Darf ein 9jähriges Kind mit Vater im WGzimmer wohnen???

Hallo,

ich habe mal eine Frage. Fall: Mutter und Vater sind getrennt, das Kind wohnt bei der Mutter, ist jedes zweite Wochenende beim Vater (andere Stadt). Sie haben geteiltes Sorgerecht. Der Vater zieht nun in die selbe Stadt wie Mutter und Kind und verlangt, dass das Kind (9Jahre) die Hälfte der Zeit bei ihm wohnt. Er hat noch keine Wohnung, sondern ein WG Zimmer zur Zwischenmiete. Das Kind soll also mit dem Vater in einem WG Zimmer zusammen leben, spielen, Hausaufgaben machen,.... Steht nicht einem 9jährigen Kind ein eigenes (kleines) Zimmer zu? Am Wochenende ist es ok, aber während der Woche???? Das Kind geht 20 Uhr schlafen...was macht der Vater dann?

Gibt es etwas rechtliches dazu?

Vielen Dank und liebe Grüße

1

Hallo,

"Steht nicht einem 9jährigen Kind ein eigenes (kleines) Zimmer zu?"

Ich wüsste nicht, wo so eine Bestimmung stehen würde.

Ein Wechselmodell ist immer abhängig von der Kooperationsbereitschaft beider Elternteile und davon, wie viel man einem Kind zumuten kann.

GLG

4

Danke für die Antwort!!

Was passiert, wenn ein Elternteil dem Wechselmodell nicht zustimmt, bzw. das Kind voll aus seinem sozialen Umfeld gerissen würde?

LG

7

Hallo,

vielleicht ist das noch interessant:

http://www.vamv-bw.de/?p=359

GLG

weitere Kommentare laden
2

Hallo,
ich denke, es wäre ja nur eine Übergangslösung. Und ich finde, wenn Vater und Kind sich gut verstehen, ist dies durchaus gut möglich, solange der Junge ein eigenes Bett in dem Zimmer stehen hat und nicht beim Vater im Bett schlafen muss. Wielange sol das denn ungefähr dauern? Vielleicht kann der Vater das Zimmer auch mehr jungendmäßig einrichten, sodass der Junge dort ein schönes Zimmer hat. Den Schrank werden sich die beiden Männer teilen und Platz für einen PC wird auch sein :-)

Je nachdem, wie groß die WG ist, gibt es ja einen gemeinsamen Wohnbereich, in dem der Junge sich auch aufhalten darf. Hier wird der Vater auch am Abend sein, wenn das Kind schlafen soll.
Hausaufgaben können entweder im WG-Zimmer am Schreibtisch gemacht werden oder ihm Wohn/ Esszimmer der WG. Die Mitbewohner werden tagsüber ja auch nicht die ganze Zeit da sein. Genauso wird es mit dem Spielen sein.

Ich denke, die interessantere Frage ist, wie sehen das die Mitbewohner? Die müssen 100% dahinter stehen und wirklich damit einverstanden sein. Ich habe mal einige Jahre in einer WG gelebt und ich muss zugeben, dass ich nur sehr ungern ein Kind dort als Mitbewohner gehabt hätte. Wochenende oder so gerne, aber nicht über einen längeren Zeitraum.

Liebe Grüße

Liebe Grüße

3

Es ist ein 9jähriges Mädchen. Sie braucht Privatsphäre, verabredet sich gerne mit Freundinnen,....!

Bis jetzt hat der Vater auch in einer WG gewohnt...das ist auch völlig in Ordnung, da hatte sie ein eigenes Zimmer.

Gerade dashalb, da ich auch lange in einer WG gewohnt habe, sehe ich die Sache kritisch...gerade wenn kein Gemeinschaftszimmer vorhanden ist und der Vater nicht gerade zuverlässig ist.

Naja, ich werde ihr raten, doch einen Anwalt zu Rate zu ziehen (bis jetzt ging es ohne.)

5

ok, Gemeinschaftszimmer wäre in meinen Augen def. Pflicht. Und auch Mitbewohner, die nicht den ganzen Tag daheim sind.
Bin irgendwie automatisch von einem Jungen ausgegangen, sorry #hicks

Also wenn, dann müsste er es so regeln, dass das Zimmer eigentlich ihr Zimmer ist und er darin nur schläft und sie100 % Anrecht darauf hat - auch einrichtungsmäßig. Der Papa müsste dann auf einer Schlafcouch schlafen, die würde ja dann in ein Jugendzimmer passen. Übergangsmäßig sehe ich keine Probleme - aber da kommt es halt drauf an, wielange der Übergang dauern soll. Eine eigene Wohnung ist in Kürze angestrebt?

weitere Kommentare laden
9

Er kann viel verlangen, sinnvoll ist das nicht. Kinder brauchen einen Lebensmittelpunkt. Die Sache mit dem einen WG-Zimmer ist dann noch der Tüpfel auf dem I.

Ich würde ganz cool bleiben und abwarten, ob er klagt. (Wovon ich nicht ausgehe).

Gruß

Manavgat

11

Hallo.

>>> und verlangt, dass das Kind (9Jahre) die Hälfte der Zeit bei ihm wohnt. <<<

Aussitzen und auf den Vorschlag gar nicht reagieren ... komplette Schnapsidee, für die es keinerlei logische Begründung gibt ...

... zu Not gerichtlich ausurteilen lassen ... kein Gericht der Welt reißt ein Kind aus seiner seit Jahren gewohnten Umgebung, damit es ab sofort die Hälfte der Zeit beim neu zugezogenen Vater verbringt ... und schon gar nicht in solch beengten Verhältnissen ...

... ich würde drauf wetten, dass da der Vater eh nur auf die (eventuelle) Aufrechnung des Unterhalts beim Wechselmodell spekuliert.

LG