Unterhalt bei getrenntlebenen Geschwistern

Hallo zusammen,

Ich bin von meinem Ex-Mann getrennt bzw geschieden und seit etwas über einen Jahr neu verheiratet. Ich habe mit meinem Exmann zwei Söhne und mit meinem neuen Mann eine Tochter von 16monate. Bis Oktober war ich in Elternzeit und habe da nur 650€ Elterngeld bekommen, jetzt arbeite ich wieder und verdiene netto 850€ bei 50% arbeiten. Für den Kindergarten zahle ich aktuell 260€ im Monat.

Ich habe seit der Trennung keinen Unterhalt bezahlt bzw habe mich nur an größeren Ausgaben Wie Klamotten Schuhe etc beteiligt. Die Kinder waren zu 80% bei meinem Exmann und zu 20% bei mir. Ich habe bei der Scheidung auf Zahlungen von unserem gemeinsamem Haus etc verzichtet.
In der Ehe mit meinem Exmann war ich eher weniger arbeiten und habe mich mehr um Haus und die Kinder gekümmert. Mein Exmann ist Beamter und verdient netto inklusive Kindergeld um die 3300-3600 €. Mein neuer Mann und ich haben zusammen in etwa knapp 2800€ zuzüglich Kindergeld. Damit kommen wir nach Abzug der Fixkosten ganz gut hin. Uns bleiben in etwa 1000€ für Sprit, Lebensmittel, Kleidung etc.

Jetzt zum Problem:

Mein großer Sohn (12 Jahre) wohnt jetzt fest bei uns (es war ein langer Kampf, er wollte unbedingt schon länger zu mir aber mein Exmann wollte das nicht) und seitdem reicht das Geld vorne und hinten nicht. Wir kommen einfach nicht mehr hin mit unserem Buget. Unterhalt zahlt mein Exmann keinen , ich habe jetzt das Kindergeld beantragt aber noch keine Antwort bekommen. Mein Exmann bekommt aktuell noch das Kindergeld und sogar einen ordentlichen Kinderzuschlag von Land als Beamter. Er ist aber nicht bereit etwas davon zu teilen.
Er ist der Meinung der Unterhalt hebt sich auf da ja ein Kind (10 Jahre) bei ihm lebt.

Ist das wirklich so?

Hat jemand eine ähnliche Situation?

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Also der einzige Unterschied ist doch, dass er einen guten Job hat und du nicht. Die Kinder, die ihr zusammen habt rechtfertigen ja keine Teilzeitarbeit von dir, das andere Kind geht ihn nichts an ( rein rechtlich). Dir steht also das Kindergeld für deinen Sohn zu, der bei dir wohnt und ggf. der Unterschied im Unterhalt, der sich aus der verschiedenen Eingruppierung ergibt. Dabei wird dir aber fiktiv wahrscheinlich ein Vollzeitjob angerechnet. So oder so dürfte der Unterschied nicht riesig ausfallen. Du hast ja auch objektiv betrachtet nicht mehr Ausgaben als er.

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Hallo Steffi,


Das Kindergeld für euren Sohn steht dir ab den Tag an dem euer Sohn bei euch gemeldet ist zu.

Der Unterhalt hebt sich auch nicht gegenseitig auf. Es müsste berechnet werden wie viel Unterhalt dein Mann für euren Sohn zahlen muss und wie viel Unterhalt du für das andere Kind zahlen musst. Ich denke der Unterhalt den du eventuelle zahlen musst weicht erheblich von der Höhe ab die dein Mann für euren Sohn zahlen muss ab. Du hast weniger Einkommen und bist für drei Kinder unterhaltspflichtig und dein Mann ist wie es aussieht nur für zwei Kinder unterhaltspflichtig . Das Beste ist in meinen Augen wenn du einen Anwalt um Rat fragst.

