Umgangsrecht

Hallo , hilfesuchend wende ich mich ersteinmal an euch um mich nicht ganz so verrückt zu machen .
Kurz zu unserer Geschichte :
Der Vater meiner kleinen Tochter ( gerade im April drei Jahre alt geworden ), hat immer nur sporadischen Besuchs Kontakt zu ihr aufgenommen , heißt entweder er ist zu den Terminen die wir unter uns abgesprochen haben zwei Stunden zu spät gekommen , oder gar nicht und war dann nicht auf dem Handy erreichbar . Ich musste ihm ständig hinterher telefonieren , wann er denn seine Tochter sehen will , nicht ein einziges Mal hat er angerufen . Sieben Wochen hat er sich gar nicht gemeldet , da er eine Anzeige bei der Polizei von uns bekommen hat , da er sich vor den Kindern am Penis gefasst hat und mir in die Brust gefasst hat als mein Ehemann mit dem Hund spazieren ging . Sie weint wenn er sie anziehen will , will nicht zu ihm auf dem Arm ect . Er konnte bei uns übernachten um die Abläufe kennenzulernen.
Als er mit der kleinen alleine draußen war , zum Spielplatz/ Weihnachtsmarkt wurde natürlich eine Zeit ausgemacht , wann er unsere Tochter wieder bringen sollte , doch er kam nicht . Nachdem wir ihn auch nach anderthalb Stunden nicht auf dem Handy erreicht haben ist mein Mann sie suchen gefahren , er hätte vergessen uns Bescheid zu sagen . Er ist desöfteren hier während der Besuchszeit auf der Couch eingeschlafen und natürlich haben mein Mann und ich uns dann um die kleine gekümmert , es gab eine Situation wo mein Mann und ich einkaufen waren und der kindsvater sollte auf unsere Tochter aufpassen . Ihre Schwester ist acht Jahre alt und war auch zuhause , er ist auf dem Sofa eingeschlafen , meine große Tochter musste sich um ihre kleine Schwester kümmern und die Pizza im Ofen ist verbrannt . Er lebt in einer wg wo geraucht und Alkohol getrunken wird in einem kleinen Zimmer .
Nun kam am Freitag ein Schreiben vom Anwalt , nachdem er die kleine drei Wochen nicht gesehen hat , weil er an den Wochenenden arbeiten musste und die kleine an einer Bronchitis erkrankt war .
Er möchte sie alle 14 Tage von Samstag 10.00 Uhr bis Sonntag 16.00 Uhr mit zu sich nehmen , mit Übernachtung . Es wird geschrieben , dass er nur zwei Stunden sein Kind sehen darf und das nur in meiner Wohnung , das ist nicht wahr und schriftlich beweisbar . Ich könnte nicht bestimmen , wie die Form des Umgangs aussieht .
Jedenfalls möchte er das gemeinsame Sorgerecht einklagen . Ich bin fix und fertig und habe einfach Angst, dass das Familiengericht dem zustimmt . Viele haben gesagt erstmal muss ein regelmäßiger Umgang statt finden . Seine Oma , also die Uroma von unserer Tochter möchte das er dann mit der kleinen bei ihr schläft .
Natürlich haben wir eine Anwältin für Familienrecht dazugezogen , aber trotzdem bin ich angespannt . Ich habe Bilder im Kopf , wenn er sie mit nimmt wie sie sonst immer schon geweint hat :-( ich hoffe hier kann mir jemand Mut machen und ich entschuldige mich schon einmal für den langen Text .

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Versteh ich das Richtig, er spielte sich vor eurer Tochter am Penis ? Ihr habt ihn angezeigt ? Und JETZT soll er umgang mit eurer Tochter haben??!!?? 😳
Vater hin oder her ...
Ich würde dafür sorgen das er keinerlei Umgang mehr hat ..
Das Sorgerecht möchte er ??😂😂😂 nach der Vorgeschichte??😂 niemals bekommt er das ...von keinem gericht der Welt...

