Unterhalt, wenn minderjähriges Kind auszieht

Hallo Gemeinde!

Ich habe an eine Frage, an die, die sich auskennen..

Und zwar wird mein großer Sohn (bald 17) in diesem Jahr die Mütterliche Wohnung verlassen und für eine Ausbilung in eine andere Stadt ziehen.

-Der Unterhalt wird neu dann neu berechnet?
(Ausbildungsvergütung, netto minus 90€, : 2 ) ?
-Der Unterhalt des Vaters geht dann auf das Konto des Kindes?
(ich weiß, ich steige dann auch um (Betreuungsunterhalt / Barunterhalt)
-Das Kindergeld geht auf das Konto des Kindes?

hört sich vielleicht nach völlig verblödet an, aber ich muss irgendwie planen, wie ich mit meinem jüngeren Sohn über die Runden komme.
Ggf beizeiten eine kleinere Wohnung suchen, damit ich
1.) den dann dann fehlenden Unterhalt abfangen kann
2.) ggf neuen oder zusätzlichen Job suchen, um dem großen Unterhalt zahlen zu können.

Was, wenn er sich aber das Leben / Wohnung, evtl WG ZImmer während der Ausbildung, trotz Unterhalt und Lehrgeld nicht leisten kann?

(ja, ich habe google befragt, aber dazu bekam ich keine zufriedenstellende Antwort)

Bitte versteht mich nicht falsch, ich möchte einfach nur vorbereitet sein und nicht im Herbst blöd dastehen.


Ich danke euch allen
#winke

1

Ihr seid ab Auszug beide barunterhaltspflichtig. Der Unterhalt berechnet sich aus der Summe eurer beiden bereinigten Nettoeinkommen.

Bsp: Du 2000 netto er 3000 = 5000.
Das entspricht 613 Euro. Davon trägst du 2/5 und der Vater 3/5, du also 245 Euro.

Verdient er alleine schon 500, würdet ihr die Differenz zu 613 quoteln.

LG

2

PS: Wenn er volljährig ist, hat er einen Anspruch auf 735 Euro - Kindergeld - eigene Einkünfte + 90 Euro.

Das KG muss dann natürlich auch ausgezahlt werden.

LG

3

Hallo!
Ich bin damals mit 17 ausgezogen. Ich habe den Unterhalt von meinem Vater bekommen, das Kindergeld hat meine Mutter behalten, Unterhalt konnte sie mir nicht zahlen da ich boch Geschwister habe.

Ich hatte nicht viel, zum Leben waren es nur 300 DM. Aber es war ok, bin damit hin gekommen. Ich war im 2. Lehrjahr, das eine Jahr ging rum.

Dein Sohn kann Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Ich habe die nicht bekommen, warum weiß ich nicht mehr. Vielleicht auch aufstockend Hartz-IV, das weiß ich aber nicht genau.

LG
Sunny

4

Hallo

Ja, der Unterhalt wird neu berechnet werden. Wenn dein Kind seinen Bedarf(735 Euro inkl Kindergeld) mit Ausbildungsvergütung-90 Euro und Kindergeld selber decken kann, wird er keinen Unterhaltsanspruch von euch mehr haben.

5

Hi,
das klärt man doch vorher, bevor er den Ausbildungsvertrag unterschreibt, sorry, das ist recht blind von Euch gewesen.
Ansonsten bekommt er ja auch noch Gehalt und kann Nebenjobs machen.
Ausziehen muss man sich leisten können.

lg
lisa

7

Naja, was wäre denn, wenn sie es im Vorfeld geklärt hätte? Dem Kind verbieten seine Wunschausbildung zu machen?

8

wenn das über die möglichen finanziellen Verhältnisse ist : ja
Entweder muss er sich einen Nebenjob suchen, wenn es finanziell nicht zu schaffn ist.
Oder kaufst du dir alles, was du dir wünscht auf Pump?

weitere Kommentare laden
6

Was verdient er da?

12

Es ist immer schwer zu raten, wenn man die Zahlen nicht kennt.

Bekommt er nun eine großzügige Ausbildunsgvergütung muss niemand ihm mehr Unterhalt zahlen, weil er sich dann selber versorgen kann.

Reicht das Geld dazu nicht, muss der Unterhalt neu berechnet werden, dabei werden dann seine Ausbildunsgvergütung, dein Einkommen und das des Vaters berücksichtigt, und beide Eltern zahlen anteilig, je nach Einkommen.
dabei wird natürlich auch berücksichtigt, wieviele andere Kinder noch Unterhalt bekommen und von wem.

Mein Rat wie immer ist: setz dich mit dem Vater zusammen und besprecht eine gemeinsame Lösung.
Es ist ja nicht so, dass im Herbst der Hammer fällt und dir plötzlich eine Rechnung ins Haus flattert.

Dein Sohn muss gut versorgt sein und dafür sind seine Eltern zuständig. wenn ihr euch das nicht durchrechnet und dafür sorgt, dass er gut versorgt ist, sitzt er irgendwo und hat nichts zu beissen.
Bevor ich jetzt die Wohnung küsnige würde ich darüber nachdenken, was denn ist, wenn er die Ausbildung dann beendet hat. wenn er wieder zu dir zieht, macht es ja keinen Sinn umzuziehen.

15

Nun ja, ob es reicht oder nicht, spielt keine Rolle. Es wurd geschaut, was die Eltern verdienen und in welche Stufe er dann kommt. Evtl kommt er dann mit Azubigehalt und Kindergeld aus.

18

das ist jetzt Blödsinn,

Wenn er zuwenig verdient um sich selber zu unterhalten hat er Anrecht auf Unterhalt!

Dann wird geschaut, was die Eltern besisteuern können und dann kann man sich Gednkken machen, was er noch an Förderung bekommt.
Eventuell bekommt er bafög.

weitere Kommentare laden