Ist man so noch Alleinerziehend?

Hallo,

mal eine Frage:

wenn man ab Geburt 3 Jahre mit seinem Kind ganz alleine war, und jetzt wieder seit einem Jahr einen Freund hat, ist man dann noch Alleinerziehend?
Der Freund übernimmt keine Erziehungsaufgaben, aber kümmert sich trotzdem ganz normal mit (lebt auch mit im Haushalt).

Währe schön wenn mir jemand helfen könnte! Danke...

Lauras#stern

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guten morgen,natürlich bleibst du alleinerziehend.andersrum, du würdest heiraten diesen mann,dann fällt das alleinerziehend weg.eine eheähnliche gemeinschaft,wirkt erst laut BGH ab 3 jahren. dann kann man annehmen,das der freund an der erziehung teilnimmt.
lg antonello

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moin andreas,

wäre mir da nicht so sicher.

soweit ich informiert bin, wird z. b. der UHV sollte sie einen beziehen, beim JA eingestellt.

ferner bekommst sie, sollte sie alg II beziehen, egal in welcher form den alleinerziehenden status (geld) nicht mehr.

lasse mich jedoch gerne eines besseren belehren, gerade wegen diesen drei jahren.;-)

grüßle
wolf

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uhv würde lediglich eingestellt, wenn der freund der vater der kids ist oder sie ihn heiratet.

bei alg II siehts so aus: durch die neue beweislast-umkehr, gilt erstmal jede mann/frau (kind)-gemeinschaft als eheähnliche gemeinschaft, der leistungsempfänger muss nachweisen, dass das nicht so ist.

der bgh hatte tatsähclich entschieden, dass es mehr als "sex und wir wohnen zusammen" sein muss, um als eheähnlich zu gelten. so müsse die beziehung mind. 3 jahre bestehen (sonst wären ja wg-partner, die nach der party miteinander in die kiste gehüpft sidn, sofort eheähnlich!) weiterhin müsse man tatsächlich füreinander in notlagen einstehen(in guten wie in schlechten zeiten)... (gemeinsame verträge für versicherungen, gemeinsames bank-konto etc.)


die gerichte werden neu zu bewerten haben, was der GG sich da mit der eheähnlichen gemeinschaft bei alg II-bezug ausgedacht hat... wir werden es also sehen.

LG

Luise

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Steuerlich erfüllst du nicht mehr die Voraussetzungen für die Steuerklasse 2 (alleinerziehend), weil in deinem Haushalt eine weitere volljährige Person wohnt, für die du kein Kindergeld beziehst.
Du wirst also nach Steuerklasse 1 besteuert.

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moin cool,

ging es hier um steuerklasse?#kratz

grüßle
wolf

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Moin wolf,

das wurde von der Hilfesuchenden leider nicht spezifiziert.
Also hab ich den teil beigesteuert, den ich sicher weiß.
Helf doch gerne, wenn ich kann ;-)

Gruß
#cool

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hi
laura,

von amtswegen bist du nicht mehr alleinerziehend, da du in einer partnerschaft/lebensgemeinschaft (eheähnlich) lebst.

lebensunterhalt hat nicht mit kindesunterhalt zu tun.

grüßle
wolf

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Vater Staat interessiert es mit nichten, was Dein Freund für Aufgaben wahrnimmt. Sobald ihr im selben Haushalt wohnt (polizeilich gemeldet) zählt ihr als Gemeinschaft. Das hat zuerst steuerliche Konsequenzen (SK II ist weg). Beim Kigabeitrag bist Du auch mit dem vollen Betrag dabei! Und Wohngeld oder so müßte auch neu beantragt werden mit der Tendenz, eher nichts mehr zu bekommen.
Auf der anderen Seite hat Dein Freund keine Rechte am Kind. Wenn Dir was passiert, er darf sich offiziell nicht um Dein Kind kümmern, außer Du legst es notarisch über eine Vorsorgevollmacht fest. Und solltet ihr Euch gegenseitig beerben wollen, zahlt ihr volle Erbschaftssteuer.
So gesehen ist man mit dieser Partnerschaftsform echt der Gelackmeierte. Wir haben deshalb nun auch beschlosssen zu heiraten. Es ist uns zu blöd und zu kompliziert geworden. Wir haben auch noch ein Haus zusammen, da wird es gleich noch komplizierter.
Gruß Silly

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warum denn so wütend?#kratz#schock

grüßle
wolf

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.. weil unser lieber Staat sich die Leute mit Kindern als Melkkühe der Nation ausgewählt hat. Sich aber dann wundern, dass so wenig Kinder geboren werden. Woran wird es wohl liegen?
Weißt Du wie beschämend es ist, wenn der Kindergarten um Spenden betteln muß? Von Taschentüchern über Handschuhe für die Krippentanten bis hin zu frischem Obst für die Küche!!!? Ist es nicht eine Schande? Das neue Spielgerät draußen ist voll mit kleinen Schildern, wer sich als Sponsor beteiligt hat! Und haben Sie evl. noch Kinderbücher, die Sie nicht mehr brauchen?
Armes Deutschland! Oder?
Hauptsache die Bundeswehr kann in Krisengebiete einrücken. da macht man doch gern mal wieder eine Schule dafür zu oder erhöht die Mehrwertsteuer. Je mehr Mitglieder eine Familie hat, desto mehr ist sie dann wohl auch betroffen, oder nicht?
Gruß Silly

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Hallo Laura!

Also zu allem kann ich nichts sagen, aber zu dem Kindergartenbeitrag. Ich war bis vor kurzem noch berufstätig und musste für den Kindergarten bezahlen. Nun habe ich ein zweites Kind bekommen und muss keine Gebühren mehr bezahlen weil ich kein Einkommen mehr habe.
Mir hat die Bearbeiterin gesgat das es irrelevant ist ob mein neuer Freund berufstätig ist weil er nicht unterhaltspflichtig für meine Große ist.
Ach so, das die Steuerklasse 2 wegfällt kann ich aber auch bestätigen.

Liebe Grüße,

Calypso