kindsvater muss nur 145 unterhalt zahlen obwohl er keine ausgaben hat? ???

Hallöchen ihr lieben...

mir lässt das gerade keine ruhe und bereitet mir eine schlaflose Nacht ...

ich bekomme zur zeit Geld vom amt was ich nächstes Jahr aber nicht mehr bekommen würde weil ich ab da mit meinem neuen Freund zusammen werde von dem ich auch schwanger bin ..

Das mit dem unterhalt macht bei mir alles die unterhaltsstelle vom amt. .. diese wollte das ich uvg beim landratsamt beantrage. .. so das hab ich auch gemacht wie die das wollten und habe eine Antwort vom Landratsamt bekommen wo steht das sie es ablehnen da der kindsvater ab jetzt 145 Euro unterhalt zahlt und einen Dauerauftrag gemacht hat .. auch die Monate von da an wo er ausgezogen ist musste er 145 Euro zurück zahlen (von denen ich so lang ich noch beim Amt bin eh nichts habe )

Jetzt zur eigentlichen frage... wieso muss er ab jetzt immer nur 145 Euro zahlen obwohl er Un die 1200 netto verdient und dazu bei seinen Eltern wohnt wo er keinerlei Ausgaben hat?? Er muss weder miete zahlen noch Strom noch essen oder sonst was... laut Düsseldorfer Tabelle müssten es doch mindestens 240 euro sein ?!?!?! Ich bin ab nächstes jahr echt auf das Geld angewiesen...hat hier jemand eine Antwort für mich oder kann mir jemand einen Rat geben ? Ich weiss mir gerade nicht mehr zu helfen ...oder muss ich mir einen Anwalt nehmen ?? Aber den müsste iCh doch dann auch zahlen oder nicht ????

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Die kostenlose Unterkunft ist eine freiwillige Zuwendung Dritter und die ist für die Berechnung seines zur Verfügung stehenden Einkommens nicht relevant.

Wäre ich einer der Elternteile, würde ich mit meinem Sohn sofort einen Mietvertrag schließen, wenn ich sehen würde, dass meine Exschwiegertochter versuchen würde, meinen Sohn in die Armut zu treiben, indem sie ihn unter den Selbstbehalt drücken will.

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Hahaha es ist immer so witzig wenn Leute die einen nicht kennen meinen urteilen zu können... seine Mutter ruft mich doch ständig an und kotzt sich über ihren eigenen Sohn aus :D ...

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Er ist von seiner Mutter abhängig, und du von seinem Unterhalt und vom Amt und erwartest das nächste Kind von deinem neuen. Ihr nehmt euch beide nicht gerade viel.

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Er darf sich vom Unterhalt die Hälfte des Kindergeldes anrechnen. Hast du das mit einkalkuliert?

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Jap es sind 90 zu wenig

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Guten Morgen.

Wenn du vom Amt lebst kannst du dir einen Beratungsschein beim zuständigen Amtsgericht holen. Mit dem bekommst du eine kostenlose Beratung bei einem Anwalt deiner Wahl.

Der Unterhalt richtet sich nicht nur nach der Düsseldorfer Tabelle. Es müssen auch Selbstbehalt und das Kindergeld berücksichtigt werden. Der Selbstbehauptung liegt meines Wissens nach bei 1080€ und das Kindergeld wird zur Hälfte beim zu zahlenden Unterhalt angerechnet.

Wenn du jetzt schon weißt dass du nächstes Jahr auf das Geld angewiesen sein wirst, würde ich an deiner Stelle lieber meine Energie dafür aufbringen, einen Job zu finden, denn viel mehr Unterhalt wirst du m.E nach nicht bekommen. Und dein neuer Freund ist, nachdem er dich geschwängert hat, aus der Sicht des Amtes eben dazu verpflichtet dich finanziell zu unterhalten.

Da solltet ihr beide vorher überlegen, ob und wie ihr das schaffen könnt und mögliche Lösungen finden - und nicht darauf bauen dass beim Ex mehr zu holen sein könnte.

Lg

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Wie soll sie arbeiten, wenn sie schwanger ist ?

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Ist das dein Ernst? :D

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Na da ging der Schuß wohl ordentlich nach hinten los. Das wird beim 2. Kind mit neuem Partner besser.

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?? Was meinst du damit ??

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Das Du wohl lernen must, selbst dein Leben zu finanzieren. Ich drücke deinen Ex die Daumen!

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Hallo, die Unterhaltsvorschußstelle holt sich nur ihr Geld wieder. Um den Rest musst du dich selber kümmern. Vor allem verlierst du so wertvolle UVG- Monate.

Geh zum Jugendamt, beantrage eine Beistandschaftssachbearbeiter und lass den gesamten Unterhalt berechnen und dort einziehen.

LG

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Was soll der denn einziehen? Was neinsr du damit? Der Vater wird ja nicht so doof sein und einen Titel unterzeichnen, der ihn unter den SB drückt. Und solange er den berechneten Untethalt von 145 Euro zahlt, gibt's doch auch nichts einzuziehen?

LG

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Die Unterhaltsvorschusskasse darf nur Titel in der Höhe des Unterhaltsvorschusses erstellen, selbst wenn ein höherer Anspruch bestehen würde. Der UV beträgt 145 €. Wie hoch der ganze Anspruch ist, wird dort nicht geprüft.

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Hallo,
hab jetzt nicht alles gelesen, aber falls du zum Beginn des Mutterschutzes noch in Elternzeit deines älteren Kindes bist denk bitte daran die Elternzeit dann zu beenden. Damit hast du Anspruch auf das Mutterschaftsgeldes. Hier ist es gut erklärt:

https://www.haufe.de/sozialwesen/versicherungen-beitraege/vorzeitiges-ende-der-elternzeit-bei-neuer-schwangerschaft_240_156784.html

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Das ist ein schlag in die Magengrube, klar ist es jeder Mutter selbst überlassen wann das Kind in Kindergarten Krippe geht, aber wenn man sonst nicht für sich aufkommen kann dann kann man sich den Luxus 3 Jahre zuhause nicht leisten. Meiner ging mit 12 Monate 2 Tage in die Krippe und ich habe 2 Jobs angenommen......

Wegen dem Unterhalt, frag mal einen Anwalt warum das so festgelegt wurde ob das so ok sei.....Viel Glück

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Weil er einen Selbstbehalt hat. Den hat er nach Abzug aller Kosten. Bsp.: er verdient 1300Netto und hat eine Selbstbehalt von 1200 kann er (auch wenn er keine Mietkosten hat) nur 100euro zahle.
Also musst du fragen wie hoch sein Selbstbehalt ist den "Rest" kann/muss er zahlen. Das Jugendamt hilft in solchen Fragen weiter.

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Hallo,

er zahlt Unterhalt in Höhe des UV, damit fällt UV weg, völlig legitim. Ohne Klage das der Selbstbehalt runter gesetzt wird, hat der den ganz normalen SB eines Alleinstehenden. Dann passt die Summe auch. Es steht dir frei Klage auf Herabsetzung einzureichen. Für den Anwalt kannst du dir einen Baratungsschein ausstellen lasen und Prozesskostenbeihilfe beantragen.

Sobald du mit dem Vater des neuen Babys zusammenziehst ist er für euch alle Verantwortlich. Die 90€ sollten dann auch drin sein, ausser du willst dir den Stress antun mit dem Prozess. Da das nicht dringend ist kann sich das hinziehen. Und wenn dann müsstest du das es jetzt machen und nicht erst dann wenn du das Geld "brauchst". Da würde dir der Richter auch nen Vogel zeigen.

Lg