Verheirat aber Allein erziehend! Unterhaltvorschuss von Jugendamt

Hallo liebe Leute,

ich habe Frage an euch..

Und zwar habe ich von mein Ex Mann eine Tochter, er kann kein Unterhalt zahlen weil er nicht arbeitet statt desen bekomme ich von Jugendamt Unterhaltvorschuss.

Janur 2016 habe ich jetzt wieder geheiratet mit meinem Freund. Wir leben aber getrennt weil er im Ausland lebt und nach Deutschland nicht kommen kann weil er keinen Visum bekommt.

Man bekommt ja 2 mal im Jahr Formular zum aus wegen Unterhaltsvorschuss und da habe ich auch geschrieben das ich verheirat bin seit Januar aber getrennt lebe. Und heute bekamm ich einen Brief von Jugendamt das ich kein Unterhalt mehr von dene bekommen werde weil ich verheirat bin und dazu möchten die Rückforderung der Unterhaltsvorschussleistungen von Januar bis Mai 2016.

Meine Frage an euch ist, 1. Warum muss ich eine Rückforderung zurück bezahlen wenn ich nicht mal mit mein jetzigen Mann zusammen lebe? Bin ja immer noch eine alleinerziehende Mutter.
2. Und was hat meine Tochter mit mein jetzigen Mann zu tun? Ist ja nicht seine Tochter sondern von mein EX Mann.
3. Kann ich Wiederspruch einlegen? Oder soll ich gleich zum Anwalt gehen? Hoffentlich könnt ihr mir ein paar Tips geben.

Sorry ist lang geworden

L.g. Selaa

1

Ich gehe davon aus, dass du nicht im Sinne des Gesetzes als Getrenntlebend gilst.

Man kann in einer Wohnung zusammenleben und trotzdem i.S. des Gesetzes als getrennt lebend gelten. Und umgekehrt räumlich getrennt leben aber nicht i.S. des Gesetzes getrennt leben.

Die Behörde geht wohl davon aus, dass du nicht i.S. v. 1567 BGB getrennt lebst. Du willst ja eine häusliche Gemeinschaft herstellen, wenn er das Visum erhält, du kannst nur nicht.

Man heiratet ja regelmäßig nicht um im Sinne des Gesetzes getrennt leben zu wollen (also auch Trennung von Bett und Tisch).

Wer getrennt lebt hat mit dem anderen Partner regelmäßig "abgeschlossen". BEi dir ist das Gegenteil der Fall.

Ich mutmaße aber nur nach dem Gesetzestext.

P.S.

Persönlich halte ich ja die Reihenfolge vollkommen verkehrt. Man sollte m.E. erst heiraten, wenn der Partner mit einem "Heiratsvisum" im Land ist.

§ 1567
Getrenntleben

(1) Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben.

UVG (Auszug)
(1) Anspruch auf Unterhaltsvorschuss oder -ausfallleistung nach diesem Gesetz (Unterhaltsleistung) hat, wer

1. das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
2. im Geltungsbereich dieses Gesetzes bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt, und
3. nicht oder nicht regelmäßig a) Unterhalt von dem anderen Elternteil oder, b) wenn dieser oder ein Stiefelternteil gestorben ist, Waisenbezüge mindestens in der in § 2 Abs. 1 und 2 bezeichneten Höhe erhält.

(2) Ein Elternteil, bei dem das Kind lebt, gilt als dauernd getrennt lebend im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2, wenn im Verhältnis zum Ehegatten oder Lebenspartner ein Getrenntleben im Sinne des § 1567 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorliegt oder wenn sein Ehegatte oder Lebenspartner wegen Krankheit oder Behinderung oder auf Grund gerichtlicher Anordnung für voraussichtlich wenigstens sechs Monate in einer Anstalt untergebracht ist.

2

Stimmt schon was sie da geschrieben haben. Aber ich war vor der Ehe schwanger und deswegen habe ich mit mein Mann geheiratet. Bin jetzt in der 35SSw.

