Demnächst Gerichtstermin Umgang/Sorgerecht -Erfahrung/Meinungen? *lang*

Hallo ihr Lieben.

Die ganzen vielen Monate habe ich mich zurück gehalten hier zu schreiben und nochmals um Meinungen zu beten aber ich kann nicht anders.

Nein, ich suche keine Bestätigung sondern einfach doch noch ein paar aufbauende Worte da ich nicht mehr weiß wo mir der Kopf steht, meine Gedanken sich nur noch um dieses eine Thema drehen, ich kaum noch schlafen und essen kann. Es zermürbt mich und ich bin froh wenn es bald vorbei ist.

Der Vater unserer Tochter (9) hat im Mai Klage auf Umgangs.-und Sorgerecht erhoben. In wenigen Tagen ist sind beide Verhandlungen.

Zur Vorgeschichte (versuche sie knapp zu halten):

-Trennung Dez. 07 (Tochter 1 1/2)
- Umgang verlief sehr gut bis August 2008

- ab da an verlief alles nur sporadisch
- er verschob Zeiten, Umgangstermine, es folgten zig absagen ohne Ersatztermine
-teilweise haben sie sich 1/2 bis 1 Jahr nicht gesehen, dann meldete er sich irgendwann wieder spontan und ich sagte zu da ich dachte seinen Entschuldigungen und seinen Vorstellungen von weiteren Umgängen Glauben schenken zu können
- leider waren das alles nur Leere Worte
-nach kurzen wieder stattfindenden Umgängen kippte immer wieder alles und so verlief das wie geschrieben 4 Jahre
- für das kippen waren nie wir verantwortlich
- Gründe seinerseits waren zb. Umzüge, neue Arbeitsaufnahme, Trennungen von Partnerinnen oder auch das er nun für seine eigenen Familie da sein möchte und nur noch Umgänge so statt finden sollen wie er es möchte und wie er eben Lust und Zeit hat
- unsere Tochter litt sehr darunter auch unter den ständigen Partnerwechseln seinerseits da sie diese Mädels immer sehr lieb gewonnen hat und auch deren Familien, auch die vielen neuen Umgebungen denen sie immer wieder neu ausgesetzt war, es war nicht einfach für sie, weinte viel, schrieh Nachts, wurde Verhaltensauffällig (Angst)
- nach 4 Jahren Kampf allein um ihr Recht Umgang wahr zu nehmen, mehrmaligen Versuchen dem Vater klar zu machen das sie ihn braucht, suchte ich dann Hilfe bei einer Anwältin
- diese schrieb den Vater mehrfach an, leider ohne Reaktion
- bis er sich dann wieder bei mir meldete mit der typischen Reue und ich wieder Ja sagte zu Umgängen (wurden ohne Anwalt geklärt)
- Irgendwann brachen diese dann natürlich auch wieder ab
- es war eine zeitlang Ruhe bis der Vater wieder auf den Trichter kam "Ach ich hab ja eine Tochter"
- bis er erneut den Umgang kippte
- nun war unser Kind kurz vor der Einschulung und bei der Eingangsuntersuchung wurden ihre Auffälligkeiten noch ersichtlicher
- der Vater meldete sich irgendwann dann erneut, doch dieses mal wendete ich mich an das Jugendamt
- es fand ein Gespräch statt, es wurde eine Umgangsvereinbarung getroffen
- auch von diesen 6 Umgangsterminen nahm er 2 war und brach dann wieder alles ab
- in der zwischenzeit waren wir bereits bei einer Familienberatungsstelle wo unsere Maus an Gesprächen teilnahm das ihre Verhaltensauffälligkeiten beiseite gelegt werden bzw. der Grund gefunden wird
- auch ich daheim habe viel getan, mich informiert, belesen das sie wieder an Selbstbewusstsein und Mut gewinnt
- Grund für ihr Verhalten war klar -> ihr Vater
- trotz das er sich verhielt wie er sich verhielt schrieb auch hier diese Beratungsstelle den Vater mehrfach an und bat um ein Gespräch um Umgang herzustellen, von ihm jedoch keine Reaktion
- irgendwann meldete er sich wieder bei mir, versuchte mich erneut "einzuweichen"
- ich blieb jedoch wie mit dem JA abgesprochen konsequent und sagte das wir erst bei der Beratungsstelle reden müssten und Umgänge nur noch mit Hilfe dieser Einrichtung von statten gehen
- er meldete sich nach meiner Aussage auch bei dieser und es fand ein erneutes Gespräch statt
- wieder gab es eine Umgangsvereinbarung
- die er natürlich nach 2-3 Terminen die er wahr nahm, wieder abbrach
- letztes Jahr dann ging er zu einer Anwältin und wollte eine Umgangsvereinbarung erwirken
- trotz das ich versuchte einen Kompromiss bei den vorgeschlagenen Umgangsterminen, die sich damals auf alle 8 Wochen beliefen, zu finden musste ich mich komplett beugen und gab dieser Umgangsvereinbarung statt (sie wurde von beiden Parteien unterschrieben)
- wie vorherzusehen nahm er auch hier nur 3 Umgänge war und erneut brach alles zusammen
- dieses Jahr zum Geburtstag unserer Tochter meinte er dann 2 Tage vorher doch zu ihrem Geburtstag kommen zu wollen (vormittags)

