Wann darf Kind entscheiden ?

Hallo zusammen.
Ab welchem Alter kann ein Kind befragt werden. (Kind möchte nicht mehr zur Mutter und ist 7J. Alt)?

Wie verhält es sich wenn sie KM zur Umgangszeit, also am WE arbeiten geht und das Kind Regelmässig von verschiedenen Personen zu Bett gebracht wird. Auch fremde Männer welche die Mutter erst wenige Wochen kennt.

Es gibt geteiltes Sorgerecht.

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Mit 18. Aber umso älter das Kind wird, desto mehr wird seine Aussage bzw werden seine Wünsche Gewicht haben. Mit 7 sehe ich das eher noch nicht gegeben.

Da müsste eher die Kindeswohlgefährdung, die hier wohl im Raum steht, bewiesen (nicht behauptet) werden. Dass gemeinsames (!) Sorgerecht besteht, macht die Sache etwas einfacher.
Wurde schon mal eine Beratung beim Jugendamt in Anspruch genommen?

Ohne guten Fachanwalt würde ich da aber nicht ran gehen.

LG

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Wenn du selbst darüber nachdenkst, kommst du schnell drauf, dass eine berufliche Tätigkeit (die u.a. den Unterhalt des Kindes sichern soll) auf gar keinen Fall zum Sorgerechtsentzug oder zur Umgangsverweigerung führen kann und darf.
Selbst wenn das Kind hier also ein Mitspracherecht hätte, das würde auf gar keinem Fall mit dieser Begründung herauskommen.
Falls hier aber ein Richter befragt wird, kann es durchaus passieren, dass es zu anderen Umgangstagen kommt. Jeder Angestellter hat freie Tage.
Wen die Mutter für vertrauenswürdig erachtet ihr Kind ins Bett zu bringen, ist ihre Sache und hat den Vater nicht zu interessieren - andersherum gilt das selbe. Solange es keine Kindeswohlgefährdung gibt, gibt es keine Handhabe.

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Hi,

ich stelle mir da eine ganz andere Frage: warum ist das Kind denn (scheinbar regelmäßig) bei der Mutter, wenn diese arbeiten muss?
Die Mutter hat doch sicher auch freie Tage, also warum findet der Umgang nicht an diesen Tagen statt?

Viele Grüße
Angel08

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Das Kind lebt bei der Mutter. Zumindest habe ich das so verstanden.

LG

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Bisherige Regelung war jeden Tag Wechsel und jedes Wochenende Wechsel.
Ist natürlich nix wenn das Kind in die Schule kommt.
Regelung wird jetzt neu ausgefochten.
Die Schule ist im Ort vom Vater und die Mutter wohnt 10 km weg von der Schule.

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Hallo!

Früher war es so dass die Kinder ab 12 Jahre vor Gericht gefragt werden.

LG

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Die Tochter einer Freundin wurde schon mit 5 von einem Richter im Einzelverhör befragt...

Ich denke das wird von Fall zu Fall individuell entschieden...