Jugendamt zahlt Kindesunterhalt an Jobcenter

Hallo zusammen. Habe beim JA eine Beistandschaft seit vielen Jahren. Mein Sohn ist 14, als kein UV mehr. Nun habe ich erfahren, dass der KV 348,- Euro monatlich ans JA zahlt. Von da aus geht das Geld sofort ans Jobcenter. Ich hatte bis vor 2 Wochen gar keinen Einblick, was der KV zahlt. Kindesunterhalt plus Kindergeld übersteigen den Bedarf meines Sohnes an ALG2 um 13 Euro. Wo bleibt der Überschuß? Damit wäre er ja gar nicht mehr in der BG. Wie geht das mit dem Kinder-Wohngeld?

Ist das JA verpflichtet, mir umfassende Auskunft über Höhe der geleisteten Zahlungen zu geben? Es kann nicht sein, dass das Geld so eben mal vom JA zum Jobcenter geschoben wird ohne dass es irgendwo verzeichnet ist, oder?
Für Antworten Dank im Voraus.

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Hallo Holpet,

da sich hier eine wenig hilfreiche Diskussion entwickelt ......

Es besteht eine Beistandschaft die offenbar auch die Durchsetzung und Eintreibung des KU umfasst - richtig ?

dann ist wahrscheinlich folgendes passiert:
- JA schreibt KV an - schuldbefreiend ist an uns zu zahlen
- Du beantragst Alg 2 - JC schreibt KV an und leitet Ansprüche auf sich über
- KV teilt dem JC mit, dass er Summe x an JA zahlt
- JC schreibt JA an, informiert über Leistungsbezug des Kindes und fordert entsprechende Erstattung

soweit wäre das rechtlich erstmal ok

Das Kindergeld welches nicht für den Bedarf des Kindes benötigt wird, wird dann auf Deinen Bedarf angerechnet - das ist im SGB 2 nunmal so

Die Frage warum Dich das JA nicht zumindest informiert ist durchaus berechtigt und sollte von Dir auch dem JA gestellt werden.

Du könntest die Beistandschaft auch kündigen, finanziell hättest Du nichts davon, aber im Fall der Nichtzahlung des KU müsstest Du dann selbst
wieder tätig werden.

LG

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Glaube ich nicht. Solange du bedürftig bist bekommst du doch keinen Überschuss ausbezahlt. Wozu sollte der Weg über dich gehen, so ist es doch viel einfacher.

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Mich interessiert es einfach. Wieso eigentlich?
Warum muss ein MINDERJÄHRIGES (!) Kind seine Mutter unterhalten?
Der Kindesunterhalt ist zweckbestimmt für das Kind da. Er dient nicht dazu den Unterhalt der Mutter zu sichern.
Mal ein extremes Beispiel:
2 minderjährige Kinder (über 3) bekommen KU von etwas über 1000€/Monat (Höchstsatz DDT), die Mutter hat kein Einkommen - wie ist es dann? Müssen die Kinder dann wirklich die Mutter mit "durchfüttern"? Dann ist es kein Wunder, dass die Väter wütend werden.

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Hallo,

weil sie in einer Bedarfsgemeinschaft leben? Wrum soll der Steuerzajhler (also z.Bsp. ich) die Mutter ernähren, wenn sie es als Familie selber können?

LG Andrea

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Lass mich mal raten...
Du hast irgendwann mal UHV für deinen Sohn bekommen, oder? Der Papa hat nicht immer gezahlt (nicht umsonst bist du jetzt so überrascht). Ich würde jetzt also mal schlußfolgern, dass der Papa zwar monatlich diese Summe an das JA überweist, diese aber keineswegs ausschließlich zur Deckung des aktuellen monatlichen Unterhalts da ist. Der monatliche Unterhalt ist niedriger. Er hat Unterhaltsschulden, die er abstottert.

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Glaub ich nicht. 348€ ist ja schon der Mindestunterhalt für ein Ü12 Kind. Da wird wohl noch nichts mit Schuldenabstottern sein. Geht dass den den selben weg? Beistandschaft beim Jugendamt und Unterhaltsvorschusskasse? Ich meine ab 12J haben Mutter und Kind mit der UVK sowieso nichts mehr zu tun. Die holen sich ihr Geld ganz unabhängig von laufendem Unterhalt zurück. Und wenn er nie gezahlt hat weil er nichts hatte, hat er ja eigentlich auch keine Schulden.