- meine Grenzen waren erreicht und ich sagte das aller erste mal NEIN
- daraufhin ging er erneut zu dieser Anwältin und legte nun Klage ein

Das er das Sorgerecht haben möchte (habe dieses von anfang an allein) ist für mich das höchste aller Gefühle.

Unsere Maus möchte natürlich Umgang, sie liebt ihren Vater und ich möchte dem nicht im Wege stehen, das habe ich auch nie, ich wollte nur das es irgendwann mal Hand und Fuss hat, unsere Tochter ist kein Spielball!

Nun klagt ihr Vater auf 2x Umgang im Jahr (erste Herbst.- und erste Winterferienwoche). Für mich als Mutter ein Witz und für unsere Tochter erst recht. Sie möchte ihren Vater am liebsten aller 2 Wochen sehen. Er wohnt ca 300km entfernt, hat diese Entfernung oder auch andere aber immer selbst geschaffen und dies nicht aus beruflichen Gründen.

Das Jugendamt und auch Betreuerin/Bevollmächtigte unserer Tochter steht hinter meiner Tochter. Abgesprochen ist bereits das ein Umgang nach nun fast schon einem Jahr natürlich nicht so statt finden kann, es besteht keinerlei Bindung.

Es sollte erstmal herausgefunden werden inwieweit der Vater wirklich gewillt ist dh. zb. anfangs ein betreuter Umgang, dann über den Tag, dann WE und dann kann man immer noch über eine längere Zeit reden aber so wie er sich das vorstellt ist es absolut unangemessen. Oder was meint ihr? Was der Richter dazu sagt weiß natürlich keiner.

Er möchte auch 1x wöchentlich Kontakt über Skype zu ihr. Als ich das damals las musste ich lachen. Es gab so viele Telefonierzeiten die wir ausmachten und zu 90% kam nichts von ihm und unsere Maus saß da und wartete bis ich auch hier sagte das er gern spontan anrufen kann und wenn sie da ist können sie reden und wenn nicht gehts halt nicht.

Desweiteren muss er aktuell aus seiner jetzigen Wohnung raus und findet keine neue (Mietschulden). Bisher kam er immer nur in einer Wohnung unter wenn er bei einer neuen Frau einziehen konnte, momentan ist er Single. Ich weiß auch das er Polizeilich gemeldet ist, das es noch genügend Inkassounternehmen gibt usw.

