Unterhaltszahlung für erwachsenes Kind

Hallo,
Ich weiß nicht ob ich hier richtig bin aber ich versuche mal mein Glück ☺️
Habe einen Sohn der ist 22 Jahre alt und ich bekomme noch nachgezahlten Unterhalt von seinem ‚vater’ Ich selber bin allein Erziehend und mein Junge ist schon ausgezogen aber ich bekomme das Geld. Jetzt ist meine Frage steht mir das Geld noch zu oder nur noch meinem Kind ?

Lg Bonny 💐

1

Es erklärt sich eigentlich von selbst, dein Kind ist erwachsen und du nicht mehr erziehungsberechtigt.

Der Unterhalt ist deinem Kind direkt zu zahlen, seit 4 Jahren bereits und barunterhaltspflichtig bist du auch seit 4 Jahren. Wenn er denn überhaupt noch unterhaltsberechtigt ist.

Dein Kind darf aber verfügen, dass der Unterhalt der anderen Elternteils an dich geht. Aber eben nur mit seiner ausdrücklichen Zustimmung. Auch Unterhaltsrückstände stehen dem Kind zu.

LG

2

Hallo Danke für deine Antwort
Mein Kind ist berufstätig und da es eine Nachzahlung ist war ich mir nicht sicher :)

3

Du bist nicht mehr berechtigt über sein Vermögen zu verfügen. Während er minderjährig war, hast du seinen Unterhalt nur für ihn verwaltet.

LG

weitere Kommentare laden
7

Hallo,

ich sehe das so:

Dein Kind hat in der Vergangenheit bei dir gelebt. Der "Vater" hat Unterhalt, wenn auch nicht in voller Höhe oder über den gesamten Zeitraum gezahlt.
Es bestehen noch Ansprüche, hier Unterhaltsnachzahlungen.

Natürlich stehen die Unterhaltsnachzahlungen dir zu, du hast ja in der Vergangenheit quasi den Unterhalt "vorgestreckt", weil der Vater nicht gezahlt hat.

Der Unterhalt dient ja nicht der Vermögensvorsorge, sondern der Deckung von Kosten des täglichen Lebens. Miete, Verpflegung etc.

Deshalb hast du den Anspruch auf die Nachzahlungen.

Etwas anderes ist es natürlich, wenn das Kind bei dir wohnt, es über 18 ist und regulär Unterhaltszahlungen vom anderen Elternteil erhält.
Das Geld gehört dann dem Kind. Du müßtest dann eigentlich auch etwas zahlen (Barunterhalt) kannst dies aber verrechnen mit den Kosten die dir entstehen weil das Kind bei dir lebt.

8

Hallo unterhaltsansprüche verfallen nach 12 Monaten wenn nicht immerzu der Unterhaltsschuldner daran erinnert bzw. In Verzug gesetzt wird