Vaterschaft anerkennen oder nicht?

Hallo Leute,

gleich vorweg, das hier sind nur erste Überlegungen. Ich versuche im Moment einen Termin mit dem JA zu vereinbaren, aber das zieht sich ziemlich, und vllt wäre es sogar besser schon vorher eine etwas genauere Vorstellung zu haben.

Aaaalso ich fange mal etwas weiter vorne an. Mein Lebensgefährte ist nach 10 gemeinsamen Jahren letzets Jahr verstorben. Ich, danach gründlich durch mit allem, hatte nen ziemlichen Absturz der in recht viel Alk Verzweiflung und später auch eher wechselhaftem Sex geendet ist. Als ich feststellen musst das ich, selbstverstädnlich ungeplant, schwanger bin, wars natürlich zu spät. Bezüglich des Vaters bin ich 100% sicher - natürlich ein Prachtexemplar - bereits verheiratet mit 2 Kindern.

Der hat da jetzt natürlich keine Lust drauf, ich habe aber eine Abtreibung nicht übers Herz bringen können. Bin voll berufstätig, bekomme auch sonst mein Leben wieder gut auf die Reihe.

Jetzt stehe ich so langsam vor der Frage wie ich das beim JA bezüglich Vaterschaft angehen soll. Ich werde mit Anfang des Mutterschutzes wieder zu meinen Eltern ziehen, einfach weil ich denke das ich auf deren Unterstützung angewiesenm sein werde. zum KV macht das einen Abstand von ca 400km aus. Hat sich jetzt auch seit über einem Monat nicht gemeldet, ich gehe nicht davon aus das irgend ein tieferes Interesse am Kind besteht oder bestehen wird.
Nun frage ich mich ob es nicht einfacher für alle Beteiligten wäre, beim JA Vater unebkannt anzugeben, und auch auf das Geld zu verzichten (auf da sich nicht unbedingt angewiesen wäre). Mit Gericht und zur Vaterschaft zwingen und Post nachhause zur Familie, das täte mir für alle Beteiligten vorallem seine Kinder schon auch Leid. Falls die das mitbekommen und er daheim rausfliegt - ich finde nicht das das sein muss. (Ja, ich weiß, das hätte ER sich überlegen müssen). Gibt es denn, außer fehlendem Unterhlat und kein Erbrecht (da wird es eh kaum was zu erben geben also seis drum) irgend welche Nachteile für mich und das Kind?
Könnte der Vater, theoretisch, Jahre später auf der Matte stehen und auf eine Anerkennung bestehen?(wozu ich nicht unbedingt nein sagen würde) Und, müsste er dann den entgangenen Unterhalt nachzahlen?
Ich habe versucht dasd wiederholt mit ihm persönlich zu besprechen aber es kommt einfach keine Reaktion. Ich hoffe das klingt alles nicht zu egozentrisch, es geht mir nur darum die Optionen und Konsequenzen alle zu kennen bevor ich mich für eine entscheide :-)
Danke!!!
lg

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Hallo Heike87,

natürlich kann ich verstehen das du erst mal durch den Wind bist, keine Frage. Es tut mir Leid das du deinen Lebensgefährten verloren hast. Gut, jetzt zu deinem Problem.
Nachteile für dich und das Kind, kann man jetzt sehen wie man möchte. Im Grunde würde dein Kind ohne Vater aufwachsen, ja ich weiss wenn er keine Interesse hat auch, aber somit kannst du als Mutter nichts gegen die Desinteresse des Vaters machen, aber direkt im den Freipass zum raushalten geben würde ich nicht tun.

Zum Unterhalt, dein Kind an Anspruch auf Unterhalt und es ist das Recht des Kindes Unterhalt vom Vater zu bekommen. Da du nicht vom Staat abhängig bist, könntest du es ausschlagen, wenn du den Unterhalt gewährleisten kannst, dennoch finde ich persönlich dass man nicht einfach über das Recht des Kindes hinweg entscheiden darf.

Das Problem ist nun das er auch Familie hat. Ich kann verstehen, dass du verunsichert bist, dass du Angst hast eine Familie kaputt zu machen. Dennoch, wenn du die Ehefrau wärst, würdest du auch wissen wollen wenn dein Mann dich betrügt. (Jedenfalls würde ich das so sehen).

Aber mit der Vaterschaftsanerkennung ist es ja alleine nicht getan, es geht ja auch um Sorgerecht und Umgangsrecht.

