel" mit einbauen.
(Zahlt er zweimal nicht, so kann sofort gepfändet werden, so was in der Art...)

Zahlen "muß" er eigentlich ab Geburt, aber auch da gibt es Möglichkeiten, wie in deinem Fall, dies anders zu gestallten. Das ist zwar nicht rechtens, aber ein Rechtsstreit kostet evtl. auch dein Geld. Da muß man abwägen ob es sich lohnt einen Rechtsstreit einzugehen.

Ich würde an deiner Stelle versuchen, eine gütliche Einigung zu erreichen. Biete ihm doch an, den offenen Unterhalt in monatlichen Raten abzuzahlen. Die Monate sind eh um, und bevor du gar kein Geld für die vergangenen Monate siehst, dann vielleicht eher so.