Freundliche Grüße

blaue-Rose

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Hallo

Ersteinmal finde ich es frech, das du verlangst er soll zahlen und du ziehsz dich raus. Ob ihr mit eurem Geld hinkommt oder nicht, ist euer Problem.
Und so hoch sind die Zuschläge bei Beamten für kinder nicht.
Von seinem Netto musst du 2 mal Kindergeld schonmal abziehen, da interessiert bei der Unterhaltsberechnung nicht, Auch die private KK wird erseinmal abgezoge, ebenso die KM HIN UNd ZURÜCK zur Arbeit kann er geltend machen( o,30 cent je KM und Arbeitstage), ebenso die private Altersvorsorge. Somit dürfte er dann bei ca 2600 Euro liegen. Danach würde dann der Unterhalt berechnet.
Du bist aber auch Unterhaltspflichtig. Du kannst dich nicht auf deiner Teilzeitstelle ausruhen. Dann musst du mehr arbeiten gehen um DEINEN Verpflichtungen nachzukommen. Was ihr an Kindergarten zahlt, ist egal, das wird bei der Unterhaltsberechnung nicht berücksichtigt.
Dein neuer Mann ist dir auch zu Unterhalt verpflichtet, das kommt dann zu deinem Gehalt noch dazu.
Wenn dein Ex-Mann es clever anstellt, kann er vor Gericht eine Senkung deines Selbstbehalts erwirken, da du ja nichtmal den Mindestunterhalt zahlen"kannst" und neu verheiraet bist. Dann kommt dein neuer Mann mit ins Boot.

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Du bist verpflichtet Vollzeit zu arbeiten, um Unterhalt für das bei ihm lebende Kind zu zahlen.

Er muss Unterhalt für das bei die lebende Kind zahlen.

Eure Verpflichtung unterscheidet sich nicht. Wenn du nicht in der Lage bist, Vollzeit zu arbeiten, muss dein Mann Dir Unterhalt zahlen und du diesen verwenden. Du könntest in Vollzeit ja ungefähr 1700 Euro zahlen, so dass du wohl in der Lage wärst, den Mindest-KU zu zahlen.

Du würdest wohl etwas mehr bekommen, als Du selbst zahlen müsstest. Aber dass Du ein weiteres Kind bekommen hast, darf nicht dazu führen, dass du deiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit nicht nach kommst.

LG

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Ihr jüngste Tochter ist erst 16 Monate alt

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Ist sie nicht, da sie ein eigenes Kind bei sich leben hat, das unter drei Jahren ist. Und selbst wenn das Kind älter wird ist es Ermessenssache ob sie dann Vollzeit arbeiten muss.

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Frage noch, ihr habt nach Fixkosten 1000 Euro über, wenn jetzt 1 Person mehr kommt, reißt es auch so derart runter???
Dann bekommt bitte kein 2 Kind zusammen.!!!

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Hallo,

ich würde die Füße ganz gewaltig still halten, denn die Forderung nach Unterhalt wird wahrscheinlich gewaltig nach hinten los gehen.

Wie viele Jahre schuldest du denn deinen Kindern Unterhalt, wenn du diesen nach der Trennung nicht geleistet hast?

Die Jugendämter und Gerichte sehen bei Unterhaltsberechnungen inzwischen sehr genau hin. Die Exfrau meines Mannes und ihr Partner haben wohl den größten finanziellen Verlust ihrer Lebens dadurch erlebt. Wir reden hier von einem Betrag im fünfstelligen Bereich zu einer Unterhaltserhöhung von 20,- Euro.

Nur so als Gedankenanstoß.

LG Reina

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Gar nicht, wenn es keinen Titel gibt und sie nicht im letzten Jahr nachweislich zur Auskunfterteilung aufgefordert wurde.

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Ich kenne einen ähnlichen Fall und der Unterhalt hebt sich nicht automatisch auf. Das ist alles sehr viel komplizierter und in jedem Einzelfall unterschiedlich.

Ich würde Dir raten, einen Anwalt zu kontaktieren. Bei Deinem Einkommen könntest Du evtl. Prozesskostenhilfe beantragen.

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Da wird auch geschaut, was der Ehegatte verdient!

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Hallo,

ich stimme den anderen Schreiberinnen vollkommen zu. Außerdem möchte ich Folgendes ergänzen:

Dadurch, dass das älteste Kind, das bei dir lebt in der Düsseldorfer Tabelle in einer anderen Altersstufe ist, wirst du sicher (zusätzlich zu dem Kindergeld des großen Kindes!!!) von deinem Exmann Unterhalt bekommen.

Lass am Besten durch einen Anwalt oder das Jugendamt den Unterhalt gegenrechnen.
Da dein Kind unter drei Jahren ist bist du nicht verpflichtet zu arbeiten.

Ein Rechenbeispiel an Hand der Düsseldorfer Tabelle (Quelle: http://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle.html). Das Kindergeld wird jeweils abgezogen. Ich setze deinen Exmann mal in die niedrigere Gehaltsstufe :

Du zahlst für Kind2 : 399€-194€ =205 €
Er zahlt für Kind 1: 561€ - 194€ = 367€ oder 598€ - 194≠ 404 €

Die Differenz aus den beiden Beträgen erhältst du von ihm monatlich. Es handelt sich also um 162 € oder 199€. Je nachdem in welche Gehaltsgruppe er eingruppiert wird. Außerdem steht dir das Kindergeld zu ab dem Zeitpunkt, ab dem Kind 1 bei dir lebt. Wichtig ist sicher zu gehen, dass das Kind auch bei dir gemeldet ist.

