Was steht mir an Betreuungsunterhalt zu?

Hallo Ihr Lieben,
ich bin mir nicht sicher, wieviel Betreuungsunterhalt ich eigentlich bekommen sollte. Der Kindsvater verdient etwa 2400 Euro netto. Ich bekomme zur Zeit 199 Euro Kindesunterhalt für unsere 9 Monate alte Tochter und 350 Euro Betreuungsunterhalt für mich. Diesen Unterhalt überweist er einfach so, ohne dass er von "amtlicher Seite" her berechnet wurde.
Eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass der Betreuungsunterhalt vom Jobcenter ausgerechnet werden würde. Doch von dieser Seite ist noch nichts passiert.
Momentan bin ich nicht beruftätig, da ich mit drei Kindern vollkommen ausgelastet bin.
Kann mir jemand von Euch Infos geben, bzw mir sagen, wie Ihr das mit dem Unterhalt geregelt habt.
#danke und liebe Grüße
Elisa

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Da versucht der Kindsvater dich aber kurz zu halten.
Ich würde an deiner Stelle zum Anwalt für Familienrecht gehen und mich dort beraten lassen.

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Hi ELisa also bei mir läuft es zur zeit so das ein e klage gegen den KV läuft wo mann bittet das er eine bestimmte summe zahlen soll. Und bei mir soll es die summe sein die ich zuletzt netto verdient habe. aber zahlen kann der eh nicht. lg schnecke0905

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"Hi ELisa also bei mir läuft es zur zeit so das ein e klage gegen den KV läuft, aber zahlen kann der eh nicht"


So werden also unsere Steuergelder verschwendet.#kratz

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kommt drauf an, was er für abzüge hat. mir wurde grade der betreuungsunterhalt berechnet und abziehen kann er von den 2.400 euro als erstes 5% pauschale, macht noch 2280 euro, abzüglich kindesunterhalt macht 2080 euro, abzüglich erwerbstätigenvorteil 1/7 macht 1780 euro. davon abgezogen wird der selbstbehalt, der als lediger vater der ledigen mutter gegenüber in manchen bundesländern bei 1000, in anderen bei 1.100 euro liegt. macht runde 800 euro, die er noch für dich hätte. es sei denn, er kann noch eine private krankenversicherung, rentenversicherung, fahrtkosten zur arbeit o. ä. abziehen.

ich würd mir an deiner stelle einfach einen beratungsschein beim amtsgericht holen, den letzten einkommenssteuerbescheid des kindsvaters schnappen und einfach mal vom anwalt ausrechnen lassen. schadet nichts, kostet 10 euro und die sache ist geklärt und aus der welt! rückwirkend bekommst du übrigens gar nichts, erst ab dem monat, in dem du den unterhalt per anwalt einforderst und übrigens kann er die zahlungen an dich steuerlich geltend machen.

gruß, liisa

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Hallo,

das ist ja endlich mal ne Aussage. Ich mach das Ganze noch etwas komplizierter:
Der KV von meinem Krümel ist verheiratet und hat noch 2 Kinder. Er hat ne gute Stelle und seine Frau geht auch noch halbtags arbeiten. Wie wird das angerechnet? War noch nicht beim Anwalt und möchte das auch lieber so regeln.

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dann werden vor dem 1/7 erwerbstätigenvorteil noch der unterhalt für die zwei kinder abgezogen, sind sie unter 6 wären das 2 x 199 euro, sind sie unter 12 2 x 247 und über 12 hab ich jetzt nicht im kopf. seine frau und ihr verdienst sind irrelevant, is aber möglich, dass sein selbstbehalt dadurch höher angesetzt wird.
ohne die kinder waren wir bei 800 euro, die er für dich hätte, mit den kindern bei runden 400, mit der frau und anderen abzügen, die er womöglich hat, denke ich, mit den 350 euro, die er dir zahlt, bist du absolut gut bedient.

gruß, liisa

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