Wenn Kindesunterhalt plötzlich ausbleibt...!!

Ich hätte mal eine Frage für eine Freundin.

Sie ist alleinerziehend mit einer 15-jährigen Tochter. Ist alles bissel schwierig...das Mädel hat Diabetes und Zöliakie..was ziemlich kostenintensiv bei der entsprechenden Ernährung ist.

Nun hat ihr Kindesvater gestern überraschend angekündigt, dass er ab demnächst..#kratz..keinen Unterhalt mehr zu zahlen gedenkt, er hätte wohl geschäftliche Schwierigkeiten.

Na ja, ich hab ihr erstmal geraten, sich zu beruhigen und mal abzuwarten...weil so einfach, wie der Herr sich das vorstellt geht das ja wohl nicht. Er hat ein Boot und ein Haus...und lebt auf recht großem Fuß....aber bei Schwierigkeiten sofort den Unterhalt kürzen...anstatt vielleicht mal dran zu denken, das Boot los zu werden.
Nun gut...sei´s drum...ist ja klar, dass des so nicht geht.

Nun aber mal die Frage....welche Schritte muss sie unternehmen, falls er wirklich...wenn vielleicht auch nur vorübergehend...die Zahlung einstellt. Ehe dann vielleicht Jugendamt oder Gerichte zum Zuge kommen, kann ja bissel Zeit vergehen. Zeit, die von meiner Freundin ja finanziell erstmal überbrückt werden müßte.

Sie hat zwar einen Job...verdient ca. 1100 Euro netto. Für ergänzendes ALG II ist das wohl zu viel. Aber sie hat wegen der teueren Ernährung ihrer Tochter ja auch recht hohe Ausgaben...Außerdem wäre für ALG II wohl auch ihre Wohnung viel zu groß. Spielt das auch eine Rolle bei ergänzendem ALG II?

Also, wer kann hier einen Rat geben, was im schlimmsten Falle von ihr unternommen werden muss.

Vielleicht kommt es ja nicht soweit...aber gute Vorbereitung ist eben die halbe Miete...#freu

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hallo!!
ich würde an ihrer stelle erstmal zum jugendamt gehen die würden normalerweise alles weiter was notwendig selber machen also denke mal vater anschreiben und derzeitiges vermögen oder verdienstbescheinigung verlangen uns wenn er eigendlich noch zahlen kann werden die es auch einfordern ansonsten denke ich mal würd das schon vors gericht gehen! aber das kann natürlich ne weile dauern aber vielleicht bekommt sie ja was von der unterhaltsvorschußkasse b is dahin!


Gruß Bianca

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hallo,

also sie sollte sich (falls nach 15 Jahren nicht vorhanden) einen Unterhaltstitel besorgen und Beistandschaft beantragen beim Jugendamt.

Soweit ich weiß, ist das JA aber nicht mehr zum Unterhaltsvorschuß verpflichtet, da sie
über 12 ist. Allerdings gibt es die Regelung max. 6 Jahre lang UHV aber das kriegt sie genau gesagt beim JA erklärt.

Ansonsten bleibt ihr nur der Gang über den Rechtsanwalt...

Falls er Selbstständig ist, wird ihm sein Steuerberate genau erklären, wie er sich vor Unterhalt drücken kann und dann guckt sie in die Röhre.

Wirklich was manche Männer sich rausnehmen. Es ist dohc wirklich eine Frage der Ehre, an sein eigenes Kind Geld zu zahlen...

Alles gute dem Kind...
ania

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Also einen Unterhaltstitel hat sie. Beistandschaft vom Jugendamt auch.
Unterhaltsvorschuss wird es wohl nicht geben...dafür ist die Tochter sicher zu alt.

Es ist wohl so, dass er schon viele Jahre lang die mit der Angabe seines Einkommens trickst. Obwohl er gut lebt, scheint es immer so, als würde der arme Mann kaum was verdienen...ich bin da zu unwissend...meine Freundin selber weiß da mehr. Merkwürdige Machenschaften laufen da in seiner Firma.

In ihrer ersten Wut, verkündete meine Freundin, sie hätte mal Lust ihm eine Steuerprüfung aufzuhalsen. Aber wie gesagt, da muss ich mich mit Wertungen und Urteilen zurückhalten...da weiß ich viel zu wenig drüber.

Vielleicht wäre ein rechtzeitiger Gang zum Jugendamt wirklich das Beste.

Oder erstmal abwarten und Tee trinken?

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Abwarten und Tee trinken. Aber nur dann, wenn es sich beim Unterhaltstitel um eine vollstreckbare Ausfertigung handelt.

Dann kann sie, wenn weniger oder nicht gezahlt wird direkt die Vollstreckung betreiben.

Ob ein Boot den Unterhalt erhöht, weiß ich nicht, aber es ist mit Sicherheit pfändbar.

Etwas anderes ist es natürlich, wenn der KV die Änderung des Unterhaltstitels anstrebt, i.d.R. per Gericht. Das ist sein Recht, wenn sich das Einkommen verändert.

Gruß
der kwer_