Verpflegungsgeld beim Umgang und Unterhalt

Hallo an alle,

mein Problem ist etwas anders als das klassische Unterhalts Problem.

Die Eckdaten:
- Wir sind geschieden, es gab keinen Versorgungsausgleich, wir hatten beide nichts (ALG2)
- das Kind lebt bei mir
- Unterhaltsvorschuss ist ausgelaufen
- ich bin mittlerweile voll berufstätig und verdiene "recht ordentlich"
- Mein Ex Mann hat zwei kleine Jobs und kommt nichtmal auf den Selbstbehalt

Das Problem:
nach Informationen meiner Anwältin verdiene ich eventuell so viel das ich in der Lage bin ohne Probleme den Bahnunterhalt selber aufzubringen. Was zur folge hat das für meinen Ex-Mann keine erhöhte Erwerbsobliegenheit besteht / bestehen würde.

Meine Fragen vielleicht kann mir schonmal jemand helfen. Ich werde in der nächsten Woche mit meiner Anwältin sprechen aber vorher muss ich noch Dinge auf der Arbeit klären.
Bleibt der Anspruch auf Unterhalt bestehen? oder zahle ich das und er ist fein raus?

Was mich noch beschäftigt ist er bettelt bei jedem Telefonat nach Verpflegungsgeld. Seine Freunde meinten das würde er von mir bekommen (alle ALG 2). Ich hatte davon noch nichts gehört und mich schlau gemacht. Herausgefunden habe ich das es eine ALG 2 Leistung gibt für bedürftige. Demnach könnte er für die Zeit des Umgangs ALG 2 für die kleine beantragen. Aber das werde doch ich nicht auch noch zahlen müssen?

Danke fürs lesen, ich musste das irgendwie auch mal loswerden es beschäftigt mich ziemlich. Für jede Info oder Tipp bin ich dankbar.

Lieben Gruß Anorie

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Er kommt nicht mal auf den selbstbehalt, es ist recht bitter... Weißt du wie viel Geld er in etwa zur Verfügung hat? Kann er noch eure Tochter "bewirtschaften", oder es gibt dort 3 Tage lang nur Nudeln mit Ketschup beim Kerzenlicht...? Vielleicht kannst du, statt Geld, etwas zu essen mitgeben?

LG

K

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Hi,

Wie er das bisher gemacht hat kann ich nicht sagen. Ich denke er wird dann von seinen Eltern mit versorgt bzw. mein Vater ist in den Zeiten viel da.

Sein Einkommen ist mir bekannt da er meiner Anwältin Auskunft gegeben hat, kein Selbstbehalt und wird aufgestockt.

Sie ist auf Grund der Entfernung auch nur die hälftigen Ferien bei ihm. Die Fahrerei teilen wir uns er bekommt das Geld dafür auch vom Amt. Also wenn er es Schaft das bei Arge einzureichen. An mir scheitert das nicht da ich Ihm alles ausstelle bzw. Unterschreibe.

Aber soweit mir bekannt ist wird sie gut versorgt. Deswegen will er wohl auch immer Geld von mir.

Gruß Anorie

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Ja, ich verstehe.

Ich bin da so zwiegespalten... Einerseits die Faulheit (oder wasauchimmer) des Ex, andererseits das Wohl des Kindes.

Als mein Ex neulich sehr unerwartet unsere Tochter für 9 Tage übernommen hat (Dienstreise) habe ich ihm 50 Euro gegeben und ihr noch mal 20, beides für "Sonderausgaben". Er verdient auch weniger als ich, zählt aber auch fleißig Unterhalt (Mindesthöhe).

Abgesehen davon, habe ich ihm trotzdem Pest an Hals gewünscht in den letzten Jahren vor allem als er sich fast 2 Jahre nicht gekümmert hat ;-)

K

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Ich würde mir mal eine 2. Meinung einholen bzgl der Meinung Deiner Rechtsanwältin: Es würde keine höhere Erwerbsobliegenheit vorliegen, weil Du so viel verdienen würdest, um den Barunterhalt selbst zu stemmen.....

Würde ja bedeuten: Allen Alleinerziehenden, die gut bezahlte Jobs hätten, dürfte rechtlich zulässig der Unterhaltsanspruch verwehrt werden, da sie zu gut verdienen und man somit den Barunterhaltspflichtigen nicht mehr in die Tasche greifen darf.....

Das ist eine sehr heikle Aussage Deiner Rechtsanwältin!