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<<<Und wenn er nie gezahlt hat weil er nichts hatte, hat er ja eigentlich auch keine Schulden. >>>

Na so ist das ja auch nicht richtig. Wenn das JA Unterhaltsvorschuss zahlt, holen die sich das vom Kindsvater wieder. Also hat er Schulden, die sich nur sammeln. Und ab 12 müsste er den Unterhalt direkt an die Mutter zahlen. Die Schulden muss er gesondert beim JA abzahlen, unabhängig vom eigentlichen Unterhalt, denn der geht immer vor. Diesen muss sie aber bei ALGII mit angeben.

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Ist das schon immer so, oder ist das erst neu. Wenn das schon immer so war, dann kann ich nur sagen, dass das Geld, was meine Kinder bekommen haben (Kindergeld und Unterhaltsvorschuss), angerechnet wurde. Es wurde sogar das Bafög, was meine Große damals beantragen musste, erstmal mitgerechnet. Bis sich herausstellte, dass ihr gar keins zusteht. Da mein Mann anfangs bedürftig war, sind wir natürlich als BWG gezählt worden. D. h., wir mussten unser aller Einkommen nachweisen (mein Lohn, Kindergeld, Kindesunterhalt) und dieses wurde dem wirklichen Bedarf gegengerechnet, sodass für uns nichts übrig blieb. Also kann das so auch nicht sein.

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Hallo

Wenn dein Sohn 348€ bekommt reicht das aber nicht für Miete, Strom, Heizung . Lebensmittel, Kleidung, Schulsachen usw.

Somit ist er im ALG 2 mit drin.

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Hallo arienne41. Wenn man das Ki.-Geld dazu rechnet, ist die Summe höher als der Regelsatz plus KDU. Zudem habe ich zuletzt 3,5 Jahre auf Steuerkarte gearbeitet und war "nur" Aufstocker. Mit Kinderwohngeld, KU und Ki.-Geld evtl. mit Zuschlag wäre ich ganz aus dem Bezug gewesen. Das nur am Rande.

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Grundsätzlich ist es in Ordnung, dass das JA direkt an der Jobcenter zahlt. Das ist eigentlich auch im Interesse der Mütter, die sich so immer darauf verlassen können, dass sie ihr Geld bekommen.

Darüber wird man aber im Normalfall schriftlich informiert - da ist schon etwas schief gegangen.

Wenn es wirklich einen Überschuss gibt steht er dir natürlich zu, dein Sohn ist dir gegenüber nicht zum Unterhalt verpflichtet.

Aber du musst schon nachfragen, was da genau gezahlt worden ist.

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Würde der KV den Unterhalt direkt an dich zahlen, würde das Geld als Einkommen bei deinem Sohn angerechnet werden. Sofern dein Sohn dann mit Unterhalt und Kindergeld nicht mehr hilfebedürftig ist, wird der Kindergeldüberhang bei dir angerechnet.

Ich gebe dir aber recht. Ich würde es auch sch*iße finden, wenn solche Zahlungen und Regelungen komplett an mir vorbei gingen.

LG H. #klee

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Hallo, du wirst irgendwann einmal eine Abtretungserklärung unterschrieben haben. Die 13 € müsstest du aber bekommen, schau nochmal deine Berechnung genau an. LG

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"Frau XX ,Beistand Jugendamt Bergheim, teilte mit, dass Herr XX neben dem laufenden Unterhalt auch auf den Rückstand zahlt. Auf den Rückstand haben mehrere öffentliche Leistungsträger Erstattungsansprüche angemeldet. Dies bedeutet, dass der Beistand eingehende Zahlungen entsprechend der Ansprüche verteilt.
Eine Direktzahlung, wie von Ihnen gewünscht, ist daher nicht möglich."

Hab ich gerade vom neuen JA bekommen. Ist das so ok? Überall liest man, dass man es
sich aussuchen kann.
Dank im Voraus......

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Hallo, ich glaube nicht, dass das zulässig ist. Den Rückstand müssen sie extra eintreiben und nicht dir vom laufenden Unterhalt abziehen. Lass dir auf jeden Fall die Ersatzabrechnung zeigen. Ich weiß allerdings nicht, ob es sich lohnt, damit zum Anwalt zu gehen. LG