Sobald das zweite Kind 12 Jahre alt ist wird das neu berechnet.

Ich hoffe ich konnte helfen.

lg

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P.S.: Ich sehe gerade einen Denkfehler: Ich hab den Mindestbehalt bei dir nicht beachtet. Lass dir das am Besten von einem Anwalt berechnen. :)

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P.S.: DU musst ihm aktuell garnichts zahlen, da dein Gehalt unter dem Mindestbedarf liegt. Dein neuer Mann und das dritte Kind sind da irrelevant. Auch würde ich keine große Angst wegen eventueller Rückzahlungen haben.

Bei dir handelt es sich um eine so genannte Mangelfallrechnung, die etwas komplizierter ist. Auf Anhieb weiß ich auch nicht was nun mit dem Unterhalt, den der KV dir zahlen müsste gegengerechnet werden muss.

Wie gesagt: So lange dein drittes Kind unter drei ist musst du nicht arbeiten.

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Ich glaub da gab es einige Missverständnisse.
Es ist nicht so dass ich nichts zahlen möchte, hab ich ja in der Vergangenheit auch in dem Rahmen wo es möglich war.
Natürlich sind 1000€ viel Geld , davon gehen aber noch Sprit kosten ab, Kleidung und alles was do in einem Monat anfällt. Ich bekomme bis dato für meinen Sohn kein Kindergeld, bekommt noch mein Exmann.
Und es fällt schon ins Gewicht einen fast Teenager im Monat zu unterhalten.
Ich gehe arbeiten aber mehr wäre echt schwierig um beiden , Kleinkind und Schulkind gerecht zu werden.
Ich habe nicht vor zum Anwalt zu rennen und Ärger an zu fangen. Es waren einfach fragen die mich beschäftigt haben.

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Hallo,

Kindergeld bekommst Du, ab dem Zeitpunkt ab dem Dein Sohn bei Dir wohnt/gemeldet ist - um die Rückforderung vom Vater kümmert sich die Familienkasse.

Kindesunterhalt ist ein Individualanspruch des jeweiligen Kindes, also wird da nichts verrechnet - man sollte auch tunlichst nicht nur "Differenzbeträge" zahlen.

Mindestanspruch (Zahlbetrag) K12 - 370 € / K10 - 302 €
Auf Grund der Zahlen gehe ich davon aus, dass der Vater mind. die 370 € zahlen muss und kann - wie es um Deine Zahlungsverpflichtung bestellt ist, lässt sich für mich nicht abschätzen.

Grundsätzlich trifft Dich zwar auch eine erhöhte Erwerbspflicht, aber an der Stelle gibt es so viele "wenn" und "aber", dass dieses sich nur vor Gericht klären lässt - ganz so einfach wie es in den vorherigen Antworten dargestellt wurde ist es mit Sicherheit nicht.

LG

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Vielleicht solltet ihr euch einfach mal zusammen setzen und rechnen.

Ich kann zwar verstehen, dass dir Vollzeit viel vorkommt, aber du stehst rechtlich auf gleicher Stufe wie dein Ex. Wenn du also merkst, dass du für das bei ihm lebende Kind nicht sorgen "kannst", weil dir Vollzeit zu viel ist, wäre ich vorsichtig, jetzt Gelder zu fordern, nachdem du bisher gar nicht gezahlt hast und er auch Ansprüche stellen kann.

Verlass dich da bitte nicht auf das, was Uiuiui schreibt, das ist bei einer barunterhaltspflichtigen Mutter nicht einfach so mit "hach, hat ja ein weiteres kleines Kind" vom Tisch gewischt.

Rechne für dich mal aus, wie viel in der Differenz bei dir hängen bliebe, ausgehend davon, dass du den Mindest-KU zahlen musst. Dein Ex braucht bloß UHV beantragen, schon bist du mitten in der Unterhaltsmühle.

Bitte unterschätze nicht die Gefahr, dass man dir gerichtlich fiktives Einkommen zurechnen und/oder deinen Selbstbehalt senken kann. Vater Staat tut einiges dafür, dass die Last nicht an ihm hängen bleibt.

LG

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