Arbeitsamt - das kann doch nicht sein..,,

Hallo ihr lieben, ich Dreh hier gerade durch...

Zu meiner Situation: ich bin seit Januar Alleinerziehend von 2 Kindern (fast 4 jahre und 9monate)
Mein Mann hat uns verlassen, ich bin noch bis Juni in elternzeit, einen bestehenden Arbeitsvertrag hab ich nicht, wurde während der ss nicht verlängert

So jetzt beantrage ich derzeit 2 Monate länger Elterngeld, Wechsel der Steuerklasse läuft

Heute beim Arbeitsamt angerufen und wollte mich dann schonmal Arbeitssuchend melden, da sagte die mir doch, das mir kein Geld zusteht wenn ich nicht für 15std zur Verfügung stehe....das gibts doch nicht....

Ich arbeite im schichtdienst...entweder ab 6 Uhr oder bis um 22 uhr, da ist keine Kinderbetreuung gesichert...Familie wohnt 400km weg von mir

Die denken glaub echt ich will nicht arbeiten statt zu sehen das es einfach nicht geht...

Wie macht ihr das denn alles?

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Hallo,

wenn Du nicht mindestens 15Std. arbeiten kannst, kannst Du dich aber nicht arbeitssuchend melden. Musst Du aber in unserem Sozialstaat nicht. Du und Deine Kinder werden auch ohne, dass Du arbeiten gehst finanziell ausreichend unterstützt werden. Keine Sorge. Niemand muss arbeiten...

Zunächst einmal muss dich der Vater der Kinder (Dein Ehemann) weiterhin für dich und die Kinder zahlen. Wenn das Geld nicht reicht, steht dir Wohngeld oder Arbeitslosengeld II zu. Dass Du ohne festen Arbeitsvertrag schwanger geworden bist, war Deine persönliche Entscheidung. Wie war denn Deine Planung, wenn Dein Mann dich nicht verlassen hätte? Wärest Du dann ab Juni "Hausfrau"? Hattest Du Dich schon um eine verlässliche Kinderbetreuung gekümmert? Kita ab Juni (also ab dem ersten Geburtstag)? Dann könntest Du doch wieder zumindest Teilzeit arbeiten.

Liebe Grüße Andrea

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Du hast - vermutlich - nicht verstanden, dass es einen Unterschied zwischen der Bundesagentur für Arbeit (füher: Arbeitsamt), dass SGB III-Leistungen (Arbeitslosengeld 1) auszahlt und dem Jobcenter (auch bekannt unter Hartz IV), das SGB II-Leistungen auszahlt, gibt.

Bei der Agentur für Arbeit kannst du dich während der Elternzeit arbeitssuchend melden, wenn die Elternzeit endet auch arbeitslos und dann kannst du ALG1 beantragen, sofern du die Voraussetzungen erfüllt, wird dies dann auch bewilligt, allerdings nur anteilig, sofern du dich auch nur Teilzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst. Du kannst nicht natürlich nur für die Zeit zur Verfügung stellen, in der deine Kinder betreut sind.

Wenn das ALG1 nicht ausreicht, kannst du beim Jobcenter ergänzend ALG2 (=Hartz IV) beantragen. Für die Leistung des ALG2 ist es unerheblich, in welchem Umfang du dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen kannst.

LG H. #klee

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Hallo,

ich verstehe Deinen Post nicht ganz, da Du Dir selber widersprichst.

Erst schreibst Du, dass Du keinen bestehenden Arbeitsvertrag hast, dann wiederum, dass Du im Schichtdienst arbeitest. Was denn nun?

Fakt ist, dass Du eben min. 15 Stunden / Woche zur Verfügung stehen musst und ich sehe auch keinen Grund, weshalb Du Dich darüber nun aufregst? Ist doch nicht mehr als fair denen gegenüber, die tatsächlich Arbeit suchen. Warum geht es denn nicht? Wie sollte die Betreuung nach der Elternzeit denn aussehen?

Ansonsten schließe ich mich den anderen an, Du bist nun mal nicht arbeitssuchend, sondern musst ALG II beantragen.

Liebe Grüße

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Also ich antworte mal für euch alle

Es kommt beim schreiben doch immer alles anders rüber, nun gut so ist es...

Also ich wollte nach Ende der elternzeit mit 50% in den Nachtdienst gehen, mein kleiner wäre dann von papa zur Tagesmutter gebracht und die kleine hätte ich in den kiga gebracht

Da ich ja jetzt keinen ne mehr machen kann, sondern eigentlich nur noch früh dienst, ist das Problem das ich um 6 anfangen muss und um die Uhrzeit weder Tagesmutter noch kiga in frage kommt

Mein noch Mann sieht das alles nicht so eng, er selber würde auch nicht zusehen das er auf Arbeit ne std später anfängt um die Kinder zur Betreuung zu bringen, da bekomme ich keine Unterstützung

Von daher weiß ich nicht wie ich es mit Arbeit machen soll

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Du suchst also einen Job, zu dem die Betreuungszeiten der Kinder passen, verstehe ich das richtig?

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So ganz verstehe ich es immer noch nicht. In Deinem ersten Post steht, dass Du keinen Arbeitsvertrag hast, da er in der SS ausgelaufen ist. Jetzt schreibst Du was von Diensten. Wieso, wenn Du nicht mal einen Arbeitsvertrag hast?

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Eine befreundete Krankenpflegerin wechselt sich mit dem Ex-Partner ab. Es ist ein ewiges Tauziehen, einfach nervenaufreibend. Sie arbeitet ca. 60%.

Hast du überhaupt schon die Kinderbetreuung angemeldet? Bevor die in Sack und Tüten ist, brauchst du dich beim Arbeitsamt nicht melden. Nimm es nicht persönlich, keiner von denen kennt dich und verurteilt dich dahingehend, dass du nicht arbeiten willst.

Will dich dein Mann wirklich überhaupt nicht unterstützen? Kann er dir erklären, wie du als Alleinerziehende im Schichtdienst arbeiten sollst? Hat er sich denn bisher nicht um das ältere Kind gekümmert, während du arbeiten warst?
Schlussendlich gibt es ja noch Alternativen. Vielleicht kannst du in einem anderen Bereich arbeiten. Dich weiterbilden oder eben einen Kita-freundlichen Arbeitsplatz finden.

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Hallo happy,

Vorab, ich hätte das Problem der meisten Teilnehmer wegen der Formulierung mit Schichtdienst und fehlendem Vertrag auch nicht verstanden. Man erklärt eben anders je nach dem, was die eigene Wirklichkeit ist.

Ich würde das Arbeitsamt als Chance sehen, dass sie vielleicht tatsächlich helfen können, einen Job zu finden der zu deiner Ausbildung (Krankenschwester?) passt. Kläre die Kinderbetreuung - 8 - 16h? Wenn du keinen Kita Gutschein bekommst leite das Problem ans Arbeitsamt weiter. Sag, dass du gerne in den Zeiten, in denen die Kinder betreut sind, arbeiten möchtest. Vielleicht ja auch mehr als 15 Stunden?? Und dann mal gucken, ob sich nicht ein Job auf tut.

Alles Gute!