Vaterschaftstest Zeugen

Bei uns steht ein Vaterschaftstest an.

Sogar das JA hat mich gefragt, ob ich einen privaten Test zustimmen würde, da das ja viel kostengünstiger wäre.

Soweit so gut.
Der Kindsvater hat nun - nach wochenlangem hin und her - scheinbar eine Apotheke gefunden, wo man so einen Test erwerben kann und die v.a. auch die Bezeugung durchführen.

Mir war das sehr suspekt, da diese Apotheke am Ar*** der Welt ist und mein erster Gedanke war, dass er dann sicher "nicht der Vater" sein wird... ;)

Ich stellte mich auf stur und sagte er könne den Test ja dort erwerben, aber ich will ihn bei meinem Arzt durchführen lassen.

So habe ich das im Internet auf allen möglichen Seiten gelesen.
Dass man einen Test kauft, alle zustimmen müssen und ein Zeuge (Arzt, Amt oder sonst jeman Sachkundiges) die Probenentnahme dann bezeugt.

Allerdings finde ich niemanden der das machen will.
Meine Kinderärztin sagte mir sogar, sie wolle sich doch nicht in private Streitereien einmischen.
Als würde es darum gehen...

Hausarzt will nicht, Jugendamt hat mich nicht zurück gerufen und Beratungsstelle (Caritas) hat auch abgelehnt.
Andere Apotheken habe ich nicht gefragt, da er diesen sch**** Test ja schon in der ominösen Apotheke gekauft hat.

Hat jemand Erfahrungen hiermit?
Wer kann das denn noch durchführen?
Zwischen dem Erzeuger und mir ist einfach schon so viel schief gelaufen, dass ich überall was Schlechtes vermute...

Da ich ja aber keine Alternative finden konnte, werde ich das wohl machen müssen, oder?
Eigentlich kann sich eine Apotheke ja auch nicht leisten da ggf zu manipulieren....
Würde es so kommen, würde ich natürlich einen Gegentest wollen - insofern...


Ich brauche Header einfach Bestätigung, dass ich nichts Dummes tue.

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Du tust schon die ganze Zeit "Dummes". Hör auf, dich zu Affen zu machen, bestehe auf einem gerichtlichen Vaterschaftstest und gut is'. Warum machst du so ein Scheißtheater mit?!

"Sogar das JA hat mich gefragt, ob ich einen privaten Test zustimmen würde, da das ja viel kostengünstiger wäre."

Sorry, aber da MUSST du etwas falsch verstanden haben. Wenn der Test ergibt, dass er der Vater ist, muss er ihn zahlen, was schert es das Jugendamt?!

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Warum willst du denn mit Macht Kosten produzieren, die völlig überflüssig sind? Das Jugendamt hat hier ausnahmsweise mal deeskalierend beraten und du schüttest jetzt Öl ins Feuer.

So sehr ich deine Beiträge sonst Schätze, das finde ich nicht in Ordnung.

LG

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http://www.rechtskanzlei.org/familienrecht/vaterschaftstest-kosten.html

Zitat: "Entweder nutzt man ein einfaches Testverfahren, dass sich meist auf die reine Laboranalyse beschränkt, in der Regel anonym ist und eine geringere statistische Sicherheit anbietet, als die offiziellen Gutachten. Oder aber man nutzt ein Verfahren, das von der Zustimmung der betroffenen Personen über die Identitätsklärung von Probe und Person bis hin zur gutachterlichen Auswertung und erhöhten statistischen Sicherheit alle Leistungen gemäß den gutachterlichen Richtlinien enthält."

Also hör auf, dich zum Depp zu machen!

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Dein verlinktes "Wissen" entspricht nicht (mehr) der gängigen Rechtsprechung.

Es ist immer fatal, Wissen aus dem I-Net, hier eine Seite von einer Rechtskanzlei, zu vermitteln, ohne die Quelle zu prüfen.