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Es gibt ein Urteil aus dem Jahr 2011 meine ich, da wird von doppelten Einkommen geredet.
Außerdem muss berücksichtigt werden das sonnst der Staat für den Unterhalt aufkommen muss und die geben das natürlich gerne weiter. Kann ich auch nachvollziehen.

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So wie ich es aber verstehe, soll es "nur" keine "erhöhte" Erwerbsobliegenheit geben und nicht dann grundsätzlich kein Anspruch auf Unterhalt. Die "normale" Erwerbsobliegenheit und der daraus zu erzielende Unterhalt müsste dann wohl bezahlt werden.

Was stimmt etc.: keine Ahnung.

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Hallo,

du solltest dich dringend an dein Jugendamt, dort die Beistandschaft, wenden.

Was deine Anwältin erzählt, ist schräg, habe ich noch nie gehört. Natürlich ist er gesteigert unterhaltpflichtig, außer er ist krank oder alleine mit 5 Kindern oder so.

LG

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Ich habe selber im Internet recherchiert weil ich es auch nicht glauben konnte. Aber es stimmt leider. Da er nichtmal den Selbstbehalt hat wird mir alles über dem doppelten Selbstbehalt angerechnet. Sprich alles was ich Monat (Jahresdurchschnitt) über 2160 € verdiene muss er weniger zahlen. Ich finde es auch unglaublich.

Ist den die beistandschaft über haubt zuständig für mich? Kenne mich da null aus da ich mit Ämtern seid der Scheidung vor 6 Jahren nichts zu tuhen hatte. Bis auf einmalig UHV beantragen.

Das diese Konstellation selten Auftritt wird das auch der Grund sein warum sich da niemand auskennt :-(.
Selbst meine Anwältin hatte sich schlau machen müssen....

Er ist ja nicht gänzlich raus aber es wird ihm kein fiktives Einkommen angerechnet, also bleibt er nicht Zahlungsunfähig. Da die Ämter nicht zahlen wollen solange es einen anderen gibt der kann und ranzukriegen ist weigern die sich natürlich. Deswegen die Regel mit doppeltem Einkommen.

Aber danke:-D

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Das betrifft doch nur den Unterhalt für dich, aber nicht fürs Kind.

Und wenn das doch ein Einzelfall war, der für den Kindesunterhalt so vor Gericht entschieden wurde, kann es bei eurem zuständigen Gericht anders entschieden werden.

Schickst du mir mal den link? Mich interessiert das, weil ich früher bei der Beistandschaft gearbeitet habe, aber leider schon lange aus dem Beruf raus bin, es ändert sich ja immer viel.

Die Beistandschaft vertritt das Kind, da es bei dir lebt, ist es für euch zuständig. Da bin ich mir aber ganz sicher. Ich würde mich da auf jeden Fall beraten lassen, das kostet auch nichts.

LG

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Das Stichwort beim ALG II ist "temporäre Bedarfsgemeinschaft", er kann beim Jobcenter Leistungen für das Kind beantragen, für die Zeit, in der es bei ihm ist. Du musst das nicht zahlen.

Vielleicht sollte der Allerwerstes mal weniger mit Kumpels quatschen, die Müll erzählen, sondern eher mit dem Jobcenter. Dann klappt's vielleicht auch irgendwann mit einem richtigen Job.

Soweit ich weiß, bleibt die gesteigerte Erwerbsobliegenheit hinsichtlich der Kindesunterhalts immer bestehen, auch wenn du das Kind faktisch völlig allein "finanzieren" könntest. Wäre ja noch schöner, dann könnten sich ja alle Faulpelzväter auf dem Fleiß alleinerziehender Mütter ausruhen.

LG
o_d

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Hallo,

Das deckt sich mit meiner Info, zum Glück . Man glaubt ja bald an alles#augen

In der Tat wenn er die selbe Energie in die Jobsuche investieren würde dann hätte einen Job mit dem er weiter kommt.

Ich werde keinen Midestunterhalt bekommen das steht fest, was ist mit dem Anspruch? Bleibt der bei meiner Tochter oder bei mir, ich gehe ja dann in Vorleistung.
Am liebsten wäre mir das der Anspruch bei meiner Tochter bleibt.

Gruß

Anorie

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Der Anspruch bleibt. Ich verdiene seit einigen Jahren auch besser als der Kindsvater und der Unterschied fiel erst ins Gewicht, als mein Sohn 18 wurde und ich auch barunterhaltspflichtig ihm gegenüber wurde.

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