Es gibt so vieles was ich noch schreiben könnte....leere Versprechungen gegenüber unserem Kind zb letztes Weihnachten: sie sollte im Nov. einen Wunschzettel schreiben (da sahen sie sich das letzte mal). Kurz nach Weihnachten frug sie über WhatsApp ihren Vater nach ihrem Geschenk und er konterte nur mit "Dafür hast du die Rute verdient". Nichts von dem was er ihr sagte oder schrieb wurde in irgendeiner Art und Weise umgesetzt, seien es Geschenke zu Weihnachten oder zu Geburtstagen, sei es das schildern der tollen Dinge die sie bei ihm machen könne oder sonst etwas-alles nur Lügen! Unsere Maus wartet heute noch auf die verprochenen Geschenke von den ganzen letzten Jahren oder auf das umsetzen anderer Dinge.

Beim Sorgerecht das gleiche.
Er hat sich nie an irgendwas beteiligt, gefragt was sie brauch oder ähnliches. Interesse = Null.
Unterhalt hat er trotz Urkunde 2x gezahlt und dann urplötzlich eingestellt und wir standen bis neuberechnung 3 Monate lang ohne diese berechneten rund 70€ da und mussten zu sehen wie wir klar kommen.
Vereinbarungen wie zb. ua. ihr Sportzeug für die Schule zur Einschulung zu schenken....nichts!
Es gab mal riesen großes Theater als er darauf bestand das ich doch das eine Ohr von ihr (leicht abstehend) doch anlegen lassen sollte: ich dem nachgegangen bin bis wir in der Klinik saßen und 3 Ärzte mir sagten das dies nicht notwendig sei und ich es hab demzufolge nicht machen lassen. Es war furchtbar....er war so sauer auf mich und unser Kind war natürlich total glücklich das sie das nicht über sich ergehen lassen musste.

Was ich noch schreiben sollte ist das er eine weitere Tochter hat. Sie leben in der gleichen Stadt wie wir, wir verstehen uns sehr gut, von dieser Tochter (5)will er aber garnichts wissen, es bestand nie Kontakt.

Ich kann euch garnicht sagen was ich gegenüber diesem Mann noch empfinde. Nicht mal das Gefühl "Hass" würde dem entsprechen. Ich versuche natürlich dies nicht nach außen zu tragen. Meine Tochter weiß mittlerweile (am anfang hab ich ihn noch in Schutz genommen) wie ich über ihren Vater denke und auch sie ist natürlich enttäuscht.

Gut ist das auch sie selbst bei Gericht aussagen muss, es findet dahingehend ein Gespräch zw. JA, ihrer Bevollmächtigten und dem Richter alleine statt.

Ich habe Sorge wie der Richter entscheidet. Es geht mir garnicht so sehr um den Umgang, natürlich hoffe ich auch hier das er dem Kindeswohl entsprechend reagiert aber um das Sorgerecht mache ich mir Gedanken. Es soll ja eine neue Regelung geben.
Meint ihr er hat eine Chance?

Rückt mir bitte meinen Kopf wieder gerade. Ich danke euch fürs lesen.

Grüße

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Weshalb hältst du betreuten Umgang für notwendig?

Weil er beim Umgang eurem Kind schadet, wenn niemand dabei ist? Das soltest du also konkretisieren.

Du begründest das er kein Sorgerecht haben soll damit, dass er sich finanziell nicht beteiligt. Hier solltets du aber eher begründen warum das gem einsame Sorgerecht Eurem Kind schaden wird.

Wird er z.B. Entscheidungen treffen die Schaden? Was für konkrete Nachteile Schäden erwartest du?

Er möchte die erste Herbst.- und erste Winterferienwoche Umgang haben. Du bezeichnest das als Witz (im Sinne von zuwenig) und lehnst es aber gleichzeitig ab. Warum?

Hat Euer Kind Angst vor diesem Ferienumgang? Was für Negatives erwartest, wenn dieser Umgang stattfindet? Es fahren z.B. Kinder zu Wildfremden in die Ferien (z.B. bei Ferienspielen etc).

Weigert sich also Eure Tochter? Du schreibst nämlich sie selbst will den Umgang.

Ich halte Dein Vorgehen nicht für sehr stringend bzw. ohne weitere Ausführungen nicht ohne weiteres nachvollziehbar.

Klar ist, dass du geregelten Umgang willst. Unklar ist warum du betreuten Umgang willst und eine Umgangswoche, sowie das gemeinsame Sorgerecht (was ja auch positive Impulse haben könnte) ablehnst.

