Unterhaltstitel

Hallo liebe Leser/Leserin.

Also ich habe da eine Frage wegen dem Unterhalt. Da bei uns der Unterhaltstitel durch das Gericht fest gestellt würde, kann man den Unterhalt trotz beim Jugendamt neu berechnen lassen? Laut Google muss es wieder durch das Gericht gemacht werden. Jetzt bin ich überfragt, wie sind den eure Erfahrungen da?

Ich Frage nur , weil mein Ex-Mann es von mir so möchte, da er Moment finanzielle Schwierigkeiten hat , er verdient genug und unser Sohn ist jetzt 6 geworden, muss dann er nicht mehr bezahlen?

Und wie ist es bei neu Heirat, zahlt der Ex dann weiter den Unterhalt ? Meine Schwester ist der Meinung , dass er dann nichts zahlen muss.

Ich danke jetzt schon mal für eure Antworten

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Hallo,

wenn das Kind 6 wird, springt es in die nächste Altersgruppe. Dafür erfolgt keine Neuberechnung. Die kann gefordert werden, wenn seit der letzten Auskunft mehr als 2 Jahre vergangen sind. Die Berechnung kann der Anwalt/das Jugendamt / ihr selbst vornehmen.

Den neuen Unterhaltsbetrag kannst du in der Düsseldorfer Tabelle ablesen.

Wenn er allerdings ein Mangelfall ist und ein Betrag statisch tituliert wurde, zB 200 Euro, ändert sich der Betrag nur, wenn er mehr verdient, nicht weil das Kind älter wird.

Die Auskunft deiner Schwester ist falsch. Eine Heirat hat keine Auswirkung auf die Unterhaltspflicht. Lediglich wenn derjenige heiratet, bei dem das Kind lebt, entfällt der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

LG

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Hallo tabi-ma,

Gerichtliche Entscheidungen können einvernehmlich geändert werden - im Streitfall jedoch nur durch eine neue gerichtliche Entscheidung - wobei immer wieder vergessen wird, dass die Jugendämter immer nur einvernehmlich titulieren können.

Ob und wie viel der KV jetzt mehr bezahlen "muss" geht wenn, dann aus dem Urteil hervor, sollten im Urteil keine Bestimmungen getroffen worden sein ist ggf. ein neues Verfahren nötig.

LG

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Hallo !

"Gerichtliche Entscheidungen können einvernehmlich geändert werden - im Streitfall jedoch nur durch eine neue gerichtliche Entscheidung - wobei immer wieder vergessen wird, dass die Jugendämter immer nur einvernehmlich titulieren können."

Sorry, aber das ist alles FALSCH.

1. Eine gerichtliche Entscheidung kann IMMER nur durch ein Gericht geändert werden. Sollte sich in diesem Fall die KM "einvernehmlich" darauf einlassen weniger UH zu wollen, dann hindert sie das nicht daran plötzlich dann doch den titulierten Betrag zu fordern - und zwar mindestens 1 Jahr rückwirkend.

2. Jugendämter haben immer genau das zu titulieren was der der UH-Pflichtige wünscht. Irgendwelche Zustimmung von jedweder dritten Seite ist nicht notwendig.
Richtig ist: Jugendämter können einen freiwillig - also von JA oder Notar - unterschriebenen Titel nur mit Zustimmung des begünstigten NACH UNTEN ÄNDERN.
Eine Änderung nach oben ist wiederum ohne jegliche Zustimmung möglich.

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Hallo,

nein, das von mir geschriebene ist nicht falsch !

BGH XII ZB 422/15 vom 07.12.2016

"Die Beteiligten eines Unterhaltsverhältnisses sind nicht daran gehindert, im
gegenseitigen Einvernehmen einen bestehenden gerichtlichen oder urkundlichen
Unterhaltstitel außergerichtlich durch einen neuen Vollstreckungstitel
im Sinne von § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO zu ersetzen."

und es steht dem Begünstigten auch frei, auf die Rechte aus dem Titel (teilweise) zu verzichten, soweit dies schriftlich erklärt wird, ist dann auch eine Vollstreckung nicht mehr möglich bzw. durch Abwehrklage zu verhindern.

in Punkt 2 sind wir uns einig, mein "einvernehmlich" bezog sich auf den Willen des Pflichtigen, nicht den des Berechtigten (teilweise scheint immer noch davon ausgegangen zu werden, das JA könne irgendwelche Titel oder Titelinhalte "erzwingen" - gegen den Willen des Pflichtigen kann es das nicht)

LG

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Da bringt Deine Schwester was durcheinander. Der KINDESunterhalt wird nicht berührt von einer neuen Beziehung, es sei denn, der Neue adoptiert (nur möglich mit Zustimmung des leiblichen Vaters) das Kind. Falls Du nachehelichen Unterhalt erhältst, der ist bereits nach einem Jahr offensichtlicher Beziehung bzw. Zusammenleben mit einem Neuen durchaus gefährdet und auch später nicht mehr zu fordern.

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Hallo,

dein Ex-Mann muss Herabsetzungsklage vor Gericht erheben, wenn er weniger verdient. Der Gerichtsbeschluss ist gültig und mit Erreichen des 6. Lebensjahres muss er automatisch mehr bezahlen, das steht auch in dem Schreiben vom Gericht so drin.

Finanzielle Schwierigkeiten sind aber wahrscheinlich kein Grund dafür, dass das Gericht diesen Titel ändert, warum hat er denn Geldprobleme?

Etwas anderes ist es, wenn er unverschuldet arbeitslos wird oder noch ein Kind bekommt.

Ob du heiratest oder nicht, ist egal, es ist sein Kind und er muss bezahlen.

LG

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Danke schön für die ganzen Antworten. Also hatte ich doch Recht und muss es meiner Schwester so unter die Nase reiben:))).

Mein Ex verdient nicht weniger , er hat nur Probleme mit Finanzen, weil unsere Trennung nicht so toll verlaufen ist. Aber um diese Probleme zu beheben würde reichen ,wenn er auf Vollzeit wieder arbeiten geht, das möchte er nicht ,weil angeblich ist sein Nerv eingeklemmt und dadurch kommen seine Rückenschmerzen ( ich habe das auch, seit 6 Jahren ,gehe trotzdem Vollzeit arbeiten) . Ich habe ihm gesagt, dass es mich nicht interessiert , er soll sich selbst um seine Probleme kümmern und wie schon hier einer geschrieben hat, wenn er was ändern will, dann muss er sich selbst darum kümmern.
Einen schönen Abend euch noch allen