Tochter zieht ja auf Probe zum Vater,wer muss sie Ummelden

Abend!
Wie ich ja schon geschrieben habe,zieht meine 10jährige Tochter für 3 Monate auf Probe zum Vater.
Dieser meinte laut seines vermieters muss er sie anmelden bei sich, wir wohnen keine 200m aus einander.
Stimmt das wirklich und wer muss das Kind Ummelden?

Lg Engel007

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Wenn dein Ex zur Miete wohnt, muss sein Vermieter für deine Tochter die sogenannte Vermieterbescheinigung ausstellen. Mit dieser kann sie dann auf dem Einwohnermeldeamt an der neuen Adresse angemeldet werden.

Ob das für 3 Monate von Amts wegen wirklich zwingend notwendig ist seit mal dahingestellt. Es ist aber schon korrekt, dass der Vermieter darüber informiert wurde, dass eine weitere Person in der Wohnung leben wird. Das kann sich ja auf die Mietenebenkosten auswirken. Wenn der Vermieter das in der Nebenkostenabrechnung berücksichtigen möchte, ist es durchaus in seinem Interesse, wenn durch die offizielle Anmeldung des Mädchens der Nachweis dafür erbracht ist, dass er eine Person mehr berechnen darf.

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Par 17 Abs. 3 Bundesmeldegesetz:

3) Die An- oder Abmeldung für Personen unter 16 Jahren obliegt denjenigen, in deren Wohnung die Personen unter 16 Jahren einziehen oder aus deren Wohnung sie ausziehen.

LG

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Weiß nur nicht ob es wirklich sinn macht für 3 Monate diesen ganzen stress. Bei der unterhalts vorschusskasse und Joncenter(bekomme ja nur aufstockung,da vater nie zahlt) , habe ich mich sicherheitshalber schon gemeldet.

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Bis drei Monate gilt als Gastzeit.
Danach kann man immer noch ummelden.
Nur wenn einer von euch Leistungen bezieht wäre das unverzüglich nachzuholen.

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Ja ich erhalte Aufstockung vom Amt,da mein Ex mann kein Unterhalt zahlt und ich nicht genug verdiene. Da habe ich schon ein Antrag auf auszug der Tochter unterschrieben. Unterhalt s vorschusskasse Weiß auch bescheid schon. Und in 3Monaten alles wieder ummelden, wieder lauferei. Dank meines ex mann 's.

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Wieso wegen ihm?
Du hast dem Umzug ja zugestimmt.
Und so wie es klingt wäre es ja möglich, dass sie dort bleibt oder?

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Hallo,

vorweg, ich bin weder allein erziehend, noch vom Amt abhängig, aber ich habe Deine vorheriges Post schon gelesen. Sag mal, wie kann man sich denn auf so ein Kuddelmuttel einlassen? Warum, zur Hölle, spielt man Spielchen mit einem 10-jährigen Kind? Ich hätte hier überhaupt gar nichts zugestimmt. Was heißt, wohnen zur Probe? So ein Schwachsinn. Er ist der Vater, Du die Mutter und ihr habt, verdammt noch mal, zum Wohle des Kindes zu handeln, ihr Beide! Ich hätte eine Probewohnsituation niemals zugestimmt, warum auch, was liegt im Argen bei Euch allen?
Diesen Bürokratie-Ärger hättet Ihr locker aus dem Weg gehen können.

LG

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Ich habe es aus Liebe zu meiner Tochter gemacht. Das Jugendamt hatte auch gesagt,wir sollten es doch probieren.
Immer bin ich die fiese und gemeine. Ihr kennt ja wahrscheinlich alle meinen Mann.
Mein Ex schreibt ihr sachen auf What's app die nicht gehen.

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...zumal es in Deutschland sowas wie "zur Probe" zu Papa/Mama aus juristischer Sicht gar nicht gibt.

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Hallo !

Nachdem hier soviel auf Dir rumgehackt wird - ich finde es sehr gut, dass ihr das Probewohnen macht. Dein Ex wird sich nicht 3 Monate verstellen koennen und da ihr nicht weit auseinder wohnt, muss sie nicht Schule und Freundeskreis aufgeben.

Nach 3 Monaten wird sie wissen, wo sie leben will....

Liebe Gruesse
Svenja