Schwanger und bald alleinerziehend,was beantragen?

Hallo Ihr Lieben, ich bin im 6. Monat schwanger und habe mich von meinem Partner aufgrund gravierender Umstände trennen müssen. Was sollte man wann beantragen und gibt es für alleinerziehénde andere Formulare oder nur die wo beide immer unterschreiben müssen? Denn mit dem zukünftigen Vater des Kindes ist nicht zu reden und Ihn interessiert das Kind auch nicht. Wer kennt sich hier aus?

Ich habe gehört das man am besten in die Steuerklasse 2 wechseln sollte? Wann kann man das beantragen? Erst wenn das Kind geboren ist?
Welche FInanziellen Stützen gibt es?

Ich danke schonmal von Herzen

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Hallo,

zur Zeit arbeitest Du und kannst Doch selber versorgen? Mutterschutzgeld von der Krankenkasse bekommst Du und anschliessend Elterngeld. Da Ihr nicht verheiratet seid unterschreibst Du das alleine. Und nach einem Jahr gehst Du wieder arbeiten - fertig. Wozu staatliche Unterstützung?

Liebe Grüße Andrea

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Hallo!

Bei der Caritas oder der AWO kannst du finanzielle Unterstützung zur Erstaustattung beantragen, ich glaube, das geht ab der 23. Schwangerschaftswoche (aber da bin ich mir nicht sicher).

Ansonsten solltest du eine Beistandschaft beim Jugendamt für das Kind einrichten, diese erledigt das dann mit dem Unterhalt.

Tja ansonsten musst du dich um die Anträge für das Mutterschaftsgeld, Kindergeld und Elterngeld kümmern.

Bis zu einer gewissen Einkommensgrenze kannst du wohl auch Wohngeld und erweitertes Kindergeld beantragen, aber da musst du bei der Wohngeldstelle nachfragen!

LG.

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Hallo

Ich finde das sind zuwenig Informationen von Dir

Arbeitest Du?
Dein Einkommen?
Einkommen vom Vater des Kindes?

Der Vater des Kindes ist erstmal dem Kind und dann Dir gegenüber unterhaltverpfichtet.

Dann ist es ein Unterschied wenn du arbeitest ob Du 900 € verdienst oder 2500 €

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Erst einmal zählt natürlich dein Einkommen, später Mutterschaftsgeld und Elterngeld. Kindergeld für das Baby. Dann ist der Vater natürlich unterhaltspflichtig - nicht nur dem Kind gegenüber, sondern auch dir. Da ist es völlig egal, ob ihn das Kind nicht interessiert.
Erst wenn du damit noch immer unter dem Existenzminimum bist, gibt es staatliche Hilfen. Der erste Anlaufpunkt ist aber immer der Vater des Kindes. Hat er denn die Vaterschaft schon anerkannt?

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Hallo,

du könntest dich bereits jetzt nach einer Betreuungseinrichtung/ Tagesmutter umsehen. Sicher kannst du dir schon verschiedene Einrichtungen ansehen und die Aufnahmeanträge ausfüllen. Abgeben natürlich erst, wenn das Kind geboren ist.

Für die Finanzierung der Erstausstattung seid ihr beide zuständig. Die bekommst du gebraucht für kleines Geld.

Richte eine Beistandschaft beim Jugendamt ein. Die unterstützen dich auch in Sachen Unterhalt. Das kannst du alles schon vor der Geburt anschieben.

Viele Grüße

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Guten morgen. Also vor 7 Jahren war ich in deiner Situation. Arbeitest du? Je nach dem wie "wenig" du verdienst kannst du bei der Caritas erstaustattung beantragen. Das geht auch beim jobcenter falls du auf die angewiesen bist. Dann wirst du elterngeld beantragen, Kindergeld und wenn du jobcenter abhängig bist auch Kinderzuschlag. Dann empfehle ich dir beim Jugendamt die beistandschaft zu beantragen. Kosten hast du dadurch keine. Die kümmern sich um den Unterhalt und evtl Unterhaltsvorschuss wenn er nicht zahlen kann. Die beistandschaft ist quasi der Anwalt deines Kindes.

Du wirst nach der Geburt das alleinige sorgerecht haben, es sei denn ihr seit verheiratet oder du teilst es freiwillig mit ihm. Da kannst du vom Jugendamt ein dementsprechendes Formular bekommen. Mit dem alleinigen sorgerecht brauchst du keine Unterschrift von ihm.
Und mit der Lohnsteuerklasse 2 musste ich beim Finanzamt anrufen und die haben es von 1 auf 2 geändert. Von alleine machen die das nicht. Das geht erst wenn das Kind geboren ist.

Ich hoffe ich konnte dir helfen

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Was ich damals beantragt habe:

Elterngeld
Kindergeld
Kinderzuschlag
bei Zahlungsproblemen des Erzeugers gibt es noch Unterhaltsvorschuß
Steuerklasse 2 gibts mit vollem Kinderfreibetrag nach der Geburt/Elternzeit

Bei allen Fragen konnte ich jederzeit beim Jugendamt nachfragen.
Ein Kontakt mit Profamilia war für mich sehr frustran, da ich dort keine Antworten bekam.
Mit dem ALLEINSORGE-NACHWEISS brauchst du für kein Formular die Unterschrift des Erzeugers.
Von diesem und der Geburtsurkunde kannst du gleich empfundene 100 Kopien machen, da du sie für alles und jeden brauchst.

Du kannst mich gerne kontaktieren, wenn du Fragen hast.

Viele Grüße und alles alles Liebe.
ANTJE