Vielleicht gehst du mal zu einem Familienanwalt der dich in Hinsicht Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht beraten kann und der dir auch sagen kann wie man da am besten vorgeht. Das schöne daran, deswegen rate ich zu einem Anwalt, er hat Schweigepflicht und ist erst mal komplett unparteisch. Denn das Jugendamt hat ja die Aufgabe im Wohle des Kindes zu handeln, daher würde das Jugendamt dir in erster Linie raten den Vater preis zu geben und alle weiteren Maßnahmen einleiten.

Beim Anwalt für Familienrecht könntest du erst mal alles durchspielen und wüsstest dann auch bestens über deine eigenen Rechte aber eben auch über die Rechte des Kindsvaters bescheid.

Liebe Grüße und Alles Gute.

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Hallo!

Danke, das mit den Anwalt hatte ich bisher noch nicht überlegt, aber es klingt nach einer guten Idee!Das das Interesse des Jugendamtes ein bisschen anders ist als meins ist natürlich richtig, stimmt.
Danke!!

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" und ist erst mal komplett unparteisch. "

Ein Anwalt der unparteiischt ist hat seinen Beruf komplett verfehlt.
Ein Anwalt hat die Interessen seines Mandanten bestmöglich zu vertreten. Das ist allers andere als "unparteiisch".

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Huhu #winke

so erstmal möchte ich dir dazu gratulieren, dass du dein Leben wieder so im Griff hast und so abgeklärt denken kannst.

1. Zu dem Unterhalt / Eintragung vom Vater: Du kannst nicht auf Unterhalt verzichten. Das ist der Unterhalt deines Kindes. Selbst wenn du selbst nicht auf das Geld angewiesen bist, bist du rechtlich dazu verpflichtet den Unterhalt für dein Kind anzunehmen und zu bekommen. Vorschlag? Warum legst du den Unterhalt (oder zumindest einen Teil davon) für dein Kind auf ein Sparbuch? So hast du nicht das Gefühl von dem Mann abhängig zu sein und dein Kind hat dann vielleicht ein gutes Polster für Führerschein oder Ausbildung / Studium.

2. Jugendamt: Die Vaterschaft kann im Vorfeld (also vor der Geburt des Kindes) vom Vater anerkannt werden. Dazu wird auch die Zustimmung der Kindesmutter (von dir) benötigt. Sollte sich der Vater quer stellen, wird es an das zuständige Familiengericht weitergeleitet. Er wird sich dann schon überlegen, ob er das freiwillig macht oder aufgrund des richterlichen Beschlusses.
Du musst den Vater, wenn er bekannt ist, angeben. Du würdest dich strafbar machen, wenn du das nicht tust. Schließlich würdest du dann staatliche Leistungen (Unterhaltsvorschuss) beziehen ohne dazu berechtigt zu sein. Zudem sollte das Kind ja auch das Recht darauf haben, dass der Papa in der Geburtsurkunde steht.

Richtig tätig wird das Jugendamt aber erst, wenn das Kind auf der Welt ist. Soweit ich weiß, hast du rückwirkend keine Unterhaltsansprüche an den Kindesvater. Somit solltest du dir nach der Geburt nicht allzu lange Zeit lassen.

Ich hoffe, dass ich dir ein paar Fragen beantworten konnte #kratz .

Du bist eine starke Frau und wirst alles super hinbekommen. Wünsche dir noch eine tolle Schwangerschaft #schwanger #herzlich

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Hallo,

danke auch dir für die schnelle Antwort.
Ich habe nicht vor zu sagen das ich nicht weiß wer der Vater ist, sondern nur das ich ihn nicht angeben möchte. so wie ich das verstanden habe erlischt dadurch dann auch mein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss - ich bekomme also weder Geld vom JA noch vom KV. Wieso mache ich mich denn da strafbar?das hatte ich bisher anders verstanden ..
lg

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Ich glaube nicht, dass das so einfach ist: Es geht ja nicht um deinen Unterhalt (Betreuungsunterhalt), sondern um den Kindesunterhalt - der ist für das Kind. Du kannst nicht einfach auf den Unterhalt für das Kind verzichten.

LG

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Rechtliche Sichtweisen hast du ja nun bekommen.

Aber wo kein Kläger, da kein Richter.
Man kann den Vater einfach nicht benennen und sein Leben leben.
Solange du keine sozialen Gelder beanspruchst (Kindergeld ausgenommen) ist alles schick.

