Ist das Umgangsverweigung? Männertag=Sauftour

Mal eine grundsätzliche Frage. Der Vater des Kindes macht jedes Jahr eine Fahrrad (Sauftour!) zum Männertag. Das 6 jährige Kind soll (nachdem es seit diesem Jahr Fahrrad fährt) nun dieses Jahr an diesem Tag das erste! Mal zu ihm kommen. Nachdem die Mutter sagte er soll es bestätigen (dies aber nicht tut,), dass keine Sauf-Tour mit einem 6 Jährigen stattfindet, weigert sich die Mutter nun das Kind rauszugeben. Würdet ihr dies unter den genannten Umständen als Umgangsverweigerung werten? Vom Vater kommt weder ein Nein noch ein Ja zum Thema. Er fühlt sich zum Thema erpresst. Er beruft sich darauf er könnte mit dem Kind zu seinem Umgang tun was er möchte und die Mutter würde das nichts angehen.

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"Er beruft sich darauf er könnte mit dem Kind zu seinem Umgang tun was er möchte und die Mutter würde das nichts angehen."

Das ist auch so, solange er dem Kind keinen psychischen oder physischen Schaden zufügt. Das Kindeswohl bzw. die Aufsichtspflicht müssen Eltern natürlich wahren, Punkt.

Warum sollte ein Vater überhaupt eine Sauftour mit einem sechsjährigen Kind unternehmen? Das ist doch total unentspannt für ihn. Und warum sollte er nicht der Mutter gegenüber behaupten, er trinkt nichts, schüttet sich dann aber an jedem Stop doch heimlich ein Bier hinter die Binde? Wie will sie das kontrollieren? Handelt es sich denn am Donnerstag überhaupt um einen normalen Umgangstag für ihn oder wäre das außerhalb der sonstigen Umgangsregel?

Das ist doch alles totaler Unsinn. Außerdem darf man auf dem Rad auch nicht beliebig viel trinken.

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Unentspannt ist es nur wenn das Kind dauernd zu motzen hat. Da es sich aber hierbei um ein liebes Kind handelt was vieles mitmacht und einsteckt entfällt der Punkt eher.

Kein normaler Umgangstag. Er hat ihn heute "beantragt".

Klar darf man nicht beliebig viel trinken. Erfahrungsgemäß war das aber leider anders. #zitter #kratz

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Geht auch ein Kompromiss? Er holt das Kind ab, fährt mit ihm eine Strecke und Du holst an einem bestimmten Treffpunkt später das Kind mit Fahrrad ab, damit er dann saufen gehen kann?

Es soll ja (bei uns) echt schönes Wetter haben. Also generell wäre das für Euer Kind ja ein tolles Event. Aber den ganzen Tag Fahrrad fahren ist wohl auch etwas viel und wenn der Vater wirklich kein Limit kennt, wäre so zumindest halbwegs garantiert, dass er sich bis zur Abholung nicht ganz die Kante gibt.

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Ist der Tag ein festgelegter Umgangstag und die Mutter gibt das Kind nicht mit, würde sie den Umgang verweigern.

ABER und nun kommt es auf den Fall an

trinkt der Vater auf der Tour soviel dass er sein Kind nicht mehr ausreichend beaufsichtigen kann, dann ist diese Weigerung durchaus nachvollziehbar und in meinen Augen berechtigt.
Zumal man bei einem 6jährigen Kind was erst seit diesem Jahr Fahrrad fährt, nicht von einem sicheren Fahrrad fahren reden kann.

Trinkt der Papa nur 1-2 Bier und kann das Kind ausreichend beaufsichtigen, kann das Kind problemlos mitfahren.

Ich denke die Mischung der Mitfahrenden und das Trinkverhalten des Vaters ist dabei ausschlaggebend.
Es gibt einige Väter die zusammen eine Fahrradtour machen und die Kinder mitnehmen und unterwegs die Kinder ein Eis oder Pommes ect spendieren und selber ein Bier trinken.

Um es kurz zu machen, was der Vater am Umgangstag unternimmt , entscheidet er.
Persönlich würde ich den Unternehmung selbst meinem Mann verweigern würde ich wissen, dass der Vater sich auch im Beisein des Kindes maßlos betrinken würde und das Kind dann nicht mehr beaufsichtigen könnte.

Aber ich persönlich habe sowas nie erlebt, meist trinken die Väter die ich kenne im Beisein ihrer Kinder eher wenig , wenn überhaupt. Zu einem Besäufnis fahren sie dann eher allein ;-)

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Naja, die Mutter bringt sich bei einer Weigerung bei einem festgelegten Umgangstag in Teufels Küche. Auf Erfahrung kann die Mutter sich ja nicht berufen, denn das Kind fährt zum ersten Mal mit.

Wenn der Tag von beiden gemeinsam festgelegt wurde, warum bekommt die Mutter erst Heute Angst, dass der Vater sich eventuell volllaufen lässt?

Sollte er besoffen das Kind abholen wollen, sähe das wieder anders aus

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>>> Naja, die Mutter bringt sich bei einer Weigerung bei einem festgelegten Umgangstag in Teufels Küche. <<<

Aber doch nicht, wenn sie den Umgang (in so einem Fall) erstmalig verweigert ...

... was musst Du immer so maßlos übertreiben. #augen

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Der Umgangstag wurde heute, ich nenne es mal "beantragt".

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Fakt ist: Während der Vater Umgang mit seinem Kind hat... (egal ob Routine Tag oder außergwöhnlicher Tag) ist ER für das Wohl des Kindes inkl. der dazugehörigen Aufsichtspflicht zuständig!!!

Wenn er sein Kind sehen möchte um was mit ihm zu unternehmen und du stimmts dem zu... bleibt dir nix anderes übrig als zu hoffen das nix passiert.

Sollte er aber sein Kind abends nach Hause bringen und ich würde eine Alkohol-Fahne riechen, wär mein erster Gang am nächsten Tag zum Jugendamt (natürlich mit irgendwelchen Beweisen).. und dann würde der Umgang SOFORT erst mal anders geregelt werden.....

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Würde er nicht, weil das Jugendamt nichts bestimmen kann.

Du kannst den Umgang von dir aus aussetzen und musst eben eventuelle Konsequenzen tragen.

LG

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Wie will man das denn Beweisen? Ihm Blut abzapfen wenn er das Kind heim bringt?

Das einzige was man in dem Fall machen kann, wenn man bemerkt dass er betrunken Rad fährt die Polizei verständigen, denn das ist verboten. Dann gibt es auch einen Beweis, da muß er nämlich Pusten und dann ist der Führerschein erst mal weg.

LG
Sunny

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Hallo,
"Er beruft sich darauf er könnte mit dem Kind zu seinem Umgang tun was er möchte und die Mutter würde das nichts angehen. "

Genauso ist es auch. Keine Ahnung was sich einige Mütter immer anmaßen.
Er ist der Vater. Er wird schon wissen was er seinem Kind zumuten kann bzw was gut oder schlecht für sein Kind ist.

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Die Mutter weiß das im Grunde auch nicht und hält sich auch wirklich raus. Aber ist es in diesem Fall so schwer diese Frage mit JA oder NEIN zu beantworten, damit sich die Mutter keine Sorgen machen muss? Mehr interessiert hier garnicht. Du würdest Dein Kind da mitschicken? #gruebel