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Hast du einen Anwalt?

Deine Situation ist schwierig und deine Bedenken sind verständlich, aber manches könnte ein Anwalt überzeugender vermitteln.

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Man kann doch kein Kind von jetzt auf gleich und das nach einem Jahr des Nicht Umganges für eine Woche zu dessen Vater schicken zumal Ja, das Kind dies so nicht möchte. Sie selbst möchte ihren Vater gern aller 2-3 Wochen sehen und dem stehe ich nicht im Weg. Sie möchte zu anfangs gern erstmal mit ihm auf den Spielplatz, Eis essen oä und sie sagt selbst dann auch gern mal über Nacht.

Zum Sorgerecht habe ich bereits Beispiele genannt. 7 jahre hat es ihn Null interessiert. Und hierbei geht es garnicht um finanzielles. Wo war er denn als Vater? Er hält sich an Null Absprachen, es gelten nur die Regeln und Dinge die er aufstellt. Keine Zuverlässigkeit, die zeigt er ja wohl in hohem Maße oder nicht? Keine Frage nach Zeugnissen, Elternabenden und und und, auch gesundheitlich nichts...nur das leicht abstehende Ohr was seiner Meinung nach angelegt hätte werden müssen und dann Stress machen weil ich mich aufgrund der Meinung von Ärzten dagegen entschieden habe. Was glaubst du was darauß geworden wäre hätte er halbes SR?

Das Kind wacht Nachts auf und sieht zu wie er online Shooter Spiele spielt und er bekommt es wegen Headset aufm Kopf nicht mit. Folge sie träumt aber negativ.

Mittags klingeln Nachbarn an der Wohnungstür und unsere Tochter öffnet diese und wird gefragt wo ihr Papa sei. Sie antwortet 'er schläft noch".

Ins Bett bringen, essen kochen usw usf.....das machten seine Partnerinnen, nicht er. Wenn er eine hatte wollte er Umgang, trennte er sich brach auch der Umgang ab.

Was glaubst du wie lange ich auf die Zeugnisunterschrift warten darf wenn er das SR erhält? Wieviele Ansprüche er stellen wird wenn er das SR hat? Bitte mit welchem Recht?!?

Nenn mir einen positiven Punkt, in unserem Fall, der das geteilte Sorgerecht schmackhaft machen würde....es gibt keinen.

Umgang ja, aber da gibt es auch nur den Punkt das unsere Kind ihren Vater mal wieder sieht. Auch wenn ich weiß das dies auch nur wieder von kurzer Dauer sein wird. Welche weiteren Punkte gibt es hier? Keinen!

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Ich wünsche dir einen Richter der dem Kindsvater klar sagt, dass das Sorgerecht eine Verlässlichkeit und beständiges Interesse am Kind fordert, die er bisher noch nicht an den Tag gelegt hat.
Er solle diese Verlässlichkeit und die Beständigndigkeit seines Interesses am Kind unter Beweis stellen indem er den Umgang zukünftig verläßlich wahrnimmt und auch zwischendrin verläßlich den Kontakt zum Kind hält (euer Kind ist ja kein Kleinkind mehr, da geht das ja auch ohne deine Hilfe).
Und nach Zeitraum x (halbes Jahr/1Jahr) wird neu über die elterliche Sorge verhandelt.

Das würde ich euch wünschen!

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Das finde ich sehr gut. Danke :-)

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Hallo,

zunächst mal glaube ich nicht, dass BU ausgeurteilt wird, dafür sehe ich keinen Grund. Ich denke, dass ein realistisches Ziel ist, dass der Vater regelmäßig 1x pro Monat ein WE Umgang vor Ort wahrnimmt und wenn das klappt, könnte man über regelmäßige Ferienumgänge ab den Winterferien reden.

Dass GSR ausgeurteilt wird, glaube ich eher nicht, weil solche kombinierten Anträge (Umgang/Sorgerecht) oft als Indiz dafür gewertet werden, dass die GSR-Basis nicht da ist. Allerdings solltest du schon Argumente in der Tasche haben, warum das schädlich fürs Kindeswohl wäre.