So leicht ist es nicht nach Deutschland zu kommen. Nein hier geht es nur darum " Mein Mann hat weder in Deutschland aufenhalt,noch lebt er mit mir zusammen noch kann er auch nicht so leicht nach Deutschland kommen weil ich nicht mal arbeite und jetzt sowieso im Mutterschutz bin.Bei so nem Situation kann man doch vielleicht was machen?

L.g. Selaa

3

(1) Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht

Es besteht keine häusliche Gemeinschaft. Wie denn wenn er nicht mal Aufenthalt in Deutschland hat :-)

Am besten ist das ich vielleicht doch zum Anwalt gehe.

weiteren Kommentar laden
4

Hallo, das ist kein gewöhnlicher Fall, da würde ich schon Widerspruch einlegen. LG

5

Das meine ich ja auch. Hast Recht am besten Wiederspruch einlegen und dann noch zum Anwalt gehen. Danke dir

6

Hallo,

auch wenn die Antwort der Rechtsanwältin aus 2008 ist, scheint es immer noch zu passen:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Unterhaltsvorschuss-bei-Ehe---f42954.html

Die Entscheidung des Jugendamtes ist offenbar richtig, denn der Rechtsbegriff des "Getrenntlebens" bezieht sich nicht auf die häusliche Situation, sondern auf den Status der Beziehung. Für den UVH wäre es also besser gewesen, in der aktuellen Situation nicht zu heiraten.

7

Hallo,

du hast geheiratet und willst an der Ehe festhalten, dass setze ich jetzt mal voraus. Daher ist es korrekt, dass der Unterhaltsvorschuss zurück gefordert wird. Du und dein Mann seit einfach nur räumlich getrennt, nicht getrennt lebend. Somit besteht kein Anspruch mehr seit der Heirat. Ich gehe mal davon aus, dass euer Ziel es ist, zusammen zu leben.

Die Konstellation, verheiratet und "nur" räumlich getrennt lebend ist heute nicht mehr ungewöhnlich. Wenn ausschließlich das nicht räumliche zusammen wohnen, einen Anspruch ergeben würde, hätte ja auch alle Familien, die aus beruflichen Gründen z.b. in Hamburg und München wohnen würden, Anspruch. Wenn der familienferne Elternteil auch noch Geringverdiener ist, müsste der UV ja noch nicht mal zurück gezahlt werden.

Solltest du Sozialleistungen (Alg2, Grundsicherung) beziehen, ändert sich allerdings eh nichts für dich. Da wird dann der Unterhaltsvorschuss nicht mehr angerechnet und du hast die gleiche Summe wie vorher zur Verfügung.

Ich hoffe, ihr hattet wenigstens eine schöne Hochzeit.

8

Jugendamt will ja Rückforderung von Januar bis jetzt. Und Alg2 hat ja den Unterhaltsvorschuss mit berechnet von Januar bis jetzt. Dann müsste doch auch Alg2 das berechnete Geld von Unterhaltsvorschuss an mich zurück geben und ich es an Jugendamt weiter geben oder? Wie soll ich es sonst zurück zahlen?

L.g. Selaa

10

Du legst den Einstellungsbescheid beim Jobcenter vor und dann wird der Unterhaltsvorschuss rausgenommen aus der Berechnung. Vielleicht lässt das Jobcenter mit sich reden und die erstatten den UV direkt ans Jugendamt. Ansonsten muss du das Geld weiterleiten.
Denk nur dran, dein Ehemann ist dir gegenüber unterhaltspflichtig, dass wird das Jobcenter bestimmt ansprechen.

weiteren Kommentar laden
12

Vielen dank für eure Antworten und liebe Grüsse an alle

13

"Meine Frage an euch ist, 1. Warum muss ich eine Rückforderung zurück bezahlen wenn ich nicht mal mit mein jetzigen Mann zusammen lebe?"

Naja, du hast beim Beantragen des UHV unterschrieben das du Änderungen an deiner persönlichen Situation umgehend mitteilst. Das hast du schuldhaft unterlassen.

So einfach ist das.