Finanzielle Hilfe für alleinerziehende in der Ausbildung

Hallo,

Ich beginne im Juli meine Ausbildung. Nun habe ich einen BAB Antrag (Berufausbildungsbeihilfe) beantragt. Die Dame sagte mir, dass es nur für mich berechnet wird, aber nicht für meine Tochter. Da wären andere Stellen für zuständig. Nun war ich bei der Jugendhilfe und bei der Profamilia und habe mich beraten lassen wie ich meine Tochter und mich finanziell absichern kann. Habe dabei verschiedene Informationen bekommen. Ich solle Wohngeld beantragen. Bei der Profamilia hieß es ich soll Arbeitslosengeld 2 für meine Tochter und einen Mietzuschuss beantragen. Wenn ich beim Jobcenter anrufe um zu fragen sagen die mir die wären dafür nicht zuständig..Ist hier auch eine alleinerziehende mami in der Ausbildung die mir sagen kann wie es bei ihr war? Lieben Dank im voraus ????

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Was ist denn mit dem Vater deines Kindes?

Das spielt nämlich auch eine große Rolle beim beantragen von Geldern.

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Das einige was er geleistet hat war mich zu schlagen und das Kind zu verstören. Es besteht kein Kontakt und schon länger eine Gewaltschutzanordnung. Unterhalt bekomme ich vom Jugendamt weil er nach der Schule nie arbeiten gegangen ist

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O.k. das ist nicht schön.

Zum finanziellen: es kann sein, dass dein Kind mit UHV und Kindergeld aus dem ALG II-Bedarf herausfällt und somit das Jobcenter nicht mehr zuständig ist.

Dann müsstest du tatsächlich Wohngeld für dein Kind beantragen.

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Hallo,

eigentlich müsstest du im Rahmen des BAB auch ein Art Kinder(betreuungs?)zuschuss bekommen, nicht viel, aber immerhin.

Ich würde an deiner Stelle trotzdem beim Jobcenter einen Antrag stellen. Bei dir kommt ja noch der Alleinerziehenden-Zuschuss dazu. Die rechnen dann aus und schicken dich ggfls zum Wohngeldamt.

Vielleicht ist es auch sinnvoller erst zum Wohngeldamt zu gehen, die rechnen auch aus und schicken dich dann ggfls zum Jobcenter. Von beiden würde ich mich aber auf keinen Fall einfach so abwimmeln lassen.

Viel Erfolg!
S.

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Stelle zeitgleich einen Antrag auf Alg2 ( könnte für dein Kind auch Sozialgeld oder ähnlich heißen) und einen Antrag auf Wohngeld. Durch die gleichzeitige Antragstellung läuft du nicht die Gefahr das eventuell eine Leistung zu spät beantragst und dadurch finanzielle Einbußen hast. Du wirst aber nur eine Leistung bekommen.

Ich hoffe das ihr Unterstützung und Hilfe bei der Verarbeitung der Gewalt die euch angetan wurde habt.

Freundliche Grüße

blaue-rose

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"Stelle zeitgleich einen Antrag auf Alg2 ( könnte für dein Kind auch Sozialgeld oder ähnlich heißen) und einen Antrag auf Wohngeld. Durch die gleichzeitige Antragstellung läuft du nicht die Gefahr das eventuell eine Leistung zu spät beantragst und dadurch finanzielle Einbußen hast."

Sorry, aber wann wird dieser STUSS endlich mal aussterben!

Gerade das zeitgleiche Stellen des Antrages wird PROBLEME(!!!) machen!

Sollte die eine Leistung nicht greifen resp. nicht gewährt werden können, wird man ihr, dass die andere Leistung vorrangig ist. Das Datum der Antragstellung auf die erste Leistung wirkt dann auf die andere Leistung fort!

