Umgang erzwingen

Wir haben seit November letzten Jahres den richterlichen Beschluß zum umgang.bei uns war das sehr kompliziert. Ich wußte von der Schwangerschaft erst 2.5monate nach der Trennung,hatte seit dem 6.Monat einen festen Partner der natürlich der Papa für den kleinen ist.den kv interessierte die Schwangerschaft nie.erst ein halbes Jahr später wollte er den test und da er dann zahlte auxh Kontakt.über Gericht bekam er betreuten Umgang den wir 1x in der Woche wahr nahmen.nach dieser Zeit bot ich ihm an zu uns zu kommen und ihn spazieren zu fahren etc....Er wollte ihn aber immer schon mit nehmen.ging sowieso nicht weil ich 1.5jahre gestillt habe.sei Dez. Dann neuer Umgang der im November. Gerichtlich festgelegt wurde.3 Monate 5h an einem we tag.danach 8h. Seit Juni diesen Jahres alle 2 Wochen an beiden Tagen 8h ohne übernachtung. Der kleine ließ immer alles "über sich ergehen". Freute sich nie wenn er kam und war froh als er weg war.aber nun ist er fast 3 Jahre und er schmeißt ihm die Tür vor der Nase zu,schreit,ruft immer wieder er will da nicht hin,der Onkel (ja der Onkel!!!) Haut ihm auf den poppig,er Haut ihn ins Gesicht. Der kleine wird von mir und meinem Partner oft bis zu 1h überredet mitzufahren. Wir versuchen den kleinen immer zu locken und müssen ihn oft anlügen damit er überhaupt in Richtung seines Autos geht.er wurde auch schon derart gezwungen dass er in den kindersitz "gepresst" wurde unter Tränen und "mama"schreien. Es wird immer schlimmer. Er zeigt bereits psychische Veränderungen. Hat Ängste und Schlafstörungen. Und das mit fast 3 Jahren. Also ja Dank den netten Gesetzen kann ein kind zum umgang gezwungen werden. Wo ist da der kinderSchutz. Ich habe bereits einen älteren Sohn (8) der zur damaligen Zeit oft miterleben konnte wie cholerisch dieser Mann ist.er rastet aus,schlägt,beleidigt und wirft mit Gegenstände an uns (Klamotten,Kalender..Was Grad greifbar war)

Das alles ist für mich seelische Grausamkeit. Obwohl wir immer positiv auf den jungen eingeredet haben.eine zeit lang dachte ich es klappt alles,es wird gaaaanz langsam eine Bindung aufgebaut. Aber umso älter das Kind wird umso mehr Streikt er. Er Sagt ysxhon oft "böse mama gehst weg". Also eindeutige verlustängste und sowas prägt einen Menschen ein Leben lang.mit meinem großen war ich damals (hochschwanger) noch zur psychologisch betreuten kur.

Wo ist das Recht der kinder?!?! Tierschutz gibt es im Gesetz....Und Kinderschutz? Der kv hat z.b. Große Hunde...Vor denen hat er Angst. Neuerdings läuft er in unserem Garten und sucht "hunde-AA" (wir haben gar keine hunde)

Der kleine hat inzwischen eine Überweisung zum Psychologen. Und der kv droht schon wieder mit Anwalt weil das Kind nicht will.
SORRY FÜR DEN LANGEN TEXT WAR NÖTIG

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Oh mein Gott wie schlimm :( dein Armer Sohn. Vielleicht kann der Psychologe eine Empfehlung fürs Gericht aussprechen das dein Sohn nicht mehr muss? Ich würde nen Anwalt holen und versuchen das durchzusetzen.

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habe ich es richtig verstanden, dass der kleine erzählt, dass er gehauen wird, wenn er beim papa ist??? und er muss offensichtlich hundekot aufsammeln?

ganz ehrlich, der bekäme mein kind nicht mehr zu sehen! da würde ich es echt drauf ankommen lassen. soll er seinen umgang doch einklagen. er wird schon merken, dass gerichte es nicht so toll finden, wenn kinder misshandelt werden!!!!

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Wenn ein Kind jetzt beim Vater Umgang hätte und erzählen würde, es würde bei der Mutter gehauen und müsste Hundekot aufsammeln, sollte der Vater es dann auch nicht mehr zur Mutter lassen?

Das wäre tatsächlich deine Meinung?

Versuchen den Sachverhalt aufzuklären ist nicht notwendig?

Sollte man die Mutter nicht mit den Vorwürfen konfrontieren und die Möglichkeit zur Stellungnahme geben?

Und was ist wenn, die Mutter tatsächlich auf den (am Ende mit Windeln gepolsterten Hintern gehauen hat). Sollte der Vater mit deinem Segen sofort das Kind nicht mehr zur Mutter lassen? Oder sollte man nicht auch dann versuchen die Umstände zu klären? Einmal, mehrmals, welche situation war der Grund.. etc.) Alles egal?

Oder unterstellt das mit dem Hundekot war richtig? Auch hier alle Umstände egal. Keine aufklärung nötig? Irrelevant, ob mit Tüte und Schutz oder mit der blanken Hand? Ob das Kind den Hund führte oder nicht?