Das Recht deines Kindes ist gewahrt, wenn du ihm bei Nachfragen den Namen des Vaters preisgibst.,und wenn der Vater über die Existenz des KindesBescheid weiss (tue das bitte nachweislich)
Den Umgang mit dem Kind kannst du eh nicht vom Vater einfordern bzw durchsetzen.
Wenn der Vater keinen Umgang mit dem Kind will, bzw kein Interesse an ihm hat, wird er auch kein Interesse an der gemeinsamen elterlichen Sorge haben.

Allerdings kann der Vater auch eine Feststellung der Vaterschaft einfordern und das Jahre später.

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ok, vielen dank für die klaren worte :)

ich denke das das was man damm beim JA zu hören bekommt eben doch durchaus ne ganz andere Richtung haben kann, deswegen:
Vielen Dank für Eure Antworten!

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Hallo

Nett das Du an den Vater deines Kindes so wohlwollend denkst.

Du solltest aber mal an dein Kind denken.

Was möchtest Du sagen wenn es nach seinem Vater fragt?
Was meinst Du was die Leute denken wenn du die Geburtsurkunde vorlegen mußt wo kein Vater eingetragen ist oder unbekannt steht?
Sicher kannst Du sagen ist egal was die Leute denken (Lehrer usw) aber es wird trotzdem kein gutes Licht auf dich werfen.

Wie sieht es beruflich bei Dir aus wenn Du wegziehst?
Wer sagt Dir das alles gut läuft und Du nie auf den Unterhalt angewiesen bist?
Es dachten schon viele das sie bist zur Rente einen sicheren Beruf haben und plötzlich kam ein Ereignis und sie standen da.

Der Unterhalt steht Deinem Kind zu und wenn Du es nicht brauchst leg es zur Seite.

Was ihn oder seine Familie betrifft muß Dir egal sein.

Ich habe ein Kind und er kennt seinen Vater nicht und das ist für ihn nicht leicht.
Denn irgendwann kommen auch die Fragen von Mitschülern.

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Du bist verpflichtet den Vater anzugeben und du kannst auch nicht ohne weiteres auf Kindesunterhalt verzichten. (Um es vorwegzunehmen: Es gibt ein paar Extremfälle, bei denen das möglich ist. In der Regel geht es nicht.)

Nur: Wenn du behauptest nicht einmal den Nachnamen eines One-night-stands zu kennen kann dir auch niemand das Gegenteil beweisen.

Damit verzichtest du aber auf Geld, das deinem Kind zusteht. Das kann auch irgendwann sehr viel später Schwierigkeiten geben. Ich denke daran, dass vielleicht einmal ein Studium finanziert werden muss oder daran, dass dein Kind seinen Vater auch einmal beerbt.

Meinst du nicht dein Kind hätte auch ein Recht zu wissen, wer sein Vater ist? Ich denke das schon.

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"Du bist verpflichtet den Vater anzugeben"

falsch

"und du kannst auch nicht ohne weiteres auf Kindesunterhalt verzichten"

falsch. ein gerücht, was sich hartnäckig hält.

"Nur: Wenn du behauptest nicht einmal den Nachnamen eines One-night-stands zu kennen kann dir auch niemand das Gegenteil beweisen."

blödsinn. die te hat nichts mit dem jugendamt zu tun. warum soll sie sich eine geschichte ausdenken? das standesamt interessiert so eine geschichte nicht. da wird bei vater nichts angegeben und gut.

"Damit verzichtest du aber auf Geld, das deinem Kind zusteht."

na und?

"Ich denke daran, dass vielleicht einmal ein Studium finanziert werden muss oder daran, dass dein Kind seinen Vater auch einmal beerbt."

kann die te vielleicht auch ohne vater. zu erben gibt es wohl sowieso nichts.

"Meinst du nicht dein Kind hätte auch ein Recht zu wissen, wer sein Vater ist? Ich denke das schon."

dafür braucht man keine geburtsurkunde

ich habe das gefühl, dass hier ganz bewusst falsche infos gegeben werden, weil man neidisch auf die te ist, dass sie die möglichkeit hat, den vater auszuschließen, während man selbst den unliebsamen vater am arsch hat.

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Ich würde:

erst zu meinen Eltern ziehen und sobald das Kind da ist die Vaterschaft klären.