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__28.html

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Das Problem liegt in deinem Status als Auszubildende. Da stellen sich die Jobcenter gerne dumm und wollen nicht zahlen. Auch ein beliebtes Spiel mit Studenten. Da kommt sofort ein ablehnender Bescheid, gegen den Azubis Widerspruch einlegen müssen. Irgendwo im SGB stehen Klauseln, die eine finanzielle Unterstützung zusagen. Genau weiß ich es leider nicht mehr... musst du mal schauen. Vllt. Paragraphen 25, 27 I SGB I oder II?

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Beantrage ALG II. Die sind sehr wohl für Dich und Dein Kind zuständig. nicht kreuz und quer irgendwo anrufen (am besten noch in einem "Service"center der Agentur für Arbeit, wo man Dich - weil man nicht nach allen Informationen fragt - eher abfertigen wird), sondern hingehen, Antrag ausfüllen und einreichen. Sollte sich bei der Bearbeitung ergeben, dass eher Wohngeld infrage kommt, wird man Dir das sagen.

Achso: Ich arbeite seit 2005 im Bereich SGB II und war vor etlichen Jahren alleinerziehende Auszubildende. Und auch damals war es schon so, dass man für das Kind gesondert Leistungen bekommen konnte sowie für sich den Mehrbedarf Alleinerziehung, auch wenn Azubis ansonsten auf andere Hilfen zu verweisen waren.

Und lass Dich von dem blöden Gewäsch in Sachen Kindsvater hier nicht kirre machen. So sind Weiber (das sind keine Frauen für mich) eben - stutenbissig und dumm und immer darauf bedacht, einer anderen Frau eins reinzuwürgen. Auch oder GERADE wenn die andere Frau sich daran macht, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen. Das können diese Weiber einfach nicht ab, dass ihr Steuergeld (meist ist noch nicht mal ihres, sondern das das Ernährers, weil diese Weiber allzu oft am warmen Herd hocken) Frauen wie Dir beim Weg in die Eigenständigkeit helfen soll.

Alles Gute!
o_d

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Hier bekommst du sehr viele Tipps, aber an deiner Stelle würde ich mir professionelle Hilfe holen, wo sich das Jobcenter schon einmal quer gestellt hat. Hol dir beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein und erkläre denen, dass sich anscheinend keiner für dich zuständig fühlt und du nicht weißt, was du machen sollst. Du kannst ja auch noch sagen, dass du viele verschiedene Angaben bei den Hilfsorganisationen bekommen hast und jetzt nicht genau weißt, was dir alles genau zusteht. Der Beratungshilfeschein kostet bloß 10 Euro oder so und damit kannst du zu einem Anwalt für Sozialrecht. Der kann dir erstmal Tipps geben, was für Hilfen dir alles zustehen und wenn das Jobcenter Post vom Anwalt bekommt, kümmern sie sich bestimmt darum.

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Eine telefonische (!) Auskunft nennst du "quer stellen"?

Abgesehen davon wird sie keinen Beratungshilfeschein bekommen, wenn es noch mal etwas streitgegenständliches (=noch nicht mal eine förmliche Antragstellung) gibt. Nur für Sozialberatung gibt es den nämlich nicht.

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Hallo,

ich befinde mich derzeit auch in der "ausbildung".

Bei mir gibt es keinerlei Probleme.

Wohngeld bekommst du nur wenn du vom Arbeitsamt nichts bekommst und somit aus dem "arge-bedürfnis" rausfällst.

Ich bekomme Bafög. Da ist der zuschuss zur wohnung dabei.
Vom Jugendamt bekomme ich zusätzlich die unterstützung von 70% für den Kindergarten.

Desweiteren übernimmt das Arbeitsamt aufstockend den Beitrag fürs kind von 250 euro jeden monat und die Krankenversicherung.

Mein Mindestsatz liegt bei 1557 euro jeden Monat mit 1nem Kind.

solange du die grenze nicht erreichst, was von Bundesland zu bundesland anders ist, ist die arge dafür zuständig.

30% von meinem "einkommen" dürfen sie da nicht berechnen, das hast du zusätzlich zu dem Mindestsatz für dich, wo ich dazu sagen muss .. trotz viel staatlicher hilfe, kann man problemlos leben und sich jeden monat was zur seite legen.