Ferienregelung

Hallo,

Ich brauch mal eben eure Hilfe. Ich bin gerade nach Hause gekommen und habe ein Schreiben von Gericht gefunden und kann meinen Anwalt nicht mehr erreichen.
Wir haben eine Umgangsregelung die sagt dass die Kinder in der einen Woche Donnerstag und Freitag von 16 bis 19h beim Vater sind und dann jedes 2. Wochenende Freitag 16 bis Sonntag 18h. Nun hat der Richter eine Ferienregelung beschlossen in der die Kinder noch 1 ganze Woche zusätzlich da sind. Das heisst doch jetzt dass ich keinen Urlaub machen kann der länger ist als ne knappe Woche???

Vielen Dank für Eure Hilfe!

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Das kann man so nicht beurteilen, könntest Du den entscheidenden Wortlaut wiedergeben?

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Normalerweise gibt es ja Regelungen für die Ferien, die besagen, dass das Kind x Wochen bei Mama und x Wochen bei Papa ist.

Wenn du jetzt ein Schreiben vom Gericht hast, musst du doch wissen, was de Vater vor Gericht gefordert hat und diese du oder dein Anwalt es halten wollen.

Wie ist denn die beischriebe Regelung.

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Also, der Vater hat ganz viel gefordert. 3x jeweils eine Woche. Es wurde dann nur eine Woche gegeben aber der Wortlaut ist: "die bestehende Umgangsregelung wird wie folgt ergänzt".

Das würde heissen, dass ich meinen urlaub absagen muss und dass ich grundsätzlich eben nur von Freitag 19 bis Freitag 16 in urlaub kann.

Es wurde auch dazu ein Ordnungsgeld bis zu 25,000€ für zuwiederhandlung angedroht. das ist ein betrag den ich absolut nicht habe und das alleine schon bedeutet dass ich die kinder jetzt im notfall auch kotzend ihm übergeben muss...

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Er nimmt sie in den Ferien gestückelt jeweils für eine Woche?

Das können die ja jetzt so kurz /während der Ferien nicht einfach bestimmen und du kannst, wenn du tatsächlich Urlaub geplant hast - bestimmt noch ein veto einlegen. Urlaub ist ja in der Regel nicht so günstig und flexibel, dass du dich da problemlos anpassen kannst.

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Ich werde aus deinem Text nicht schlau wie die bei euch nun Ferien geregelt sind.

Ich glaube nicht, dass das so gemeint ist, dass er IMMER, also auch in den Ferien Donnerstags das Kind bekommt, sondern idR, aber nicht unbedingt in den Ferien. Da würde ich nochmal ganz genau nachhaken wie das gehandhabt werden soll.

Ich kenne es so, dass die Regelung mit dem Tag unter der Woche/Wochenende nur für die Schulzeit gilt, und in den Ferien eben wochenweise zugewiesen wird....

Kannst du denn so gar nicht mit dem Vater reden? So eine Umgangsregelung ist ja erstmal nur ein Grundgerüst, das dann von den Beteiligten einvernehmlich an die Praxis angepasst werden soll... Sprich, der Vater bringt das Kind abgesprochen vielleicht mal erst So 20 Uhr, weil der Wochenendtrip eben etwas zeitaufwändiger war..... oder das Kind geht wegen einem Kindergeburtstag mal nicht Donnerstag zum Papa....

VG S.

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Also, sprechen geht bei uns ja nicht obwohl wir alle 2 wochen bei der Erziehungsberatung sind.

Er möchte ja das selbe Recht. Also genau 50% der Ferien!

Ich hatte das schon richtig gelesen, dass unser normales Umgangsmodell ergänzt wird, damit er in den Urlaub fahren kann aber nicht, dass ich in den Urlaub fahren kann. Mein Anwalt hat dies nun noch zusätzlich beantragt. Durch die ganze Ordnungsstrafe bin ich echt vorsichtig. Nicht dass ich ich mit ihm einige und er dann trotzdem vor Gericht zieht, weil die Kinder einen Umgang verpasst haben und es mich dann wieder kostet..

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Du kannst danach doch in die Ferien fahren. Mit den Kindern.