Allerdings denke ich brauchst du keine Sorge bezüglich des GSR haben. Er muss nicht für jeden Husten unterschreiben. Er hat dann die Möglichkeit, sich selbst Infos zu beschaffen, zB im der Schule. Du musst aber nicht seine Sekretärin spielen und ihm alle Infos besorgen. Da muss und soll er sich SELBST KÜMMERN. Du schickst ihm halt ein Bild vom Zeugnis als pdf. Unterschrift ist auch bei GSR entbehrlich. Du gehst weiter mit ihr zum Arzt wie bisher. Ggf würde bei einer geplanten OP mach seiner Zustimmung gefragt werden. Vielleicht auch nicht. Bei mir wollte nicht mal die weiterführende Schule die Unterschrift meines Ex. Und für einen Ausweis habe ich sie auch nicht gebraucht.

Vielleicht solltest du sicherheitshalber einen Ausweis beantragen und ein Konto eröffnen, solange du sicher das ASR hast. Sollte er das GSR bekommem hast du vielleicht 1-2 Unterschriften in den nächsten Jahren einzuholen. Und der Lebensmittelpunkt bei Dir steht auch nicht infrage. Mach dich damit nucht verrückt.

LG

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Hi. Was für einen Ausweis und Konto meinst du? Gruß

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Hi,

Personalausweis ggf. Pass und Bankkonto. Für Perso/Pass braucht man eigentlich die Unterschrift auch nicht, manche Meldebehörden verlangen es trotzdem. Und die Banken sind da wohl eher streng. Aber es sagt ja auch keiner, dass er Unterschriften verweigern wird.

LG

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Hallo!
"um das Sorgerecht mache ich mir Gedanken. Es soll ja eine neue Regelung geben.
Meint ihr er hat eine Chance?"

Ja. Er wird es bekommen. Ich sehe in deinen Schilderungen nicht mal im Ansatz wo das GSR dem Kind schaden würde.

Bezüglich Umgang: Worauf willst du da denn raus? Das Kind will Umgang, er klagt sogar darauf. Offensichtlich ist es aus während des Umganges auch nie zu einem kindeswohlgefährdenden Verhalten gekommen. Ein Richter kann hier gar nicht anders als dem zuzustimmen.
Aus selbigem Grund ist auf betreuter Umgang völliger Nonsens. Diesen gibt es dann, wenn der Verdacht besteht der KV würde dem Kind schaden. Dies scheint ja nicht der Fall zu sein. Um zu ermitteln "Welchen Geistes Kind" der KV ist ist betreuter Umgang weder gedacht noch geeignet.

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Du siehst nicht wo er dem Kind geschadet hat? Hmm....ich dachte wenn man in einem Forum angemeldet ist kann man auch lesen.

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Hallo,

letzten Endes kommt es leider einzig und alleine darauf an was Du für eine/n RichterIn haben wirst.

Wenn es einer der Sorte ist, die nun auf biegen und brechen die Rechte der Väter stärken möchte, unabhängig davon wie es dem Kind damit geht, hat der KV gute Chancen auf das Sorgerecht.
Den geforderten Umgang wird er denke ich trotzdem nicht erhalten, ich habe wirklich noch nie von einem Umgangsurteil für 2 einzelne Wochen im Jahr gehört.
Aber wer weiß...

Wenn Du eine/n RichterIn hast wie ich sie bisher hatte, dann geht es um das Kindeswohl und die kindliche Seele zählt selbstverständlich auch als schützenswertes Gut und das was der KV hier über Jahre veranstaltet hat wird als Kindeswohlgefährdung gewertet.

Ich drücke Deiner Tochter die Daumen, dass es eine/r von der 2. Sorte ist und dem KV der Kopf zurecht gerückt wird.
Elternsein kann man sich nicht nur für 2x pro Jahr aussuchen. Ganz, oder gar nicht!

LG K.

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Ich danke dir :-)