Mutter zahlt keinen Unterhalt

Hallo zusammen,

folgende Situation:

Der 7jährige Sohn lebt seit kurz nach der Geburt bei seinem Vater. Die Eltern haben sich damals getrennt, sie wohnt einige 100 km weit weg und hat den Jungen vielleicht einmal im Jahr für ein paar Tage bei sich (nicht weil sie nicht öfter darf, sondern weil sie sich einfach nicht kümmert). Sie schickt eine Kleinigkeit zum Geburtstag und zu Weihnachten, meldet sich aber sonst nicht und beteiligt sich auch an nichts.

Bis vor kurzem wurde der Unterhaltsvorschuss bezahlt. Das ist nun vorbei. Die Mutter sagt, dass sie keinen Unterhalt zahlen kann, da ihr Verdienst unter dem Selbstbehalt liegt. Allerdings wohnt sie mit ihrem Partner (ich bin mir grad nicht sicher, ob sie verheiratet sind) und ihren zwei anderen Kindern in einem Haus, beide haben ein Auto etc.

Ist die Mutter in diesem Fall tatsächlich völlig außen vor oder wird ggf. der aktuelle Partner (evtl. Ehemann) wegen einer eheähnlichen Gemeinschaft berücksichtigt?

Viele Grüße

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Hallo,

das Unterhaltsrecht unterscheidet nicht zwischen KM und KV.

Der Elternteil bei dem das Kind nicht lebt ist barunterhaltspflichtig.

Ob die KM leistungsfähig ist oder nicht, kann hier niemand beurteilen.

Der KV soll sich ans Jugendamt wenden und eine Beistandschaft einrichten, diese erwirken einen Titel und vollstrecken sofern möglich.

Falls das JA für die Tonne ist (kommt leider oft genug vor) muss das ein Anwalt machen, der kostet dann natürlich entsprechend.

Der aktuelle Partner der KM hat mit dem Kindesunterhalt überhaupt nichts zu tun.

Gruß K.

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Hallo.
Das ist so nicht ganz richtig.
Der aktuelle Partner der KM spielt insofern mit rein, dass bei entsprechender finanzieller Lage , zumindest ihr Selbstbehalt durch ein Gericht gesenkt werden kann. Wenn sie nicht arbeitet und die Kinder versorgt oder nur geringfügig oder ä. ihr Partner allerdings sehr gut verdient, kann im Falle einer Ehegemeinschaft auch sein Einkommen für den Unterhalt mit herangezogen werden. Weil dann von einem fiktiven Ehegattenunterhalt ausgegangen werden kann. Hierzu muss allerdings ebenfalls ein Gericht bemüht werden.

LG

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Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung mit Strafantrag!

Ich würde eine Anwältin damit beauftragen.

Gruß

Manavgat

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Eine erfolgreiche Anzeige nach § 170 StGB setzt Vorsatz beim Pflichtigen voraus - warum also immer wieder der gleiche pauschale Ratschlag ?

aber Hauptsache die Justiz beschäftigen und den oder die RA mit frischen Geld versorgen .....

bevor immer wieder der gleiche Unsinn gepostet wird, vielleicht erstmal die Details klären

....

Kassler

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Hallo,

die Mutter meiner Stiefkinder zahlt auch nicht.

Allerdings ist es anders als bei euch: in ihrem Haushalt (mit neuem Partner) leben keine Kinder mehr. Sie arbeitet Teilzeit und offiziell nur so viel, dass sie nix zahlen braucht. Sie ist der Meinung, dass die Unterhaltspflicht nur für Männer gilt, nicht für Frauen. Umgang findet höchst unregelmäßig statt - vielleicht 5-6Besuche im Jahr.
Die Frage ist, in wieweit sie mit zwei Kindern arbeiten gehen kann.

Wir hatten eine Beistandschaft beim JA. Das hat rein gar nichts gebracht. Der Sachbearbeiter war regelrecht empört, dass mein Mann nun Unterhaltsklage eingereicht hat.

Da muss Dein Partner wohl eher einen Anwalt nehmen.

Grüße
hundkatze.maus

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Danke für deine Antwort. Die Ansicht, dass die Unterhaltspflicht nur für Männer gilt, ist ja auch extremst frech #aerger So sieht sie das zum Glück nicht, redet sich aber halt raus, dass sie kein Geld hätte...

Die 2 Kinder, die bei ihr leben, sind im Schulalter. Dadurch kann sie mind. Teilzeit arbeiten. Macht sie auch und verdient damit um die 1000 € monatlich.