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Da wäre ich mir leider überhaupt nicht so sicher, wenn maln sieht, wie unglaublich manche Richter entscheiden...siehe jüngster schwerster Missbrauchsfall in Freiburg. Da wird die Anwältin schon gut sein müssen, um das gemeinsame Sorgerecht abzuwehren. Er wird argumentieren, dass er mit dem Kind ja nicht alleine ist, die Oma ist ja auch noch da usw. usw. Er hat sich an den Penis gefasst? Na und? Männer fassen sich doch ständig in den Schritt, um das Gemächt zu ordnen - ist doch nichts dabei...usw. usw. Ist absolut nicht meine Meinung, nur dargelegt, wie schnell solche Argumente zerpflückt werden können. LG Moni

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Er hat sich in die Hose am penis gefasst nicht um ihn zurecht zu rücken sondern hat onanier Bewegungen gemacht :-(

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Was manche Leute sagen und was sie tun, sind zwei Paar Schuhe. Sagen kann er erstmal viel.
Du kannst auch den Umgang aus oben genannten Gründen verweigern. Dann ist es an ihm, Schritte gerichtlich einzuleiten und ob er das dann wirklich macht, ist ja erstmal fraglich. Und wenn, hast du eine Anwältin. Für eure Tochter wird ein Verfahrensbeistand eingerichtet.
Es wird selten so heiß gegessen wie gekocht wird!

Alles Gute

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Er hat sich ja schon einen Anwalt genommen , um sie an den Wochenenden zu bekommen , und wenn ich dies nicht zustimme werden rechtliche Schritte eingeleitet . Soll er machen ich hoffe das kein Gericht Übernachtungen zustimmen

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Wie alt ist eure Tochter denn ?

Was ich absolut nicht verstehen kann ist, wie du zulassen kannst, dass er alleine mit den Kindern bleibt während du zum einkaufen gehst.

Er fasst sich an seinen Penis und macht dementsprechende Bewegungen und du lässt ihn mit deinen Kindern allein ???

Er pennt ein, die Pizza verbrennt im Ofen und du lässt ihn allein ?

Wieso hast du nicht schon viel eher einen begleiteten Umgang durchgesetzt ?

Du bist die Mama, du solltest dein Kind schützen !!!!

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Ich habe ihn alleine gelassen , bevor es passiert ist , nun lasse ich ihn natürlich nicht mehr alleine mit den Kindern was wohl auch der gesUnde Menschenverstand mit sich bringt, entschuldigt bitte wenn ich mich falsch ausgedrückt habe .

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Und was ist aus der Anzeige geworden? Das ist ja aktenkundig und kann nicht so ohne weiteres ignoriert werden.

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Hallo kathi,

der Vorwurf Pädophilie wiegt sehr schwer. Sehr viel schwerer, als ein unbewiesener Gewaltvorwurf. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass sofort ziemlich viele Prozesse anlaufen, wenn er ausgesprochen wird. Einschließlich Ermittlungen durch die Polizei (nicht die normale Polizei, sondern die Kripo) und die Staatsanwaltschaft. Das gilt auch bei verhältnismäßig milden Taten wie "nur mal angefasst", wenn der Verdacht besteht dass ein sexueller Trieb dahinter steht.
Der Kindesvater wird dann höchstens noch begleiteten Umgang haben und nicht mehr über Nacht sondern stundenweise.
Da ich nicht weiß was wirklich wahr ist sage ich das nur zur Vollständigkeit: Polizei, Staatsanwälte und Gerichte verstehen bei fälschlich ausgesprochenem Missbrauchsvorwurf keinen Spaß und das gibt es leider. In einem solchen Fall stellt der, der die falschen Vorwürfe erhebt seine eigenen Interessen vor die des Kindes. Das Kind hat ein Interesse beide Eltern zu sehen und nicht als Missbrauchsopfer dazustehen. Offensichtlich falsch ausgesprochene Missbrauchsvorwürfe können zum Entzug des Sorgerechts führen, je nachdem wie weit man es getrieben hat. Ich hoffe das hilft etwas.

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Also mit dem Sorgerecht kann ich dir schwer Hoffnung machen.
Hab da leider schon einiges durch.

Aber wenn du sagst das du betreuten Umgang willst sollte dies genehmigt werden. Du sagst ja nicht komplett nein. Du möchtest nur eine bessere Voraussetzung für den Umgang schaffen.