Es zählt nicht was von einer Kanzlei als Recht empfunden wird, sondern was das Gesetz aussagt und wie die Richter (inen) entscheiden.

Das Gesetz sagt folgendes:

§ 81
Grundsatz der Kostenpflicht

(1) 1Das Gericht kann die Kosten des Verfahrens nach billigem Ermessen den Beteiligten ganz oder zum Teil auferlegen. 2Es kann auch anordnen, dass von der Erhebung der Kosten abzusehen ist. 3In Familiensachen ist stets über die Kosten zu entscheiden.
(2) Das Gericht soll die Kosten des Verfahrens ganz oder teilweise einem Beteiligten auferlegen, wenn

1. der Beteiligte durch grobes Verschulden Anlass für das Verfahren gegeben hat;
2. der Antrag des Beteiligten von vornherein keine Aussicht auf Erfolg hatte und der Beteiligte dies erkennen musste;
3. der Beteiligte zu einer wesentlichen Tatsache schuldhaft unwahre Angaben gemacht hat;
4. der Beteiligte durch schuldhaftes Verletzen seiner Mitwirkungspflichten das Verfahren erheblich verzögert hat;
5. der Beteiligte einer richterlichen Anordnung zur Teilnahme an einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation oder über eine sonstige Möglichkeit der außergerichtlichen Konfliktbeilegung nach § 156 Absatz 1 Satz 3 oder einer richterlichen Anordnung zur Teilnahme an einer Beratung nach § 156 Absatz 1 Satz 4 nicht nachgekommen ist, sofern der Beteiligte dies nicht genügend entschuldigt hat.
(3) Einem minderjährigen Beteiligten können Kosten in Kindschaftssachen, die seine Person betreffen, nicht auferlegt werden.
(4) Einem Dritten können Kosten des Verfahrens nur auferlegt werden, soweit die Tätigkeit des Gerichts durch ihn veranlasst wurde und ihn ein grobes Verschulden trifft.
(5) Bundesrechtliche Vorschriften, die die Kostenpflicht abweichend regeln, bleiben unberührt.

Und.....:

Ein Abstammungsverfahren (Annerkennung oder Feststellung der Vaterschaft) ist formal gesehen kein Streitverfahren zweier Parteien, sondern ein einseitiges Antragsverfahren.
Beim einseitigen Antragsverfahren müssen die Kosten nach anderen Prinzipien verteilt werden.
Da darf "wer die Musik bestellt muß auch die Kapelle bezahlen" nicht angewandt werden.

Ergo ist das mit: "der festgestellte Vater zahlt alles" ein wenig weit her geholt.

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Hallo,

mir ist nicht das Problem klar, wenn Du einverstanden bist.

Der Test soll doch ihn davon überzeugen dass er der Vater ist.

Glaubst du das der private Test jetzt endgültig bestimmt ob er der Vater ist? Nur dann Geltung hat es doch Probleme.

Was hindert dich daran auf einen gerichtlichen Test zu bestehen, wenn dir das Ergebnis des privaten nicht gefällt?

Ich sehe kein Hindernis dem privaten zuzustimmen. Dann kann er sich kostengünstig überzeugen. Und Fälschungen helfen ihm doch nicht weiter, wenn du das Ergebnis nicht akzeptierst. Und warum solltest du das denn wenn du es besser weißt?

Er müsste viel mehr Angst vor einer Fälschung durch dich haben die ihn überzeugt, als umgekehrt, da du weißt, das das Ergebnis nicht stimmen kann; im Gegensatz zu ihm der ein falsches Ergebnis nicht bemerkt.

Warum hier also so vehement ausschließlich auf den gerichtlichen bestanden wird, ist unlogisch.

LG

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Du weisst doch sicher, dass er der Vater ist, oder? Was hindert Dich daran, ihn den Test so durchführen zu lassen, wie er will und ihm vorher mitzuteilen, dass Du eine Manipulation ja bemerken würdest, da Du Dir seiner Vaterschaft sicher bist?

