Bekomme keinen vollen Unterhalt

Hallo ihr lieben,

Ich bin seit Anfang des Jahres Alleinerziehend mit 2 kleinen Kindern ( mittlerweile 1 und 4 Jahre alt)

Mein Mann steht finanziell nicht sonderlich gut da, hat mehrerer Kredite am laufen und bei ihm ist nicht viel zu holen, Unterhalt zahlt er nicht voll, er gibt mir das was er geben kann, ca die Hälfte (also für ein Kind)

Ich komme leider finanziell nicht wirklich gut rum und außerdem steht es mir ja auch zu
Wie sieht das dann eigentlich aus wenn ich einen Antrag auf Unterhaltszuschuss stelle aber bei ihm ja nix zu holen ist? Dann bekomme ich ja auch nicht den vollen Satz oder?
Sorry aber ich habe davon leider überhaupt keine Ahnung ????

Hoffe jemand kann mich etwas aufklären ;)

Lg

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Wie Zuschuss? Grundsätzlich sind die Eltern für den Unterhalt der Kinder verantwortlich und das geht auch so weit ich weiß VOR den Kredit. Habt ihr den Unterhalt offiziell berechnen lassen? Was verdient denn dein ex?

K

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Ja klar ist er in erster Linie dafür verantwortlich, aber er kann es halt nicht voll leisten

Nein haben wir noch nicht, er will davon auch nix hören und ich weiß sein Gehalt nur in ca, ich sag mal er hat plus/minus 1900 raus

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Hallo,

ich kann mir gut vorstellen, dass er sogar komplett aus dem Unterhalt raus kommt und zumindest weniger zahlen muss. Er hat ein Kind zu Hause, dass er betreut. Das heißt er hat 3 Unterhaltsberechtigte.

Außerdem ist es Quatsch dass KU vor einem Kredit geht ( vo allem wenn die während der Ehe/ LG abgeschlossen wurden, dann werden die sogar komplett angerechnet), da muss auch die Verhältnismäßigkeit beachtet werden. Soll er in den Knast weil er die Kredite nicht mehr bedienen kann? Dann bekommt die KM auf jeden Fall keinen Unterhalt mehr.
Für den Staat das kleinere Übel mit Aufstockung und in ein paar Jahren den ganzen vom KV zu kassieren als jahrzehntelang nix vom Ex-Knacki.

Auch ein Zweitjob fällt aus, da auch er ein Kind betreut.

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2

Lasst den Unterhalt offiziell berechnen. Besteht ein Mangelfall und er kann nur weniger leisten als den Unterhaltsvorschussbetrag, kannst du zusätzlich ergänzend UHV beantragen.

Er muss halt umdenken: zu teures Auto abstoßen, Kosten sparen (Handy, Sky, hastenichgesehen) und ggf. einen Nebenjob annehmen. Sein Leben auf Pump geht zu Lasten eurer Kinder.

LG

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Das tut er aber leider nicht, er lebt sein Leben und gibt mir dann quasi den "Rest"

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Na so funktioniert es aber nicht. Das wird er spätestens lernen, wenn ihr das berechnen (und titulieren) lasst und die Ansprüche der Kinder konsequent eingefordert werden.

Essen der Kinder kommt vor Papis Goldfelgen.

LG

3

Hallo

Er hat also insgesamt 3 Kinder?

Was verdient er denn bereinigt?

6

Er hat 2 Unterhaltspflichtige Kinder, sein Kind aus früherer Beziehung lebt bei ihm

Denke mal das er ca 1800 raus hat

7

Hallo

Das 3 Kind hat genauso Anspruch auf Unterhalt wie eure 2, auch wenn es bei ihm lebt. Es wird bei der Berrechnung
mit Berücksichtigt.
Und von den 1800 kann er noch berufsbedingte Aufwendungen und Altersvorsorge abziehen.
Er wird ein Mangelfall sein, da er mit dem Gehalt keinen 3 Kindern den vollen Unterhalt zahlen kann.

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Du bekommst beim Unterhaltsvorschuss den Betrag, der jedem Kind als Mindestunterhalt zusteht. Wieviel Dein Ex dann davon zurückzahlen muss, regelt dann das Jugendamt. Gerade wenn er nicht mal den Mindestunterhalt bezahlt bekommst Du den Differenzbetrag.

Problematisch finde ich auch, dass er nicht regelmäßig den gleichen Betrag zahlt. Da wäre ein Regelung über das Jugendamt sicherlich günstiger für Dich.

Lass Dich vom Jugendamt beraten, wie Du damit umgehen kannst und natürlich auch von Deinem Anwalt. Es gibt auch Unterhalt der regelmäßig über Gehaltspfändungen eingefordert wird. Aber sowas ist schwierig.

Gruß
marjatta

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Was ich da ganz überlesen habe 1900 EUR und ein Kind im Haushalt. Da fällt bei ihm der Unterhalt an Dich schon flach. Ihr könnte beim Jugendamt eine Unterhaltsberechung erstellen lassen.

Ihm persönlich stehen ca 1250 EUR an Selbstbehalt zu. Hinzu kommen die Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Arbeitsmaterialien etc. sowie ein weiterer Selbstbehalt für das Kind, das bei ihm lebt, da wären wir ohne die o.g. Werbungskosten meines Wissens schon bei ca 1850 EUR. Die Kredite finden teilweise auch Berücksichtigung. In sofern außer Spesen nix gewesen.

Geht gemeinsam zum Jugendamt und lasst es dort berechnen. Dann beantragst Du Unterhaltsvorschuss. Da er mit diesem Nettoeinkommen nicht leistungfähig ist, muss er es vermutlich nicht einmal zurückzahlen und du bekommst vom Jugendamt den Mindestunterhalt. Ist für ihn vielleicht auch ein gute Lösung und es entspannt das Verhältnis zu diesem Thema.

Gruß
marjatta

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Hallo marjatta,

bei 1.900,- € monatlichem Nettoverdienst einen Selbstbehalt von rd. 1.850,- € zugrundezulegen ist doch schon sehr offensive gerechnet, findest du nicht?

Der Selbstbehalt für einen in Vollzeit arbeitenden Erwachsenen beträgt 1.080,- €. Darin enthalten sind u.a. die üblichen LHK (440,- € - hieraus sind auch in erster Linie die etwaigen Altkredite zu bedienen), Warmmiete i.H.v. € 410,- (inkl. 30,- € Zuschlag ), Versicherungsbeiträge (€ 30,-) und der Erwerbstätigen-Freibetrag (€ 200,-).

Einen gesonderten Selbstbehalt für das bei Ihr lebende Kind gibt es meines Wissens nicht. Warum auch? Der Vater ist doch zu 100% barunterhaltsverpflichtet und trägt alle Kosten im Zusammenhang mit dem Kind. Die Mutter leistet im Gegenzug den Naturalunterhalt.

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