Ich persönlich würde also erstmal versuchen aufzuklären, ob die Mutter tatsächlich das getan hat was ihr vorgewworfen wird. Falls ja, wprde ich die Umstände klären warum, wieso und weshalb und die Gefahr der Wiederholung einschätzen.

Bei dir wäre das Kind allein aufgrund seiner Aussage schon der Mutter (oder Vater, ist ja egal oder) "weggenommen" worden.

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naja ein bisschen urteilsvermögen schreibe ich der te schon zu...

beim hauen sind popo UND gesicht offenbar schon vorgekommen... also kein einzelfall oder ein FÄLSCHLICHERWEISE verharmloster klaps auf den windelpopo! DIE HAND GEGEN DAS KIND ERHEBEN GEHT GAR NICHT!

zudem ist bekannt, das das große kind früher schon zeuge von ausrastern war. ich bezweifle das der mann sich jetzt besser im griff hat. und ja, auch solche ausraster sollte ein kind nicht erleben, mit und ohne handgreiflichkeiten!

und das kind wehrt sich mit händen und füßen gegen den kontakt. das wird nicht von ungefähr kommen!

die sache mit dem hundekot. ja, ich bin der meinung, dass ein dreijähriger damit nichts zu tun haben sollte. egal ob alleine, begleitet, mit oder ohne hund, mit oder ohne handschutz!

und ja, meine ansichten gelten auch andersrum! wenn die mutter schlägt und allgemein ungut für das kind ist, sollte das kind nicht bei ihr sein müssen!

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Und Du glaubst wirklich das Du an dieser Entwicklung unschuldig bist?
Umgang über das Gericht einklagen?

"Wo ist das Recht der kinder?!?! Tierschutz gibt es im Gesetz....Und Kinderschutz"

Wo was denn das Recht Deines Kindes auf einen normalen Umgang mit seinem Vater?
Bei Gericht einklagen?
Betreuter Umgang?

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Sie ist mitschuldig, dass der Vater so mit dem Kind umgeht???
#kratz#kratz#kratz

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Ich kann mir nicht vorstellen das Du nicht intelligent genug bist meine Antwort im gesamten Kontext zu erfassen.

Vielleicht habe ich mich aber auch getäuscht...

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Hi,

im Moment bist Du ja diejenige, die ihn zwingt. Würde ich schlicht nicht. Ich würde ihn auch nicht anlügen. Allerdings würde ich mir auch ne andere innere Haltung zulegen als Deine. Ich denke, die hat großen und negativen Einfluss auf die Situation.
Seid Ihr noch beim Jugendamt wegen des Umgangs? Was wird denn von dort geraten?

Viele Grüße

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Wenn das Kind jetzt beim Vater Umgang hat und nicht mehr zur Mutter wollte (so Fälle gibt es ja auch). Sollte man da auch auf Zwang verzichten?

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Ja. Ob Du es glaubst oder nicht. Ich halte Zwang immer für abträglich. Zwang eskaliert solche Situationen nur und niemand wird sterben, weil auf so einen Zwerg Rücksicht genommen wird. Das Problem entsteht ja meist erst deshalb, weil die Kinder eine völlige innere Fehlhaltung Ihrer Eltern erleben, die auf kaputteste Art und Weise in einander verkeilt sind, und versuchen dieser Anforderung gerecht zu werden.

Im übrigen, finde ich Deine ewige Nachfrage, ob die Meinung, die man hier vertritt auch im geschlechtliche umgekehrten Fall gilt, unsäglich nervtötend. Du glaubst doch nicht, dass Du irgendeinem durch den rüden Versuch ihm oder ihr den Spiegel vor zu halten, die Borniertheit austreiben kannst. Ich glaube eher, dass Du durch Deine eigene überhebliche Aussenwirkung nur zu oft das Gegenteil erreichst. Es gibt dazu einen schönen Spruch: die Extreme berühren sich.

Viele Grüße

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Was hat denn der Vater dazu gesagt, dass er Euer Kind geschlagen und Hundekot aufsammeln haben soll?

Welche Situation hat Euer Kind denn angegeben, die dazu geführt haben sollen?

Das ist doch sicher das Erste was du getan hast um die Vorwürfe aufzuklären.

"Also ja Dank den netten Gesetzen kann ein kind zum umgang gezwungen werden. Wo ist da der kinderSchutz."

Der Satz bereitet mir etwas Probleme.

Angenommen Euer Kind hätte Umgang beim Vater und möchte nicht mehr zurück zu dir.

Sollte es da auch nicht dazu gezwungen werden?

Oder sollte der Vater aufgrund dieser Gesetze nicht dazu gewungen werden, dies anzurufen um zu klären, ob das Kind tatsächlich nicht zu dir zurück muss.

Und jetzt musst du halt gerichtlich klären lassen, dass er es nicht mehr bekommen soll.

P.S.

Den Umgang musste er ja gerichtlich einklagen. Welchen Umgang hattest du den eingeräumt und welchen Umgang hat er denn versucht einzuklagen?