Würde der Test negativ ausfallen würde ich eben noch den gerichtlichen Weg gehen (das kann er dann ja ebenfalls bezahlen) und er kann sich dann bei der Apotheke bedanken, dass es noch teurer wird. Das würde ich ihn auch unmissverständlich wissen lassen.

Ich verstehe Dein Problem nicht. Wenn er den Test manipuliert wird es für ihn ja noch teurer und dann wäre auch glasklar, dass er genau weiss, dass das sein Kind ist.

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Irgendwie verstehe ich das ganze Problem nicht. Ich vermute, dieser Test ist ein Wattestäbchen, mit dem man einen Abstrich von der Mundschleimhaut macht, das Ding eintütet und zu einem Labor schickt. Richtig?
Wieso macht ihr den Test dann nicht zusammen? Er nimmt in Deinem Beisein den Abstrich, Du tütest das Wattestäbchen ein und bringst es zur Post?

Grüsse
BiDi

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Man kann einen Test scheinbar gar nicht mehr "einfach so" machen, sondern benötigt Inet einen fachkundigen Zeugen. Zumindest ist das mein ergoogeltes Wissen.

Ihr habt natürlich Recht.... sollte er fälschen wollen, gehe ich vor Gericht. Das Ergebnis wären Mehrkosten und Ärger für alle Beteiligten (er und Apotheke).

Falsch verstanden habe ich das vom JA übrigens nicht. Der Test vor Gericht kostet um die 800€ plus Gerichtskosten. Der private Test so um die 140€.
Und eigentlich bin ich an keinem Gerichtsverfahren interessiert, da dabei scheinbar auch mir Kosten entstehen können. Trotz Beistandsschaft.


Letztlich geht es mir gerade darum, wo andere solche Tests durchführen lassen.
Wenn man es googelt steht überall "Ärzte, Apotheker, Ämter etc..." könnten bezeugend tätig werden.
Nur in der Realität sieht das irgendwie anders aus....

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Hallo!
Ich habe bereits 2 Tests hinter mir.
Für Zeugen hast du folgende (weitere) Möglichkeiten:
- Hebamme
- Anwalt oder Notar
- Gesundheitsamt, falls alle Stricke reissen
Der Test kann bei verschiedenen Zeugen durchgeführt werden, wird dann separat vom Zeugen in der Packung ans Labor geschickt.

140€ scheint mir zu günstig! Du benötigst einen Test von Vater, Kind UND Mutter damit er gerichtlich anerkannt werden kann.

Mein letzter Test war letztes Jahr über Resultan, hat 240€ gekostet.

Die gemeinsame Probenentnahme bei der Apotheke halte ich für sicher, denn:
Die Stäbchen werden in deinem Beisein ordnungsgemäß verwendet, verpackt und anschließend wird die Packung versiegelt!
Trotzdem kannst du natürlich auch separat die Entnahme bei einem anderen Zeugen durchführen lassen.

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Danke. :-)

Aber es bekommen dann alle Beteiligten dann das Ergebnis zugeschickt, oder?

Ich denke ich gehe jetzt einfach in diese blöde Apotheke und mache dort mit.
Ob das nun ein Test ist der vor Gericht Bestand hat oder nicht, soll nicht meine Sorge sein.

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Du hast ein Recht auf das Ergebnis. 2x zuschicken kostet teilweise eine kleine Gebühr extra.
Das steht aber in dem Auftrag ans Labor noch aufgeführt.
Vergiss deinen Ausweis nicht und lies dir alle Unterlagen durch, bevor du unterschreibst.

Ihr braucht auch Kopien der Ausweise oder ein aktuelles Bild von jedem! Also falls die Apotheke nicht kopieren kann/will, solltet ihr die mitnehmen.

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