Es ist das Recht des Kindes, seine Herkunft zu kenne und das Erbe ist das Recht des Kindes. Du weißt nicht, was es in 30, 40 oder 50 Jahren da zu erben gibt oder nicht!!!! Außerdem hat das Kind ein Recht auf Unterhalt, wenn Du es nicht brauchst, dann spar das Geld!

In ganz seltenen Fällen, d. h. wenn der KV gewalttätig und/oder drogen/alkoholabhängig und/oder psyschich schwer krank und/oder eine lebensbedrohende Gefährdung für die Mutter ist, dann ist es in Ordnung Vater unbekannt anzugeben, zumindest nach meiner Auffassung.

Das ist aber bei Dir nicht der Fall. Vaterlosigkeit führt zu Problemen im Erwachsenleben. Das sollte man nicht ohne Not riskieren.

Gruß

Manavgat

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Danke auch für deine Antwort.

Das Kind soll selbstverständlich haben was es braucht - dazu benötige ich aber nunmal den Unterhalt nicht.

Das Problem "Vaterlosigkeit" löst sich nicht dadurch, das jemand in der Urkunde steht? Davon kümmert sich noch lange keiner. Auch weiß ich noch nicht ob ein Vater, der enfach so keine Lust hat da zu sein besser ist, als gar keiner.
Das sind aber Fragen die, soweit ich weiß, später immernoch geklärt werden können - auch wenn jetzt zunächst mal kein Vater irgendwo angegeben wird.
Oder nicht?

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Falsch.

Gruß

Manavgat

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Eine Freundin von mir hat den Vater nicht eintragen lassen - das hatte aber andere Gründe, er lebt in einem Drittweltland, könnte eh nichts zahlen und würde sie ihn dort besuchen mit anerkannter Vaterschaft, könnte er dem Kind theoretisch die Ausreise verweigern #zitter. Daher ihre Entscheidung, ihn nicht eintragen zu lassen. Ärger mit den Ämtern hat sie da nicht bekommen.

Im Inland wäre ich persönlich allerdings schon der Meinung, dass die Eintragung des Vaters, wenn er nicht grade ein gemeingefährlicher Krimineller ist, eine Selbstverständlichkeit sein sollte und nichts, was man an der Bequemlichkeit für die Eltern festmacht.

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Für mich stellt die Eintragung vor allem eine Frage der Sinnhaftigkeit dar, nicht der Bequemlichkeit.

Und bei meiner Frage generell geht es darum was machbar und gesetzlich ok ist.
Wenn er gerne ein getragen sein will steh ich da ja nicht im Wege.

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Naja, die Sinnhaftigkeit würde ich nicht an "wenn er gerne will" festmachen!

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Hallo.

Mal ne Frage. Warum willst du zum Jugendamt, wenn du auf Unterhaltszahlung des Vaters verzichten möchtest. Dann brauchst du auch kein Jugendamt. Und du wirst das Geld brauchen, schreibst du selbst, sonst würdest du nicht zu deinen Eltern ziehen.

Der Vater hat großen Mistbock gebaut, dafür muss er auch grade stehen. Das sollte dir aber im Interesse deines Kindes egal sein.

Alles Gute.

LG

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Ne das war eine meiner Frgaen, das hab ich mittlerweile verstanden das ich das Jugendamt gar nicht brauche ;-)
In die Nähe meiner Eltern hat was mit zeitlicher Unterstützung zu tun, nicht mit finanzieller.

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Hallo,

ganz ehrlich... es bringt dem Baby nichts, wenn ein fremder Mann auf der Gebursurkunde steht.

Laß es doch erstmal zur Welt kommen und sieh dann, wie es sich entwickelt.
Manche Dinge lösen sich ganz von selbst.

Im Übrigen zum Thema Unterhalt... vielleicht ist er froh, wenn er an Dich etwas zahlt, ohne daß Du gleich eine offizielle Anerkennung machen läßt...

Einen Punkt würde ich aber noch bedenken, wenn der Vater sterben sollte, erhält Dein Kind eine Halbwaisenrente...

Ob der Mann das seiner Familie beichtet oder nicht, wird sich zeigen...
aber man muß eben auch bedenken, daß es nicht schön für ein Kind oder einen Erwachsenen zu wissen, daß die eigene Geburt quasi eine Familie zerstört hat.

Nur, weil der Vater in der Urkunde steht, heißt das noch lange nicht, daß er ein Vater sein wird.

Ich wünsche Dir alles Gute!!