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Hallo Bienchen, ähnliche Situation musste ich leider auch erleben. Mir tat es doppelt weh, weil der Kindsvater gewalttätig ist und mich damals vor der Trennung fast totgeschlagen hat, der Richter aber meinte "Nur weil er seine Frau schlägt, heißt das ja noch lange nicht, dass er auch sein Kind schlägt" (tja, 3 Jahre später wars dann soweit - aber das ist eine andere Geschichte).

Mittlerweile ist mein Großer 7. Ich fördere den Umgang nach wie vor, allerdings nur in kalren Grenzen - Tritt noch einmal Gewalt auf, wird der Umgang sofort ausgesetzt, diesmal dann nicht nur vorübergehend. Er hat sich verpflichten müssen, mit der Erziehungsberatung an seinem Konfliktlöseverhalten zu arbeiten. Aber: Das war ein langer, langer Weg. Beim Kinderpsychologen ist mein Großer seit er 4 ist, wir hatten Familienhilfe beantragt (eine tolle Stütze!), waren in der Erziehungsberatung, hatten begleiteten Umgang, psychologische Gutachten, tausendundeins Jugendamtsgespräche und vieles, vieles mehr.

Letztlich hilft nur eins: Dem Kind gegenüber fair und klar bleiben. Umgang mit beiden Elternteilen ist zunächst wichtig und umso mehr dein Kind sieht, dass du den Umgang befürwortest und eine klare Linie von dir vorgegeben bekommt, umso besser kann es sich darauf einlassen. Fachkräfte können dich darin unterstützen, dir eine entsprechende innere Haltung anzueignen.

AAAAABER: das ganze hat auch Grenzen. Gibt es z.B. tatsächlich Schläge, solltest du sofort das Jugendamt informieren und in Absprache den Umgang einstweilig aussetzen, denn Gewalt gegen Kinder darf nicht geduldet werden, auch hier musst du eine klare Linie fahren. Das Gericht wird dir keine Strafe aufbrummen, wenn du begründet und in Absprache mit dem JA handelst (aus Erfahrung), schließlich ist es deine Verantwortung, deinem Kind gegenüber verantwortungsbewusst aufzutreten und es im Notfall auch vor körperlicher Gewalt zu schützen. Im Normalfall gibt es zeitnah einen Gerichtstermin, an dem erörtert wird, wie mit der SItuation in Zukunft umgegangen werden soll. Mit seelischen Schäden ist das schwieriger, schon weil sie nicht ursächlich nachweisbar sind, letztlich trägt immer beides (sowohl die angespannte Mutter, als auch der angespannte Vater) zum Unwohlsein des Kindes bei.

Aktuell starten wir mit Hilfe der EZB den vermutlich letzten Versuch, die Vater-Sohn-Beziehung zu retten.Ich bemühe mich redlich, versuche auch dem Vater entsprechend beratend zur Seite zu stehen (was mir nach unserer Vorgeschichte wahrhaft nicht leicht fällt), dennoch wird es immer schlimmer, weil der Kindsvater leider immer noch nicht begriffen hat, dass auch er etwas an seinem Verhalten ändern muss, damit sein Sohn sichauf ihn einlassen kann (so ist es z.B. nicht hilfreich, seinem Kind Null Regeln vorzugeben, ihn im Gegenzug aber mit übelsten Schimpfwörtern zu beleidigen, wenn er einem grad mal gegen den Strich geht...). Jetzt hat mein Sohn angekündig, dass er wegläuft, wenn er nächstes Mal wieder zu seinem Vater muss. Ich habe ihn dringlich gebeten, dass sein zu lassen und auch bereits mit der EZB darüber gesprochen, wie ich am besten positiv auf ihn einwirken kann - die Beraterin hat mir geduldig zugehört, meinte dann nur: "Sie haben schon mehr getan, als man erwarten kann. Wenn der Vater nicht in der Lage ist, jetzt endlich eine Beziehung zu seinem Sohn aufzubauen, wird es vermutlich einfach darauf herauslaufen, dass es nicht mehr lange Umgang geben wird."

Puh, das ist jetzt vor lauter Beispielen ganz schön lang geworden. Letztlich ist es aber ganz einfach so, dass es deine Pflicht ist, dich selbst soweit zu kontrollieren, dass du deinem Kind guten Gewissens sagen kannst, dass de Umgang als solcher nichts schlimmes ist. Zugleich musst du dir aber bewusst sein, dass du als Mutter die Pflicht hast, dein Kind vor körperlicher Gewalt zu schützen - egal, durch wen sie ausgeübt wird. Der Weg zum Kinderpsychologen ist ein erster Schritt. Geh weiter, vernetze dich, nutze die verschiedenen Hilfsangebote, frag hier unbedingt auch am Jugendamt nach, welche Möglichkeiten es gibt, um euch als Familie in dieser Krisensituation zu unterstützen - denn wie du schon sagst: Sowas belastet langfristig. Also lasst euch helfen, da ist keine Schande dabei!

Ich wünsch euch, dass sich alles zum besten wendet!